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Artikel : MISSING TIMEErstellt am 02.06.2007 10:50:00 (8683 x gelesen)
von Greyhunter
“Bevor wir einem Augenzeugen erklären, was er gesehen haben muss und was er nicht gesehen haben darf, sollten wir ihn erst fragen, was er den eigentlich gesehen und erlebt hat.“
[Heinz Jürgen Probst]
Glaubt man den deutschen UFO-Skeptiker Rudolf Henke, leiden Menschen, die über UFO – Entführungserlebnisse zu berichten wissen, am sogenannten „Korsakow – Syndrom“, also an alkoholbedingter Verblödung! :-D
Daneben äußerte er, dass er am liebsten Strafanzeige gegen jene UFO – Forscher erheben würde, die diesen Menschen glauben und mit ihnen zusammenarbeiten um das Geschehen aufzudecken!  [Quelle: Journal für UFO – Forschung der GEP, Heft 113, September / Oktober 1997, S. 175].
Dabei spielt es für Henke scheinbar keine Rolle, wenn etwa die US – Forschungsgruppe TREAT [Treatment and Research on Experienced Anomalous Trauma] unter der Leitung von Dr. Rima Laibow, zu völlig anderen Ergebnissen kommt. Diese Vereinigung, die sich fast ausschließlich aus Psychiatern und Psychologen zusammensetzt, wies immer wieder darauf hin, dass Untersuchungen der Probanden ergeben hätten, dass diese ganz normale, im Leben stehende Menschen, ohne psychische Auffälligkeiten seien. [Quelle: Johannes Fiebag, Die Anderen, Herbig Verlag.]
Doch was sind das eigentlich für Menschen, die Erlebnisse mit Fremdentitäten haben? Sind es tatsächlich Sonderlinge, Außenseiter und Personen mit Alkoholproblemen, wie Skeptiker uns zu suggerieren versuchen? Keineswegs! Betrachten wir an dieser Stelle das Protokoll von Herrn Georg Spöttle, einem aus Ungarn stammenden, Berliner Kripobeamten. Seine Erlebnisse, die er mir auch mündlich bestätigte, hat er in einem hochinteressanten Protokoll an unsere Forschungsgruppe zusammengefasst:
‚Als Kripomann muss ich jederzeit auf fast alles vorbereitet sein. Tägliche Gefahr gehört zu meinem Beruf. Viele brenzlige Situationen konnte ich jedoch durch Wachsamkeit, geistige und körperliche Überlegenheit meistern. Bis 1993 war ich vollkommen davon überzeugt, es würde immer so bleiben. Die „Anderen“ haben mich vom Gegenteil überzeugt.
Alles fing mit einem Traum an. Ich träumte von der Wüste. Ich liebe die Wüste, die endlosen Sanddünnen, die flirrende Hitze und das Gefühl der Ewigkeit. Der Traum erfüllte mich mit Freude. Ich ging einen Sandhügel entlang und plötzlich rutschte ich aus. Ich verletzte mich am rechten Oberschenkel. Es tat mir sogar im Schlaf bzw. im Traumzustand weh.
Mein Wecker rief mich in die „Wirklichkeit“ zurück, ich musste zum Dienst. Ich stand unter der Dusche und seifte mich ein, als ich plötzlich einen Schmerz verspürte, exakt da, wo ich mich im Traum verletzt hatte. Ich schaute mir also die Stelle an: Eine ca. 7 – 10 cm lange Schnittwunde zog sich schräg über den Oberschenkel, etwa 15 cm unterhalb des Hüftknochens. Mein erster Gedanke war freilich, dass ich einen scharfkantigen Gegenstand im Bett haben musste. Ich durchsuchte also das Bett, konnte aber nichts entdecken. Ich schaute auch meine Kleider eingehend durch. Ergebnis: negativ. Nun ja, die Sache war schon ein bisschen geheimnisvoll, aber ich kam schnell darüber hinweg.
Bald darauf folgte der zweite Traum. Ich erhielt eine Spritze von einer Ärztin. Ich fühlte ganz deutlich, wie die Kanüle durch meine Epidermis stieß. Wieder rettete mich mein braver Wecker vor weiteren Grausamkeiten. Ich stand, wie meist frohgemut, auf und ging in Richtung Badezimmer. Ich humpelte leicht. Mein Bein fühlte sich etwas taub und geschwollen an. Es war erneut mein rechtes Bein.
Ich machte das Licht an und untersuchte die Stelle. Sie sah eindeutig so aus, als hätte ich eine Injektion bekommen. Die Haut war gespannt, die Muskulatur zeigte Reaktionen wie bei einem Muskelkater. Die Lage war mir jetzt wirklich suspekt. Ich wechselte meine Bettwäsche. Jeanshose und Sportausrüstung wanderten in die Waschmaschine. Es kam mir alles etwas lächerlich, aber auch mysteriös vor. Komische Gedanken schossen mir durch den Kopf – über Schlafwandeln und über epileptische Anfälle. Ich fühlte mich ziemlich unbehaglich. Was aber wirklich Angst heißt, lernte ich erst später kennen – aber dann sehr tiefgründig.
Der „Traum“ war sehr, sehr plastisch. Ich hatte meine REM – Schlafphase noch nie zuvor so sehr ausgekostet. Die Eindrücke, die damals in mir „hochkamen“, sind bis heute hautnah und lebendig geblieben. Ich wurde von mehreren Gestalten aus meinem Bett gehoben. Sie trugen mich mit einer Leichtigkeit, die mich überraschte, da ich gut 95 Kilo wiege. Als Aktivsportler verfüge ich über ziemliche Kräfte, jetzt aber fühlte ich mich hilflos und ausgeliefert. Ich spürte Angst. Mein Polizistenego war als erstes zur Stelle: das ist doch eine verbotene Handlung, das ist eine Verschleppung wieder meinen Willen. Laut Strafgesetzbuch ist es untersagt, Menschen zu verschleppen zwecks medizinischer oder anderer Experimente.
Halten wir hier für einen Moment inne. Woher zum Teufel, wusste ich, dass jemand Experimente medizinischer Natur an mir vornimmt? Eigentlich konnte ich das doch gar nicht wissen, aber innerlich war ich irgendwie überzeugt davon. Ich dachte für einen Moment an die Nazis und an ihre grausamen pseudowissenschaftlichen Methoden. Seltsam – oder? Es kam mir so vor, als hätte ein Anästhesist dafür gesorgt, dass ich ruhiggestellt werde.
Am Morgen war ich wie gerädert, ich fühlte mich total ausgelaugt. Ich konnte mich sehr gut an den „Traum“ erinnern und er kam mir richtig unheimlich vor. Noch etwas sehr wichtiges: ich lebe gesund, treibe viel Sport, trinke so gut wie keinen Alkohol, nehme weder Drogen noch Medikamente. Ich war noch nie ernsthaft krank. Bis dato wusste ich auch nichts über UFOs oder außerirdische Intelligenzen. Nach meinem Traum fühlte ich mich ein paar Tage lang etwas desorientiert, aber ich bin von robuster Natur und verarbeitete die Sache, so schnell es nur ging. Es folgten Wochen trügerischer Ruhe.
Mittlerweilen hatten wir Anfang Mai. Eines Nachts kam ich von einer Observation nach Hause, es war gegen ein Uhr. Ich duschte mich, aß eine Kleinigkeit und schaute noch ein bisschen Fernsehen. Gegen zwei Uhr legte ich mich zum Schlafen. Ich deckte mich gerade zu, als ich ein Geräusch wahrnahm. Es klang wie ein Staubsauger. Merkwürdig, dachte ich, wer macht zu dieser Zeit Hausarbeit? Ich wollte mich aufstützen und horchen woher es kommt. Aber in diesem Moment musste ich entsetzt feststellen, dass mein Körper vollkommen paralysiert war. Ich war unfähig, auch nur die kleinste Bewegung zu machen. Ich lag da wie tot. Ja, ich dachte sogar, dass ich wirklich gestorben war. Ein Herzinfarkt vielleicht?
Mein Gehirn funktionierte aber noch nach wie vor, und ich suchte nach Antworten. Ich merkte nun auch mein Herz, das wie wild raste und meine hechelnde Atmung, wodurch Hyperventilation drohte. Aber all das beruhigte mich andererseits auch, den ich verspürte damit ja noch meine Vitalfunktionen – also war ich noch am Leben.
Außer meinem Herzschlag spürte ich keine weiteren Geräusche mehr. Doch dieser schien immer lauter zu werden, wie eine kleine Turbine. Dann hob eine unsichtbare Kraft meinen Körper in die Höhe. Ich schwebte ein paar Zentimeter über meinem Bett. Ich wurde mit einer langsamen, kontinuierlichen Bewegung von meiner Schlafseite [rechts] auf meinen Rücken gedreht. Panik erfasste mich. Ich wusste aber, dass ich noch wach bin, ich konnte meine Umgebung wahrnehmen, ich sah meine Bücher auf den Regalen, meine Bilder, einfach alles: ich konnte klar denken.
Mir war bewusst, dass jetzt etwas anomales geschieht, etwas was man vielleicht am besten als „paranormales Phänomen“ bezeichnen könnte. Mir kam ein Gedanke: Du musst gegen deinen Zustand ankämpfen, sonst geschieht etwas viel schlimmeres mit dir. Ich sammelte also all meine Kräfte, und es gelang mir meine Unterarme ein wenig zu bewegen. Mein Körper fiel auf das Bett zurück. Ich lag rücklings in „Embryonalstellung“ und verharrte so etwa fünf bis sieben Minuten.
