Lissabon: Street-Art - die Stadt als Kunstmuseum - Fotogalerie
Wer in der Stadt am Tejo auf der Suche nach moderner Kunst ist, für den gibt es neben zahlreichen Museen auch in den Straßen und Metrostationen der portugiesischen Hauptstadt viele Kunstwerke zu entdecken. Ob bemalte Schiffsanleger, Hausfassaden oder Müllcontainer – die Street Art-Künstler verwandeln die Stadt in ein abwechslungsreiches Open-Air-Museum. So zählt die Tejo-Metropole durch den Kontrast zwischen historischen Fassaden und moderner Kunst mittlerweile europaweit zu einem der wichtigsten Orte der Street Art und zieht damit zahlreiche Touristen an.
Die außergewöhnlichen und farbenfrohen Illustrationen, die teilweise ganze Geschichten erzählen, entdecken aufmerksame Beobachter nicht nur an Mauern und Hauswänden der Metropole, sondern auch in den Lissaboner Metro-Stationen. Viele namenhafte Künstler haben sich an der Gestaltung beteiligt: Die Station „Oriente“ ist dabei ein ganz besonderes Beispiel der Lissaboner Street Art. Im Rahmen der Weltausstellung 1998 wurde die U-Bahn-Haltestelle von elf internationalen Künstlern in eine Kunsthalle verwandelt, in der sich das Thema „Ozeane“ mit großen Wandmalereien widerspiegelt – mit dabei Friedensreich Hundertwassers „Unterwassersetzung von Atlantis“. Es sind vor allem die kleinen Details, die dem Lissaboner Untergrund die besondere Atmosphäre verleihen. So zieren zum Beispiel Märchenfiguren oder auch kleine Tierzeichnungen die verschiedenen Stationen, auch die landestypischen Kacheln „Azulejos“ sind an fast jeder Ecke zu finden.
Interessierte können gesammelte Street Art-Werke in Galerien des Lissaboner Stadtviertels Amoreiras bestaunen. Diese bieten Künstlern einen Raum für ihre fantasievollen Werke und tragen dabei maßgeblich zur Popularität der Straßenkunst bei. Auch die Stadt unterstützt mittlerweile viele Projekte, mit dem Ziel, den Vandalismus in der Hauptstadt Portugals zu reduzieren und gleichzeitig die Straßenkunst zu fördern.
Ergreifende Wandbemalung in der Alameda de Santo Antonio dos Capuchos. / Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art in Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Lissabon. Streetart in Alameda de Santo Antonio dos Capuchos / Foto: Ingo Paszkowsky
Viele U-Bahnstationen in Lissabon sind Kustobjekte. U-Bahnstation Oriente am Expo98-Gelände. Foto: Ingo Paszkowsky
Die Station „Oriente“ ist ein ganz besonderes Beispiel der Lissaboner Street-Art. Foto: Ingo Paszkowsky
Es sind vor allem die kleinen Details, die dem Lissaboner Untergrund die besondere Atmosphäre verleihen. Foto: Ingo Paszkowsky
Im Bahnhof Oriente. Foto: Ingo