Danach konnte ich mich wieder einigermaßen bewegen. Die Umgebung, d.h. mein Zimmer kam mir irgendwie „verschoben“ und „unwirklich“ vor. Ich glaube, um es mit Jenny Randles Worten zu beschreiben, dass ich damals den sogenannten „Oz-Effekt“ erlebte. Auch schien mir die Zimmertemperatur deutlich höher als normal zu sein. Und es herrschte so was wie „Elektrosmog“. Die Luft schien zu knistern wie bei einem Sommergewitter oder wenn man sich in der Nähe von Hochspannungsleitungen befindet.
Leider wusste ich damals noch nichts über „Missing Time“ – Effekte und habe folglich auch nicht auf die Uhr geschaut, ob mir vielleicht irgendwie „Zeit fehlte“. Heute bedauere ich das natürlich sehr.
Obwohl ich mich wieder bewegen konnte, war ich sowohl körperlich wie seelisch richtig angeschlagen. Ich dachte, dass ich ernsthaft krank sei. Ich tippte auf einen Gehirntumor oder auf Temporallappen – Epilepsie. Mir war klar, dass ich ärztliche Hilfe benötigte. Ich hoffte, dass ich vielleicht unbewusst Halluzinogene zu mir genommen hatte, also suchte ich zwei Mediziner auf. Ich erzählte beiden Ärzten, dass ich Halluzinationen hätte und hinter die Ursachen kommen möchte.
Es wurden sämtliche notwendigen Tests durchgeführt, sowohl in psychologischer als auch physiologischer Hinsicht. Die Ärzte konnten mir nur bescheinigen, dass ich gesund war. Nun ja, ich war gesund – und ratlos.
Ich grübelte wochenlang über das nächtliche Ereignis nach. Dann fiel mir etwas ein, ein Artikel, den ich vor langer Zeit einmal gelesen hatte. Es ging um Entführungen durch Außerirdische. Ich dachte, nun gut, das ist zumindest eine Spur, der ich nachgehen sollte. Ich bat also meine Buchhändlerin, mir ein paar Veröffentlichungen zu diesem Thema zu beschaffen. Sie gab mir das Buch „Von UFOs entführt“ von Budd Hopkins. Als ich es las, war ich erleichtert und besorgt zugleich. Mehrere Symptome waren sich doch ziemlich ähnlich. Es kam mir alles so verrückt und unglaubhaft vor: da liege ich im Bett in Berlin-Schöneberg und werde von grauen Aliens heimgesucht. Ich wollte es einfach nicht glauben, obwohl ich tief in meinem Inneren wusste, dass es die Wahrheit war.
Ich hatte wochenlang mit Ängsten zu kämpfen. Ich saß Nacht für Nacht mit einer Dienstwaffe auf dem Bett, tatsächlich bereit, notfalls zu töten, sollten diese grauen Wesen hier bei mir auftauchen. Wenn ich einem bewaffneten Straftäter gegenüberstehe, ist das eine einigermaßen berechenbare Sache: ich bewege mich auf seinem Terrain, ich will etwas von ihm, ich will ihn festnehmen oder kampfunfähig machen. Es ist eine Art Jagd. Mit den Grauen ist es etwas völlig anderes. Sie dringen in meine Privatsphäre ein, ohne Vorwarnung, ohne einen erkennbaren Grund stehen sie plötzlich da und verändern das Leben von Grund auf. Es ist eine Veränderung, die jeder Betroffene kennt. Nichts ist mehr so wie früher, man sieht die Welt mit anderen Augen, weit objektiver, wie ich meine. Die Maßstäbe in bezug auf Wissenschaft und Gesellschaft verlieren ihre Bedeutung.
Ich hatte gut zwei Jahre Ruhe, bis es wieder passierte. Es war im November 1995. Ich wurde schlagartig wach, schaute nach der Uhrzeit. Mein Wecker zeigte 2h22 an. Ich wunderte mich, weil ich mich total ausgeschlafen fühlte. Mein Zimmer war plötzlich von einem blauen Licht erfüllt – ich wusste sofort was jetzt kam.
Doch dann befand ich mich auf einmal in einem kleinen, kuppelförmigen Raum. Er war ziemlich düster, die Wände hatten eine beige Tönung. Im Raum waren lediglich zwei Sessel, in einem von ihnen saß eine junge Frau. Sie war etwa dreißig Jahre alt, hatte einen blonden Pagenschnitt, war adrett gekleidet. Sie begrüßte mich und bat mich, Platz zu nehmen. Von diesem Moment an habe ich einen „Filmriss“, den als nächstes empfand ich Kälte. Ich blickte mich um und bemerkte, dass ich in meinem Garten stand. Ich sah nach oben und erkannte zwei Objekte, die, gelblich beleuchtet, über die Häuser flogen. Ich schätze, dass sie recht klein waren. Dann erlebte ich nochmals einen „Filmriss“. Jetzt lag ich wieder im Bett und jemand deckte mich zu. Ich erblickte den kleinen Kerl. Sein Gesicht war vielleicht dreißig Zentimeter von meinem entfernt. Seine Haut war eher bräunlich, fleckig und vielleicht vernarbt. Er verzog seinen Mund, als wolle er lächeln, aber er vermochte nur eine Grimasse zu schneiden.
An mehr kann ich mich nicht erinnern. Aber, ich glaube es fand ein Gespräch statt. Interessant jedoch ist die Frau. Ich kannte sie nämlich schon seit Jahren. Im Juni 1990 hatte ich Urlaub in Jordanien gemacht. Nach einer Rundreise verbrachten meine damalige Freundin Barbara und ich ein paar erholsame Tage in Aquaba. Es war unheimlich heiß. Auch in der Nacht herrschten Temperaturen um die 33 Grad Celsius. Ich lag wach im Bett und schaute aus dem Fenster. Draußen sah man die Lichter von Aquaba und des israelischen Eilat. Nach einer Weile wurde es mir unbequem, und so drehte ich mich um. Ich sah Barbara auf der Bettkante sitzen. Ich dachte, dass sie wegen der Hitze nicht schlafen könne, aber erst in diesem Moment bemerkte ich, dass Barbara in Wirklichkeit ruhig schlafend neben mir lag. Ich setzte mich ruckartig auf und sah die Frau genauer an. Sie hatte zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit Barbara, aber sie war eine Fremde. Ich kannte sie nicht. Sie schaute mir ruhig in die Augen und begann dann zu „verschwinden“. Sie wurde immer transparenter, bis ich sie nicht mehr sehen konnte.
Ich war begeistert und schockiert zugleich. Mir kamen Gedanken über Geistergeschichten und ähnliche Storys. Ich erzählte Barbara von meinem Erlebnis und sie wiederum erzählte mir, dass sie von ihrer verstorbenen Schwester geträumt habe. Im Traum habe diese auf der Bettkante gesessen. Heute weiß ich, dass diese Frau die gleiche war, die mich Jahre später während meiner Entführung in dem kleinen Raum begrüßte und mir den freien Sessel anbot.’
Diskussion
Für besonders signifikant an dem Report von Herrn Spöttle ist meiner Meinung nach das Auftreten der verstorbenen Schwester von Spöttles damaliger Freundin. Das verstorbene im Umfeld von UFO – Entitäten auftauchen klingt zwar bizarr, ist jedoch in zahlreichen Fällen dokumentiert – was auch immer diese Facette des UFO - Phänomens bedeuten mag!?
Unabhängig vom tieferen Gehalt der Erlebnisse, müssen wir eingestehen, dass das berichtete Phänomen auch sehr alt ist. Tatsächlich sind Schilderungen wie die von Herrn Spöttle Kultur- und Zeitübergreifend immer wieder von Zeugen zu Protokoll gegeben worden. Das Entführungsmotiv als solches taucht in den verschiedensten Gesellschaften auf.
Zum Beispiel glaubt man in Haiti, dass das Volk systematisch von mächtigen Zauberern [„Zobop“] unterdrückt wird, die regelmäßig Opfer für ihre grässlichen magischen Rituale entführen. In den frühen 40ger Jahren hieß es in der Hauptstadt Port-au-Prince, dass ein geisterhaftes, von Hexen gelenktes Automobil [„Motor-Zobop“] des Nachts auf der Insel unterwegs sei, um Opfer zu den Zeremonien zu schaffen. Es sei an dem nichtirdischen, blauen Licht seiner Scheinwerfer zu erkennen. [ein blaues Licht, dass auch Georg Spöttle wahrnahm!].
Der Voodoo – Zauberer Divione Joseph begegnete dem „Motor-Zobop“ eines Nachts als er unterwegs war, um Geister auszutreiben. Auf einer Kreuzung wurde er plötzlich von einem grellen, blauen Licht geblendet und verlor das Bewusstsein. Als er zu sich kam, befand er sich im Inneren eines „Motor-Zobop“ und war von grässlichen, halbmenschlichen Gestalten umgeben, die Masken trugen. Die Maskierten versuchten ihn zu bestechen, damit er über sein Erlebnis Stillschweigen bewahre und warfen ihn anschließend aus dem Wagen. [Quelle: Mike Dash, X-Phänomene – Spurensuche im Reich des Übersinnlichen, Bettendorf.]
Resümee
Obwohl schon seit 50 Jahren UFO-Forschung betrieben wird, ist es bis heute noch nicht einmal Ansatzweise feststellbar, mit welcher Art von Entitäten wir es bei den Besucherberichten zu tun haben. Sind es gar interdimensionale „Superwesen“, die unser gesamtes Universum und uns dazu erschaffen haben, wie Prof. Dr. Edward R. Harrison im Magazin „Quarterly Journal of the Royal Astronomical Society“ vermutet? Spotten die Wesen deshalb allen uns bekannten Naturgesetzen? Wer kann das schon sagen?
Erstmals hier am 21.2.07, neu ontop 2.6.07
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Möglichst kein Betteln, See and the city, neue Feuerwehrkleidung, Veranstaltungen 2023 und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 24.10.2022:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr Kunze: Er fragt nach dem Abstellgleis bei der Seeanbindung?
Herr Janik: Er hat noch keine neue Antwort.
Herr Urbasch: Er fragt nach See and the city und ob Söcking für die 100.000 EUR etwas bekommen haben? (Anm. d. Verf.: Er meint wohl das ISEK für Söcking.)
Herr Janik: Es gibt da keinen eindeutigen Initiator für See and the city. Es gibt ein Innenstadtkonzept, es gibt die Ergebnisse des damaligen Innovationsworkshops mit den gelb-schwarzen Bändern und es gab mehrere Anträge über die Jahre verteilt. Und Söcking hat sehr wohl etwas für die 100.000 EUR erhalten. (Anm. d. Verf.: Eben bisher nur “Theorie”, so dass man da noch nichts draußen sieht oder anfassen kann.)
Frau Schalper: Sie fragt nach den Schildern für den Starnberger Spaziergang.
Herr Janik: Die Tafeln werden noch überarbeitet.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden. Es gab einen Beschluss zur Verschmelzung der VHS mit der VHS Herrsching.
TOP 4 City Initiative Starnberg e.V.; Vorstellung der Vorstandsmitglieder
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der letzten Mitgliederversammlung der City Initiative Starnberg e.V. wurde der Vorstand teilweise neu gewählt. Corinna Hjorth löste Jan Thunig als Vorstandsvorsitzenden ab. Außerdem wurden Linda Kadner, Petra Hergenröther-Magenau und Indi Herbst in den Vorstand gewählt. Weiterhin im Vorstand der City Initiative Starnberg e.V. sind außerdem Annette von Nordeck und Manuela Keiler sowie der Erste Bürgermeister Patrick Janik und Gewerbereferent Rudolf Zirngibl.
Der Vorstand der City Initiative stellt sich kurz vor. (Anm. d. Verf.: Bei den Handmikrofonen ist noch Potential vorhanden. Dabei sitze ich gar nicht ganz hinten.)
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Die Innenstadt ist im Wandel. Sie ist für alle Generationen zu entwickeln. Er bedankt sich für das Engagement.
Herr Zirngibl (CSU): Er bedankt sich für die “Frauenpower”.
TOP 12 (vorgezogen) Feuerwehrangelegenheiten; Ausstattung der Aktiven aller Feuerwehren der Stadt Starnberg mit neuer Dienstkleidung
Sachverhalt
Die Dienstkleidung der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Starnberg besteht aus einer Brandschutzkleidung und soll zukünftig noch durch eine Tagdienstkleidung ergänzt werden.
Die Brandschutzdienstkleidung muss nach jedem Brandeinsatz speziell gereinigt werden. Dies ist in der Vergangenheit durch die Gerätewarte im Feuerwehrhaus Starnberg erfolgt.
Eine Recherche hat ergeben, dass für die ordnungsgemäße Reinigung von kontaminierter Brandschutzdienstkleidung neben dem oben genannten Desinfektionsverfahren ein zertifizierter Waschvorgang vorgeschrieben ist und darüber hinaus die Waschzyklen zu dokumentieren sind.
Um hier eine Liefergarantie auch für die kommenden Jahre zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung sich an der zentralen Ausschreibung beim Kommunalen Zweckverband Oberland zu beteiligen, um hier aufgrund der Mengen aller ausschreibenden Gemeinden die bestmöglichen Marktpreise zu erzielen.
Im Haushalt 2022 sind hierfür unter 1310.9350 bereits 500.000 Euro eingeplant. Dieser Ansatz sollte für die Beschaffung der Brandschutzjacken als Bestandteil der Brandschutzdienstkleidung der städtischen Feuerwehren ausreichend sein.
Die Brandschutzhosen müssen separat ausgeschrieben werden, da die Berufsfeuerwehr München bei der extra entwickelten Kleidung in der Praxis festgestellt hat, dass diese Hosen nicht über der Tagesdienstkleidung getragen werden kann. Bei einer Berufsfeuerwehr mit Präsenz der Feuerwehrleute können diese Zeiten zum Hosenwechsel kompensiert werden. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist diese Zeit leider nicht vorhanden und gefährdet unter Umständen die Einhaltung der Hilfsfristen.
Für die Anschaffung sind im Haushalt 2022 unter 1310.9350 bereits 100.000 Euro eingeplant.
Um bestmögliche Preise zu erzielen und um sicher zu stellen, dass die gekaufte Kleidung mindestens weitere 5 Jahre genau in der gekauften Art und Güte nachgeordert werden kann, empfiehlt die Verwaltung, dass sich die Stadt Starnberg an der Sammelausschreibung der zentralen Vergabestelle des Kommunalen Dienstleitungszentrums Oberland beteiligt.
Die Ausschreibung ist noch für dieses Jahr geplant. Hierüber sollen die Erstanschaffungen sowie über einen Rahmenvertrag der jährliche Bedarf gedeckt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 17.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Tagdienstkleidung für die haupt- und ehrenamtlichen Kräfte an die zentrale Vergabestelle des Kommunalen Dienstleitungszentrums Oberland zu melden und an der Ausschreibung teilzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Reinigung der Brandschutzkleidung nach den gültigen Vorschriften der Feuerwehr Unfallkasse sowie der KUVB einzuholen.
3. Die Haushaltsmittel für die Reinigung sind im Haushalt 2023 einzustellen.
4. Für die Erstanschaffung der Tagesdienstkleidung stehen auf der Haushaltsstelle 1310.9350 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
5. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses wird dem Haupt- und Finanzausschuss dieses zur Vergabe vorgelegt.
Abstimmergebnis: 13:0
Nach Veröffentlichung eines Presseberichtes zu der Beschlussfassung hat die Verwaltung beigefügtes Schreiben der Feuerwehr Leutstetten erreicht.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht sowie den aus Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) resultierenden Unternehmerpflichten der Stadt Starnberg gegenüber der Feuerwehr empfiehlt die Verwaltung dringend die Ersatzbeschaffung der Brandschutzkleidung, wie bereits in der Vorlage dargestellt.
Art. 1 BayFwG definiert den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst als Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden haben nach § 1 der Verordnung zur Ausführung des BayFwG die Feuerwehren insbesondere mit Gerätehäusern, Fahrzeugen, Geräten, Material sowie Schutzkleidung und Dienstkleidung auszustatten.
Nach der aktuellen Berechnung werden 411 Schutzjacken (Faktor 1,5) sowie 548 Brandschutzhosen (Faktor 2,0) benötigt.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie war am Montag überrascht von der neuerlichen Skepsis. (Anm. d. Verf.: Das ist dann wohl ein Statement für die Presse? Mir erschließt sich der Sinn dieses Statements nicht.) Der Beschlussvorschlag ist richtig. Sie stimmt zu.
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte feststellen, dass von allen die Brandschutzkleidung grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Er freut sich über den heutigen Tagesordnungspunkt. Es sollten seit Montag nur noch offene Fragen beantwortet werden.
Frau Kammerl (CSU): Jetzt sind wieder alle dafür - das erstaunt sie. Sie ist nicht zufrieden mit dem Bild bei manchen Stadträten gegenüber der Feuerwehr.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Kritik am Feuerwehrbedarfsplan ist keine Kritik an der Feuerwehr.
Herr Fiedler (FDP): Das meiste ist ja schon gesagt worden. (Anm. d. Verf.: Ja! Und es ist immer interessant, wo überall offensichtlich Fachwissen vorliegt.)
Frau Pfister (BMS): ... (Anm. d. Verf.: Jetzt wird sich wieder irgendwie gerechtfertigt.)
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Brandschutzjacken für die haupt- und ehrenamtlichen Kräfte an die zentrale Vergabestelle des Kommunalen Dienstleitungszentrums Oberland zu melden und an der Ausschreibung teilzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bedarf an Brandschutzhosen, nach Festlegung eines geeigneten Modells, dass über die Tagdienstkleidung passt, an die zentrale Vergabestelle des Kommunalen Dienstleitungszentrums Oberland zu melden und an der Ausschreibung teilzunehmen.
3. Für die Erstanschaffung der Brandschutzdienstkleidung stehen auf der Haushaltsstelle 1310.9350 Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
4. Nach Vorliegen des jeweiligen Ausschreibungsergebnisses wird dem Haupt- und Finanzausschuss dieses zur Vergabe vorgelegt.
5. Für die Brandschutzhosen sind Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Energiesparmaßnahmen zur Reduzierung des Gas- und Stromsverbrauchs - Energiekrise Reduzierung der Badewassertemperatur und Außerbetriebnahme der Sauna im Seebad Ergebnisdarstellung
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Ferienausschuss hat am 25. August 2022 im Zusammenhang mit der Energiekrise mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Gas- und Stromverbrauchs beschlossen. Darunter fällt auch die Absenkung der Badewassertemperatur um 2°C und die temporäre Außerbetriebnahme des Saunabereichs im Seebad. Der dafür vorgesehene Probebetrieb erfolgte zwischen dem 29. August bis zum 4. Oktober 2022. Das Ziel des Probebetriebs war, zu analysieren, ob weiterhin ein technisch wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung eines verminderten Gasverbrauchs möglich ist.
Die Datengrundlage basiert zum einem auf täglich abgelesenen Zählerständen und auf einer Lastgangaufzeichnung des Netzbetreibers (Bayerwerk):
Abgelesene Zählerstände:
Stromverbrauch (1.8.1 Hochtarif)
Stromverbrauch (1.8.2 Niedertarif)
Gasverbrauch Blockheizkraftwerk
Gasverbrauch Brennwertkessel
Gasverbrauch Niedertemperaturkessel 1
Gasverbrauch Niedertemperaturkessel 2 o Stromproduktion Blockheizkraftwerk
Lastgangaufzeichnung:
o Stromeinspeisung ins allgemeine Stromnetz (Verkauf)
Der Probebetrieb lässt sich in drei Zeiträumen mit unterschiedlichen Betriebsweisen unterteilen. Die Zeiträume erstrecken sich jeweils auf zehn Tage:
Zeitraum 1: 17.08.2022 – 26.08.2022 (Normalbetrieb)
Zeitraum 2: 29.08.2022 – 07.09.2022 (Abschaltung Sauna, Reduzierung der Badewassertemperatur)
Zeitraum 3: 09.09.2022 – 18.09.2022 (gleiche Bedingungen wie Zeitraum 2, aber ohne BHKW-Betrieb)
Anhand der oben genannten Zählerdaten wurden für die jeweiligen Zeiträume die Gesamtverbräuche für Strom (Selbstverbrauch, Stromverbrauch, Stromeinspeisung) sowie Gas berechnet und anschließend für eine bessere Vergleichbarkeit auf einen täglichen Durchschnittsverbrauch
umgerechnet.
Der Gasverbrauch konnte um 14,3 % (Zeitraum 2) bzw. 36,3 % (Zeitraum 3) im Vergleich zum Zeitraum 1 verringert werden. Der Stromverbrauch ist im Zeitraum 2 vernachlässigbar um 3,7 % gestiegen und im Zeitraum 3 deutlich um 426,8 % gestiegen.
Die Stromerzeugung ist im Zeitraum 2 im Vergleich zum Zeitraum 1 um 10,3 % geringer ausgefallen. Dabei liegt der Selbstverbrauch bei 61,8 % und die Stromeinspeisung bei 38,2 %. Im Zeitraum 1 liegen die Anteile bei 73,0 % (Selbstverbrauch) und 30,0 % (Einspeisung). Im Zeitraum 3 sind diese nicht existent.
Betrachtet man den Zeitraum 2, dann ist erkennbar, dass die getroffenen Maßnahmen eine Reduzierung des Gasverbrauchs hervorgerufen haben. Dies hängt jedoch vornehmlich mit der Reduzierung der Badewassertemperatur zusammen, da sich der Stromverbrauch nur geringfügig verändert hat. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Außerbetriebnahme des Saunabereichs keinen nennenswerten Einfluss auf den Stromverbrauch hatte. Lediglich der Selbstverbrauch könnte dadurch niedriger als üblich ausgefallen sein. Die insgesamt geringere Stromerzeugung deutet darauf hin, dass grundsätzlich weniger Wärmeenergie benötigt wurde und deshalb das BHKW öfter stillstand als bei einem Normalbetrieb wie im Zeitraum 1.
Zusammenfassend hat der Probebetrieb gezeigt, dass aus Sicht der Energiekosten als auch aus Sicht der Technik eine Reduzierung der Badewassertemperatur durchaus sinnvoll wäre. Von einem Abschalten des BHKWs wird jedoch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abgeraten. Zudem kann der Saunabereich aufgrund des äußerst geringen Einflusses wieder in Betrieb genommen werden.
Der Saunabetrieb stellt eine sehr wichtige Einnahmequelle für das Seebad dar. Der Saunabereich verursacht im Vergleich zum Schwimmbadbereich niedrigere Unterhaltungskosten, erzielt aber deutlich höhere Einnahmen (Beispiel: 50.000 Saunabesucher erzielen in etwa die gleichen Einnahmen wie 200.000 Schwimmbadbesucher).
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Es gibt andere Bäder, wo dann weniger Besucher aufgrund der Temperaturabsenkung gekommen sind.
Herr n. n.: Das konnte hier noch nicht festgestellt werden, da es keine Vergleichszahlen gibt. Es können aktuell keine Aussagen dazu getroffen werden.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedankt sich für die gute Analyse. Er kann mit dem Beschluss leben. Die Bürger sollen lieber in die Sauna im Seebad gehen, als die eigene Sauna im Keller anzuwerfen.
Frau Pfister (BMS): Sie hatte Kontakt zu jungen Familien. Für die Kinder ist das Wasser im großen Becken offensichtlich zu kalt und kann nicht als genussvoll angesehen werden. Da wird vielleicht an der falschen Stelle gespart.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Analysen bauen auf den aktuellen Gaspreisen auf?
Frau n.n.: Ja
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das ganze Seebad ist Luxus, wenn wir im Winter warm baden wollen. Jede Absenkung ist gut.
Frau Falk (SPD): Sie rechnet noch einmal die Einsparungen vor. Die Einnahmen aus dem Seebad sind für die Stadt nicht unwichtig. Jede gesparte Kilowattstunde ist aktuell wichtig - unabhängig von der Wirtschaftlichkeit.
Frau Fohrmann (CSU): Die 2° Grad Absenkung ist ok. Dass die Sauna wieder öffnet, ist noch besser. Beim kleinen Becken gibt es einen unbekannten kalten Luftstrom.
Herr Wobbe (UWG): Er findet den Vorschlag einen guten Kompromiss zwischen Energiekrise und dem Haushalt. Eine Absenkung von 28° auf 26° ist in Ordnung und immer noch zulässig. Wenn man sich bewegt, ist die Temperatur kein Problem. Wir sind ein Sportbad und kein reines Spaßbad. Er stimmt dem Vorschlag zu.
Herr Mignoli (BLS): Am Wochenende ist das Seebad eher ein Spassbad und werktags eher ein Sportbad? Kann man z. B. an den Wochenenden die Temperatur wieder auf 28° hochstellen?
Herr n. n.: Dann ist auch die Lufttemperatur entsprechend zu erhöhen. Da ist dann die Einsparung wieder aufgehoben.
Herr Heidinger (BLS): Kann man die Baby-Kurse oder Kleinkinder-Kurse im kleinen Becken abdecken?
Herr n. n.: Die kleinen Kinder frieren auch bei 28° nach kurzer Zeit.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Werden die Einsparungsergebnisse uns wieder vorgelegt werden, wenn z. B. die Preise weiter anziehen.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt auch nach den Folgen etwaiger steigender Energiepreise. Es sollte soviel wie möglich eingespart werden.
(Anm. d. Verf.: Wieviel Statements haben jetzt Fragen enthalten und wie viel Statements hätten auch eingespart werden können.)
Frau Pfister (BLS): Würden die Einsparungen beim Vorschlag von Herr Mignoli von 14 auf 10% reduzieren?
Herr n. n.: Das kann er so nicht eben mal schnell berechnen.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Sie unterstützt den Vorschlag. Sie möchte die Absenkung unabhängig von den Bundesvorgaben z. B. für ein Jahr festlegen.
Herr Pfister (BMS): Kann im Januar 2023 ein kurzer Bericht zu den Besucherzahlen vorgestellt werden.
Herr Fiedler (FDP): Der Kompromiss mit dem Wochenende wird zu wenig einsparen.
Herr Mignoli (BLS): In Pöcking machen die das schon seit 20 Jahren.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Kann man im März auch noch über den Energieverbrauch berichten.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt,
1. die Absenkung der Badewassertemperatur von 2°C aufgrund der nachgewiesenen Gaseinsparung und eines problemlosen BHKW-Betriebs fortzuführen.
angenommen: 23:5
2. den Saunabereich aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund des geringen Einflusses auf den Gas- und Stromverbrauchs wieder in Betrieb zu nehmen.
3. dass in der Sitzung des Stadtrats im März 2023 über die Entwicklung der Besucherzahlen informiert wird.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Hirschangerturnhalle; Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage Durchführungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im November 2019 beschloss der Bauausschuss: "Die Sanierung der Heizungsanlage und der Lüftungsanlage in der Hirschangerturnhalle werden im Jahr 2020 in einem Zuge geplant und ausgeschrieben. Die Ausführung soll im Jahr 2021 erfolgen. Die Beantragung von Fördermitteln ist zu prüfen."
Aufgrund eines Personalwechsels im Sommer 2020, erforderlicher Einarbeitungszeit sowie fehlender personeller Kapazitäten, konnte die Maßnahme nicht begonnen werden. Im Mai diesen Jahres wurde die Planerabfrage für die Ingenieurleistung der technischen Gebäudeausrüstung über das Dienstleistungszentrum ausgeschrieben.
Den Zuschlag für die Planungsleistung hat das Ingenieurbüro Steck aus Olching erhalten (auf die Beschlussvorlage 2022/184-1 wird verwiesen). Wohlwissend, dass die zeitliche Komponente in der aktuellen Lage in Bezug auf Lieferengpässe und Fachkräftemangel eine wichtige Rolle spielt, hat sich das Ingenieurbüro umgehend an die Ausarbeitung der Planung, sowie die Kostenermittlung gemacht.
Die jetzige Planung sieht entgegen des ursprünglichen Konzepts, das auf einem Pelletkessel für die Grundlast und einen Gaskessel für die Spitzenlast basierte, zwei modulierende Pelletkessel mit einer Gesamtleistung von 500KW, einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung in den Sommermonaten mit einem Heizwasserspeicher von 800L und einer Frischwasserstation für die Trink- wasseraufbereitung, sowie zwei Heizwasser-Pufferspeicher mit gesamt 15m3 Wasservolumen vor.
Eine Fördermöglichkeit über die Bafa ist aufgrund eines Wasservolumens von 30L/KW möglich und wird gerade noch in vollem Umfang geprüft. Der Pelletbunker fasst ein Volumen von ca. 80t und müsste bei dem jetzigen Verbrauch durchschnittlich zwei bis dreimal im Jahr gefüllt werden. Eine Einbringöffnung für die Befüllung lässt sich über den vorhandenen Lichtschacht herstellen, sodass keine weiteren Erdarbeiten im Außenbereich erforderlich sind. Eine Anlieferzone wurde bereits bei der energetischen Sanierung 2017 berücksichtigt.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach der ursprünglichen Kostenschätzung für die neue Heizung. Die aktuelle Kostenschätzung ist für ihn neu.
Frau n. n.: Die frühere Schätzung war nur eine grobe Kostenermittlung mit Gasbetrieb für die Spitzenlast und schon mehr als drei Jahre alt. Jetzt haben wir mehr Planungssicherheit.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme "Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Hirschangerturnhalle" mit dem Kostenrahmen von 900.000 EUR durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die dafür erforderlichen Gewerke auszuschreiben und zu vergeben.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Neuordnung des Bahnhofplatzes 2022 - "See and the City": Abschluss
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit dem 03. Oktober 2022 endete offiziell die Laufzeit des Projekts "See and the City". Vor diesem Hintergrund folgte, wie bereits in der Sitzung am 26.09.2022 angekündigt, eine Endauswertung auf Grundlage der Fragebogenauswertung sowie der ergänzenden Feedbackrunden mit den entsprechenden Fachstellen und der Öffentlichkeit.
Am 18.10.22 fand das digitale Abschlussgespräch mit der Bürgerschaft statt, welches dazu diente die Öffentlichkeit nach ihrem Feedback zu befragen und ggf. bisher zu Verstetigung geplante Maßnahmen nochmals im Rahmen dieser Sitzung zur Diskussion zu stellen. Darüber hinaus wurde die Auswertung der 638 eingereichten Fragebögen vorgestellt und veröffentlicht. Die gesamte Auswertung ist in Allris eingestellt. Zusätzlich wurden die Teilnehmenden innerhalb des Termins zu einzelnen Maßnahmen befragt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass überwiegend Einverständnis mit den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht und es keine Forderungen gab, die bereits am 26.09.2022 beschlossene Maßnahmen rückzubauen.
Tempo 20
Die Temporeduzierung in Form der Zone 20 soll beibehalten werden. Vor dem Projektbeginn galt eine Beschränkung auf Tempo 30. Der Bahnhofplatz erfüllt auch außerhalb des Projekts die Voraussetzungen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Die Polizeiinspektion Starnberg, die weiteren beteiligten Fachstellen, sowie 75% der an der Feedbackrunde teilnehmenden Bürgerschaft stimmen der Beibehaltung von Tempo 20 ebenfalls zu.
Markierung der Fahrbahn
Über die Wintermonate soll die Gelbmarkierung erhalten bleiben. Die Stadtverwaltung hat für das Haushaltsjahr 2023 Mittel eingeplant, um im Frühjahr bei geeigneter Witterung eine dauerhafte, weiße Markierung aufbringen zu können. Die Polizeiinspektion sowie beteiligte Fachstellen sind über die Vorgehensweise informiert und stimmen dieser zu. Da die Parkplätze dauerhaft eingerichtet werden sollen, muss eine weiße Markierung angebracht werden.
Stadtstrand
Der Stadtstrand wurde als temporäre Maßnahme im Juli errichtet. Die Teilnehmer des Bürgerbeteiligungsabends am 18.10.2022 befanden den Stadtstrand mit großer Mehrheit für gut.
Da für einen Rückbau keine Haushaltsmittel und Personalressourcen eingeplant sind und ein Neuaufbau im Jahr 2023 voraussichtlich mit hohen Kosten verbunden ist, bietet sich die Möglichkeit an, den Stadtstrand auch über die Wintermonate bestehen zu lassen.
Allerdings ist die Winterfestigkeit vor allem in Hinblick auf die Entwässerung und die Verkehrssicherheitspflicht nicht abschließend geklärt. Unklar bleibt auch weiterhin, welche möglichen Folgeschäden und -kosten durch eine Beibehaltung des Provisoriums entstehen könnten.
Verbleibt der Stadtstrand am Rondell, muss außerdem eine passende Lösung für die Verlegung der Wochenmärkte während des Christkindlmarktes gefunden werden.
Gegebenenfalls muss der Sand des Stadtstrandes vor Wiederinbetriebnahme im Frühjahr desinfiziert werden.
Veranstaltung / Nutzung des Stadtstrands
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde der Wunsch geäußert, den Stadtstrand im kommenden Frühjahr und Sommer als Veranstaltungs- und Aktionsfläche zu nutzen. Als Beispiel für eine mögliche Nutzung können sich die Teilnehmer unterschiedliche Formate an Musikveranstaltungen und ein entsprechendes Gastronomieangebot vorstellen. Für die Umsetzung des Vorschlags ist die Kooperation mit einem Gastronomen unabdingbar, da durch die Verwaltung kein Personal zur Betreuung der einzelnen Aktionen und Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann.
Voraussetzung für die Nutzung der Fläche durch Gastronomie, Bands, etc. ist eine entsprechende Infrastruktur, wie beispielweise Stromversorgung und Toiletten. Daher werden entsprechend Haushaltsmittel benötigt, um Toilettencontainer, etwaige Gagen, GEMA-Gebühren, Pflegemaßnahmen etc. zu bezahlen.
Bei einer Nutzung des Stadtstrandes als Veranstaltungs- und Aktionsfläche kommt es innerhalb der Stadtverwaltung zu personellen Aufwänden in unterschiedlichen Ämtern und Sachgebieten, welche bei der Projektplanung und Priorisierung zu berücksichtigen sind.
Blumenkübel
Im Zuge der Umgestaltung wurden an unterschiedlichen Stellen im Bereich des Bahnhofplatz Blumenkübel aufgestellt. Es wird vorgeschlagenen, die Kübel zur Verkehrsberuhigung und –ordnung bestehen zu lassen, da die optische Einengung zu einer Geschwindigkeitsreduktion beiträgt. Die Polizeiinspektion Starnberg, das Landratsamt sowie die übrigen beteiligten Fachstellen stimmen der Beibehaltung der Blumenkübel in den genannten Bereichen zu und befürworten deren verkehrsberuhigende Wirksamkeit.
Für die kommenden Monate werden die Kübel mit winterfesten Pflanzen bestückt.
Schanigarten
Bis zur Feuerbeschau durch den vorbeugenden Brandschutz der Stadt Starnberg kann der Schanigarten in seiner jetzigen Form bestehen bleiben. Nach der Feuerbeschau könnten sich ggf. neue Anforderungen an den Schanigarten ergeben.
Bedarfshaltestelle für den Schienenersatzverkehr
Das Landratsamt und die Stadtverwaltung befürworten die Schaffung einer dauerhaften Schienenersatzverkehrshaltestelle vor dem Kulturbahnhof, da dies im Falle der Notwendigkeit des Ersatzverkehrs zu einer geordneten Abwicklung führt. Der Standort sowie die Art der Beschilderung sind mit der Deutschen Bahn abzustimmen. Der Bereich steht ansonsten weiterhin zum kurzzeitigen Halten, beispielsweise für den Hol- und Bringverkehr am Bahnhof zur Verfügung. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Schienenersatzverkehr nur in den seltensten Fällen eingerichtet werden muss. Die Haltemöglichkeiten sind somit fast durchgängig vorhanden.
Antrag von Stadtratsmitglied Herrn Jägerhuber:
In der Stadtratssitzung am 26.09.2022 wurde die Verwaltung durch das Gremium formlos beauftragt, dass die Beschilderung vor dem Kulturbahnhof überprüft werden soll. Bis zur Eröffnung von See and the City waren die Haltemöglichkeiten mit einem eingeschränkten Haltverbot beschildert, welches das Halten für die Dauer von drei Minuten bzw. für die Dauer des Be- und Entladevorgangs gestattet.
Um die Parkmöglichkeiten dennoch eindeutiger darstellen zu können, soll das bestehende Zeichen Nr. 299 StVO ("Zick-Zack-Linie") demarkiert werden. Die Markierung verdeutlicht oder erweitert allgemein nur die bestehende Beschilderung (absolutes Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot). An dieser Stelle kann sie aufgrund der nicht vorhandenen gesonderten Beschilderung des eingeschränkten Haltverbots allerdings missverstanden werden, wodurch die Demarkierung sinnvoll erscheint. Die Polizeiinspektion Starnberg stimmt dieser Vorgehensweise ebenfalls zu.
Herr Janik: Die Kfz-Rate ist in den letzten 30 Jahren im Bundesdurchschnitt um 40% gestiegen. Die öffentliche Fläche ist in der gleichen Zeit um 0 qm gestiegen. Damit erklärt sich der steigende Parkdruck. Das Projekt dient der Zukunft. Die Bürger dürfen sich über die Gestaltung aufregen, die Stadträte aber nicht. Es sind viele Ergebnisse und Erkenntnisse gesammelt worden.
(Anm. d. Verf.: Diese beiden Zahlen sollten wir uns alle noch mal auf der Zunge zergehen lassen. 40% mehr Kfz und 0 qm mehr Fläche - die Zustände aus den 80er wird es nie mehr geben.)
Die Debatte
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie möchte der Verwaltung und Herrn Mignoli für den Einsatz danken. Das Projekt sollte temporär angelegt sein und jetzt wird das Fazit gezogen. In München werden die Schanigärten im Winter abgebaut. Den Stadtstrand sieht sie eher skeptisch.
Herr Janik: Der Projekt war nicht nur zum Selbstzweck gedacht. Der Betreiber des Schanigarten möchte das gerne im Winter weiter betreiben.
Herr Weidner (SPD): Er schließt sich den Worten der Vorrednerin an. Es soll ein Wohlfühlraum für alle Genrationen sein. In Projektphasen soll Neues ausprobiert werden. Wir brauchen weiterhin Mut und Platz für innovative Lösungen. Die Ergebnisse sind deutliche Verbesserungen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Die heute erneut vorgestellten Ergebnisse und Menge an Maßnahmen, die beibehalten werden sollen, zeigen für ihn ganz klar, dass insgesamt das Projekt unabhängig von der Farbgestaltung einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung am Bahnhof geleistet hat bzw. dauerhaft jetzt leistet. Und wenn sich am Ende hauptsächlich über den Projektnamen oder die Farbgestaltung aufgeregt wurde, zeigt das für ihn auch, dass die verkehrsberuhigenden Maßnahmen wohl gar nicht unangenehm aufgefallen sind.
Frau Kammerl (CSU): Sie bestätigt - die verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurde kaum kritisiert. Sie erinnert an die früheren Beschlüsse zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt. Es ist immer schrittweise vorzugehen. Es gibt da bereits viele Überlegungen, aus denen als eine Folge die Studie entstanden ist, welche als Grundlage für See and the city herangezogen wurde.
Herr Janik: Ohne Tunnel wird kein Pfropfen in der Innenstadt möglich sein. Da ist jedes Mal sorgfältige darüber nachzudenken.
Herr Jägerhuber (CSU): Dass die Markierungen inkl. Strassensperrung an einem Werktag stattgefunden hatte, hat die Aussage von Herrn Janik bestätigt. Die Bahnhofstraße ist die Durchgangsstraße des Westuferverkehrs. Mit Schließen von Bypässen ist immer vorsichtig umzugehen. Und welche Diskussionen hat es bei der Maximilianstraße gegeben. Früher gab es mehr Zufahrten zur Innenstadt. Jetzt geht es auch ohne diese Zufahrten. Er führt noch andere Beispiele auf. Im Juli wurde das Projekt verbessert. Jetzt ist zu überlegen, was übernommen werden soll. Lieber den Urzustand oder die positiven Maßnahmen es Beschlussvorschlags. Für ihn ist der Beschlussvorschlag ein guter Kompromiss. Es wird auch hier einen Gewöhnungseffekt geben.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie möchte sich auch bei den Durchführenden bedanken. Es wurde versucht, auch die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Sie schließt sich der Aufzählung von Herrn Jägerhuber an. Mit dem Projekt wurde die richtige Richtung aufgezeigt. Auch als Radfahrer merkt mal die 20 km/h der Kfz. Sie fragt nach der Verschwenkung bei der Verkehrsinsel. Die bleibt bestehen? (Antwort der Verwaltung: Ja).
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): ... (Anm. d. Verf.: Das war zu schnell.) ...
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Autofahrer sind immer Täter und Opfer zugleich. Der Unterschied wird von der CSU nicht gesehen. Er möchte auch noch einmal an den Beschluss “Konzept Innenstadt”. Da wurde noch viel mehr beschlossen bzw. für gut befunden. Er ist mit dem Projekt total zufrieden.
Frau Pfister (BMS): Die Verwaltung hat einen sehr guten Job gemacht. Warum wird jedes Projekt auf “Autofahrer gegen den Rest der Welt” reduziert. Es gibt viel mehr Gemeinsames als Trennendes. Es geht um mehr Aufenthaltsqualität. Das sind auch sichere Bereiche für Radfahrer und Fußgänger. Für Kfz gab es kaum Änderungen. Es gab für die Wegnahme einiger Parkplätze mehr neue Parkplätze woanders als Kompensation. Und jeder Autofahrer sollte mit einer Verschwenkung fertig werden. Die Blumenkübel passen ins Stadtbild und helfen bei der Abgrenzung.
Herr Dr. Glogger (WPS): Wie sieht es mit den Kosten aus? Er sieht das Projekt etwas kritischer. Gerade die Farben sind nicht gut angekommen. Er möchte einzeln abstimmen.
Herr Janik: Das Budget von 120.000 EUR wurde nicht überschritten.
Herr Heidinger (BMS): Er fragt nach der Desinfizieren des Sandstrands. Ist der Sand so oder so dann auszutauschen? Wenn wir den Sand im Winter austauschen, sind wir im Winter flexibler und könnten im Frühjahr ggf. auch etwas Neues gestalten. Er hofft, dass die Schanigärten bleiben können.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt die Endauswertung des Projekts "See and the City" zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat bestätigt, die in der Sitzung am 26.09.2022 beschlossenen Maßnahmen über das Projektende hinaus beizubehalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierungen im Frühjahr unter Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu erneuern.
4. Der Stadtstrand soll in seiner bestehenden Form erhalten bleiben. Für den Unterhalt sind entsprechende Haushaltsmittel für 2023 vorzusehen.
5. Die Blumenkübel sollen weiterhin als Objekte der Verkehrslenkung am Bahnhofplatz erhalten werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung des Schanigartens bis zur Feuerbeschau zu verlängern.
7. Der Stadtrat stimmt – vorbehaltlich den ausstehenden Abstimmungen mit der Deutschen Bahn – dem Standort der Schienenersatzhaltestelle vor dem Kulturbahnhof zu.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, Zeichen Nr. 299 StVO ("Zick-Zack-Linie") vor dem Bahnhofsgebäude zu demarkieren.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Nutzung des Stadtstrands im Jahr 2023 entsprechende Haushaltsmittel und Personalressourcen einzuplanen.
angenommen: 24:4
10. Die Temporeduzierung in Form der Zone 20 wird für den Projektbereich beibehalten.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Yeah ....)
TOP 8 Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2023
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat das Sachgebiet Standortförderung und Öffentlichkeitsarbeit zahlreiche Veranstaltungen im Jahresverlauf geplant und durchgeführt. In den vergangenen Monaten konnten einige beliebte Großveranstaltungen nach knapp zweijähriger Pause wieder stattfinden. So beispielsweise die "Nacht der langen Tafel" und die "Starnberg bewegt".
Der Ferienausschuss hat am 25.08.2022 bereits beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Energiekrise der Eiszauber 2023 nicht durchgeführt wird. Allerdings sind weitere Veranstaltungen für kommendes Jahr geplant:
1. Faschingstreiben am 21.02.2023 auf dem Kirchplatz:
Das Faschingstreiben findet seit rund 50 Jahren am Faschingsdienstag auf dem Kirchplatz statt und erfreut sich großer Beliebtheit. Der organisatorische Aufwand ist für die Stadtverwaltung aufgrund der standardisierten Planungsvorgänge und die Unterstützung durch Vereine bei der Durchführung überschaubar. Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.000 Euro.
2. Wein am See vom 22.06. bis 24.06.2023 im Bucentaurpark:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.10.2021 beschlossen, dass ein Konzept für ein kulinarisches Wochenende am See, alternativ am Kirchplatz, erstellt werden soll. Die Stadtverwaltung führte daraufhin Gespräche mit den Winzern des Pfälzer Weinfestes, um eine Kooperation zu prüfen. Die Pandemie machte eine Umsetzung im Jahr 2021 unmöglich. Im Jahr 2022 wurde sich aufgrund der Unsicherheit auf Seiten der Winzer bzgl. der Pandemie gegen die erstmalige Durchführung entschieden. Die Stadtverwaltung schätzt jedoch die Umsetzbarkeit der Veranstaltung "Wein am See" im Jahr 2023 als realistisch und die Kosten auf 25.000 bis 28.000 Euro ein. Diese entstehen durch die Anmietung von Pagodenzelten, Werbung, Technik, Sicherheit etc. Das Landratsamt Starnberg hat eine finanzielle Beteiligung aufgrund der Partnerschaft zwischen dem Landkreis Starnberg und dem pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim in Aussicht gestellt. Ebenso wird den Winzern und Gastronomen eine Standgebühr zur anteiligen Deckung der Veranstaltungskosten berechnet.
3. Schlossfest im Schlossgarten:
Der Mittelalter- und Renaissancemarkt findet im zweijährigen Turnus im Schlossgarten statt. Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Schlossfest aufgrund der Vielzahl an Veranstaltungen und des hohen Planungsaufwands für die erstmalige Durchführung von "Wein am See" erst im Jahr 2024 wieder durchzuführen. Zudem schlägt die Stadtverwaltung vor, die Veranstaltung Schlossfest und Wein am See im zweijährlichen Wechsel stattfinden zu lassen, um ein Überangebot an sommerlichen Veranstaltungen zu vermeiden. Die Kosten für das Schlossfest belaufen sich auf ca. 25.000 Euro.
4. Nacht der langen Tafel am 15.07.2023 in der Starnberger Innenstadt:
Die Veranstaltung wird seit 2012 jährlich im Juli durchgeführt und erfreut sich enormer Beliebtheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 Euro. Der organisatorische Aufwand im Vorfeld ist überschaubar. Am Tag der Veranstaltung sind für den Auf- und Abbau jedoch zahlreiche Helfer nötig. Zuletzt fand die Veranstaltung 2022 im Rahmen des Projektes "See and the City" auf dem Kirchplatz, in der Wittelsbacherstraße sowie erstmalig auf dem Bahnhofplatz statt. Aufgrund des Rückbaus der temporären Umgestaltung des Bahnhofplatzes bis 2023, empfiehlt die Stadtverwaltung den Veranstaltungsbereich wie in den Jahren zuvor auf die Wittelsbacher-, Ludwig-, Zweig- und Maximilianstraße sowie den Kirchplatz festzulegen.
5. Starnberg bewegt am 08.10.2023 auf dem Kirchplatz und in der Wittelsbacherstraße:
Die Veranstaltung Starnberg bewegt bietet Starnberger Sportvereinen sowie Unternehmen aus der Sport- und Gesundheitsbrache im Herbst die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit auf dem Kirchplatz und in der Wittelsbacherstraße zu präsentieren und neue Mitglieder zu werben. Im Jahr 2022 wurde die Veranstaltung im Rahmen des Projektes "See and the City" bereits im Juni auf dem Kirchplatz, in der Wittelsbacherstraße sowie erstmalig auf dem Bahnhofplatz durchgeführt. In der Nachbesprechung der Veranstaltung mit den bei der Planung unterstützenden Vereinen wurde jedoch deutlich, dass sich der Veranstaltungsbereich in Zukunft wieder auf die Wittelsbacherstraße und den Kirchplatz beschränken soll und ein Termin im Herbst bevorzugt wird. Die Stadt trägt das finanzielle Defizit in Höhe von 13.000 bis 14.000 Euro.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach, ob man den “Autofreien Sonntag” mit Starnberg bewegt oder einer anderen Veranstaltung vom Stadtmarketing koppelt.
Herr Janik: Das wird aufgenommen.
Frau Falk (SPD): Die Kombination hätte sie auch angefragt. Wein am See und das Schlossfest sind immer im Wechsel geplant? (Antwort der Verwaltung: Ja) Und wo ist die französische Woche in der Aufzählung?
Herr Janik: Die Französische Woche wird noch nicht von der Stadt organisiert. Die Stadt wird sich ggf. ab nächstes Jahr bei der Organisation beteiligen.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Ist das Wein am See der Ersatz für das bisher vom Landkreis organisierte Pfälzer Weinfest.
Frau n. n.: Es gab einen “Auftrag” vom Landratsamt für eine Veranstaltung “Wochenende am See”. Die Idee des Pfälzer Weinfest war die Grundlage für das neue “Wein am See”. Es sollte nichts komplett Neues entwickelt werden.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wo ist der Kultursommer geblieben?
Frau n. n.: Der wird vom Kulturbüro organisiert und taucht deshalb hier nicht auf.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, folgende Veranstaltungen im Jahr 2023 durchzuführen:
Faschingstreiben: Dienstag, 21.02.2023 auf dem Kirchplatz
Wein am See: Juni 2023
Donnerstag, 22.06.2023 bis Samstag/Sonntag, 24./25.06.2023 im Bucentaurpark
Nacht der langen Tafel: Samstag, 15.07.2023 auf Kirchplatz, Wittelsbacher-, Ludwig-, Zweig-, Maximilianstraße
Starnberg bewegt: Sonntag, 08.10.2023 Kirchplatz und Wittelsbacherstraße
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Veranstaltungen Wein am See und Schlossfest jeweils im zweijährlichen Wechsel durchgeführt werden. Dementsprechend findet das Schlossfest wieder im Jahr 2024 statt.
3. Der Stadtrat beschließt, das im Zusammenhang mit einer dieser Veranstaltungen eine Sperrung der gesamten Innenstadt erfolgen soll.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des Christkindlmarktes 2022
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen des diesjährigen Christkindlmarktes einen Antrag (Eingang: 28.09.2022) auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 27.11.2022 gestellt.
Der Christkindlmarkt ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Der Markt findet im im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt. Die Veranstaltung wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Die Debatte
Herr Wobbe (UWG): Kann mal nicht den 2. Sonntag im Dezember nehmen?
Herr Janik: In der Adventszeit ist ein verkaufsoffener Sonntag nicht erlaubt.
Beschlussvorschlag
über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg
am 27.11.2022 vom...
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Starnberger Christkindlmarkt" (24.11. bis 04.12.2022) am 27.11.2022 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr offenhalten.
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG,
b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung,
c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel,
d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
Diese Verordnung gilt am 27.11.2022.
angenommen: einstimmig
TOP 10 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha
Sachverhalt
Am 21.02.2022 hat der Stadtrat nach Vorberatung im Bauausschuss am 17.02.2022 den Beschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha gefasst. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ortsteilspielplatzes.Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen in das Verfahren eingebracht. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind seitens folgender Beteiligter Stellungnahmen eingegangen, die in die Abwägung einzustellen sind:
Abwasserverband Starnberger See
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayernets GmbH
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Untere Immissionsschutzbehörde; Kreisbaumt
Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde
TenneT TSO GmbH
Die eingegangenen Stellungnahmen drücken überwiegend Zustimmung zum Verfahren aus und führen lediglich zur Aufnahme eines Hinweises zum Denkmalschutz und zu einer redaktionellen Ergänzung bezüglich der Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen in der Begründung.Die Erreichbarkeit der Spielplatzfläche durch Feuerwehr und Rettungsdienst ist über den Wendehammer an der Heimatshausener Straße grundsätzlich gewährleistet. Die notwendigen Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf der Spielplatzfläche werden darüber hinaus bei der konkreten Spielplatzplanung berücksichtigt. Der Punkt "Feuerwehraufstellflächen und Rettungswege" wird in die Begründung aufgenommen, führt jedoch zu keiner Planänderung.
Die Bereitschaft der Landeshauptstadt München zur Verpachtung der benötigten Fläche besteht weiterhin und die Pachtverhandlungen sind mittlerweile weiter fortgeschritten. Der Beschluss zur Anmietung der Fläche von der Landeshauptstadt München mit einer Festlaufzeit von 12 Jahren ab dem 01.01.2023 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 23.05.2022 gefasst (Beschlussvorlage 2022/135).Eine Änderung der Planinhalte ist durch die vorgebrachten Anregungen nicht veranlasst; die Begründung und der Umweltbericht wurden den Hinweisen und Anregungen entsprechend überarbeitet und weiter ergänzt.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 31.03.2022
1.1 Zum Bauleitplanverfahren werden keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim
2.1 Aus dem Bereich Landwirtschaft
Dem Verfahren wird aus landwirtschaftlicher Sicht im Grundsatz zugestimmt. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen darf grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden, ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind in jedem Fall zu dulden und die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in der Nähe zum Planungsgebiet darf nicht eingeschränkt werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen oder der geplanten Spielplatznutzung durch landwirtschaftliche Emissionen sind nicht zu erwarten.
2.2 Aus dem Bereich Forsten
Es werden keine forstfachlichen Belange von der Planung berührt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
3.
3.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 01.04.2022
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) unterliegen.
Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Es wird ein entsprechender Hinweis auf das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu möglichen Bodenfunden in die Begründung aufgenommen.
4. Bayernets GmbH, Schreiben vom 24.03.2022
4.1 Im Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegen keine Anlagen der bayernets GmbH, ebenso werden aktuelle Planungen der bayernets GmbH nicht berührt. Daher werden keine Einwände gegen das Verfahren vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
5. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, E-Mail vom 04.04.2022 5.1 Der 55. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
6. Landratsamt Starnberg – Fachbereich Umweltschutz – Untere Immissionsschutzbehörde; Kreisbauamt; Schreiben vom 25.05.2022 (nach Fristverlängerung)
6.1 Untere Immissionsschutzbehörde
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken oder Anregungen. Es wird hinsichtlich der Sozialadäquanz auf § 22 Abs. 1 a BImSchG hingewiesen, wonach Geräuscheinwirkungen, die u.a. von Kinderspielplätzen hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. Die Begründung stellt den Belang der Immissionen bereits dar, wird jedoch noch redaktionell um die Gesetzesgrundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergänzt.
6.2 Kreisbauamt
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht.
7. Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 02.06.2022
7.1 Stellungnahme des fachlichen Naturschutzes
Der Flächennutzungsplan liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung (LSG-VO) „Würmtal“. Insofern ist die Vereinbarkeit des Flächennutzungsplans mit der LSG-VO zu prüfen. Die Errichtung eines Kinderspielplatzes ist von öffentlichem Interesse. Die Annahme einer Befreiungslage im Sinne des § 67 BNatSchG setzt eine Alternativenprüfung bzw. Alternativlosigkeit voraus. Aus der Begründung zur 55. FNP-Änderung geht hervor, dass alternative Standorte geprüft wurden. Jedoch ist aus den Ausführungen nicht herauszulesen, welche Alternativen geprüft wurden und ob es Alternativen außerhalb des Schutzgebietes gäbe. Hier sind die Ergebnisse der Alternativenprüfung noch näher darzustellen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann daher noch keine abschließende Stellungnahme bezüglich einer Befreiungslage erfolgen.
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Eine Alternativenprüfung hat frühzeitig stattgefunden, das Ergebnis wird in die Begründung aufgenommen und ausführlich dargestellt.
8. TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 07.04.2022
8.1 In dem Bereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplans sind keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden. Die Belange des Unternehmens werden durch die geplante Maßnahme nicht berührt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine abwägungsrelevanten Belange vorgebracht. Vorlage
III. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fläche nördlich des Gestütsweges und nordöstlich des Wohngebietes Percha-Nord, betr. Fl. Nr. 280 (Teilfläche), Gemarkung Percha in der Fassung vom 23.09.2022.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag der Gewerbereferenten vom 11.10.2022; Erlass einer Verordnung zum Verbot vom Betteln im Gebiet der Innenstadt
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Gewerbereferenten haben mit Schreiben vom 11.10.2022 den Antrag gestellt, dass das Betteln, explizit das stille Betteln, im gesamten Gebiet der Innenstadt per Verordnung verboten werden soll.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in seiner Drucksache wd-7-157-16 vom 18.10.2016 dargestellt, dass das Betteln in Deutschland keinen Straftatbestand darstellt. Der entsprechende Paragraph „Bettlerei und Landstreicherei“ wurde 1974 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) entfernt.
Eine strafrechtliche Verfolgung des Bettelns kann in Ausnahmefällen erfolgen, dass das Verhalten der bettelnden Personen einem anderen Straftatbestand unterliegen kann. Denkbar ist, dass das Betteln den Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB oder der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt, sofern weitere Voraussetzungen vorliegen - beispielsweise das bewusste Vortäuschen von Blind- oder Taubheit um Mitleid zu erzeugen oder besonders aufdringliches Vorgehen. Dies ist jedoch äußerst selten der Fall.
Kommunale Verordnungen, welche das Betteln im öffentlichen Raum im Sinne straßenrechtlicher Vorschriften unter Erlaubnisvorbehalt stellen oder als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme generell verbieten wollten, hielten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, sodass Betteln im öffentlichen Raum grundsätzlich auch nicht auf andere Weise verboten werden kann.
Das aggressive Betteln kann jedoch in Einzelfällen geahndet werden. Es kann unter Umständen als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach den entsprechenden Landespolizeigesetzen gewertet werden. Insofern obliegt es den jeweils zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden, in ihrem Ermessen gegen besonders aggressiv auftretende Bettler vorzugehen, beispielsweise durch Platzverweise. In Einzelfällen kommt auch ein Verstoß gegen § 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Betracht (Belästigung der Allgemeinheit).
Wie in dem Antrag der Gewerbereferenten genannt, hat die Stadt München im Jahr 2014 eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung über die Untersagung bestimmter Formen des Bettelns in Teilen des Stadtgebietes München erlassen. Hier sind folgende Formen des Bettelns verboten:
a) agressiv;
b) bandenmäßig bzw. organisiert;
c) verkehrlich behindernd;
d) durch Vortäuschen von nicht vorhandenen körperlichen Behinderungen oder Krankheiten oder persönlichen Notlagen oder durch Vortäuschung künstlerischen Darbietungen mit nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten
e) in Begleitung von Kindern oder durch Kinder oder
f) mit Tieren, ohne dass die erforderlichen sowie vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten tierseuchenrechtlichen Nachweise mitgeführt werden.
Bei einem Zuwiderhandeln wird ein Platzverweis ausgesprochen und dieser gegebenenfalls mit unmittelbaren Zwang durchgesetzt. Den Gründen der Allgemeinverfügung ist zu entnehmen, dass ab dem zweiten Platzverweis ein Bußgeldverfahren durch das Kreisverwaltungsreferat eingeleitet wurde. Die Polizei stellte den Bettelerlös als sogenannte "Sicherheitsleistung" im Vorgriff auf den ergehenden Bußgeldbescheid sicher. Durch das strenge Vorgehen der Verwaltung passten die Bettelbanden ihre Taktik schnell an, so dass die eingenommenen Gelder an Hintermänner abgeführt oder versteckt wurden. In der Folge hatten die Bettler bei den Kontrollen "nur" noch wenige Euro bei sich, so dass die Sicherheitsleistung weitgehend in Leere lief.
Die erhobenen Bußgelder konnten auch nicht auf dem normalen Verwaltungsweg eingetrieben werden, da die Betroffenen nicht im Bundesgebiet gemeldet waren. Die Eintreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung war damit ebenfalls nicht möglich.
Die Rechtsgrundlage für eine erforderliche Anordnung ist Art. 18b Absatz 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Demnach kann die Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen erlassen, wenn eine Straße ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis benutzt wird. Weiter kann die Stadt im Einzelfall als Sicherheitsbehörde nach Art. 7 Absatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) tätig werden. Hier ist ein Einschreiten als Sicherheitsbehörde nur im Einzelfall möglich, um
rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
Hierunter fallen das aggressive und/oder bandenmäßig organisiertes Betteln. Sowie das Betteln unter Vortäuschung von Gebrechen.
Eine weitere Möglichkeit, von der auch die Stadt München Gebrauch gemacht hat, ist der Erlass einer Allgemeinverfügung nach Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungs- und Verfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache, hier die Straße, oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
Für die Allgemeinverfügung ist der Bereich Innenstadt klar zu definieren und als Karte der Allgemeinverfügung hinzuzufügen.
Frau Henniger (FDP): Die begründet den Antrag bzgl. des organisierten Bettelns. Ein Starnberger in Armut hat andere Möglichkeiten, z. B. die Tafel. Das aggressive Betteln stört sowohl die Einzelhändler als auch die Bürgerinnen und Bürger. Die Einzelhändler sollten geschützt werden.
Die Debatte
Herr Jägerhuber (CSU): Stand das nicht früher schon in einer anderen Verordnung? Und was ist mit der Bahnhofsunterführung?
Herr Beck: Das wird bis Januar geprüft.
Frau Kienzle (B90/Grüne): Gibt es schon Vorstellungen über den geplanten Raum?
Herr Janik: Es braucht immer auch einen Anlass. Es wird wohl auf die Innenstadt beschränkt sein. Die Bahnunterführung ist nicht öffentlich gewidmet und privater Grund der Bahn.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Allgemeinverfügung auszuarbeiten und spätestens im Januar dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
angenommen: 28:1
TOP 13 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er baut öffentlichen Druck auf. Es gibt noch “freie Plätze” beim Volkstrauertag.
Herr Weidner (SPD): Für die VHS-Fusion gab es in Herrsching und bei den VHSs einstimmige Beschlüsse. Der Verschmelzungsvertrag wurde aufgesetzt.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach den aktuellen Verkehrszählungen? Sie ist über die Presseberichterstattung bzgl. ÖPNV alarmiert, dass es da bei den Ausschreibungen Einsparungen geben soll.
Herr Janik: Die Stadt eigentlich nicht.
Herr Beck: Das Landratsamt hat die Stadt angesprochen. Es geht um die 902 an Wochenenden (30-Takt statt 20-Takt) und dien ersten Bus von Herrsching nach Starnberg an Samstagen. Es wird gerade geklärt, welche Rolle die Stadt hier überhaupt hat. Das Thema soll im November in den Stadtrat beraten werden.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Es wurden in der Kaiser-Wilhelm-Straße Linden gefällt?
Herr Janik: Wenn es im Rahmen einer Baustellenzufahrt ist, ist das zulässig und es wird am Ende Ersatz geben.
Herr Frühauf (CSU): Kann man die Sitzungen mal entzerren, damit die Tischvorlagen reduziert werden könnten.
(Anm. d. Verf.: Zusammengefasst ist die Mehrheit der Stadträte weiterhin für eine komprimierte Sitzungsphase, damit es auch Phasen im Monat gibt, zu denen es keine Sitzungen gibt.)
(M)ein Fazit:
Da gibt es bei See and the city bei Einigen schon ein Hin und Her. Wenn alles beim Alten bleibt, geht aber in Starnberg auch nichts voran. Und wenn sich jahrzehntelang städteplanerisch doch schon sehr auf das Auto konzentriert wurde, ist natürlich jeder noch so kleine Schritt in eine andere Richtung je nach eigener Position erschreckend oder eher endlich mal erforderlich. Nicht dass fehlende Parkplätze auch für andere Ursachen herangezogen werden, weil dieses Argument so schon fassbar ist.
Und das Thema Betteln zeigt uns mal wieder, dass so manche Dinge, die von außen “so ganz einfach” ausschauen, sich am Ende doch nicht so einfach und schnell lösen lassen. Und wir können fast bei jeder bestehende Regel oder Verordnung davon ausgehen, dass diese nur existiert, weil schon einmal jemand die betreffende Situation irgendwie in der falschen Art und Weise ausgenutzt hat.
Meine Vermutung ist auch, dass bei weniger forderndem Auftreten der Feuerwehr die Kleidungsfrage weitaus stiller und schneller gelöst worden wäre. Der Stadtrat möchte seine eigenen Entscheidungen treffen. Wenn er vorher in die Ecke gedrängt und seiner vermeintlichen Entscheidungsfreiheit beraubt wird, entstehen durchaus viel schneller eine gewisse Skepsis oder Bedenken.
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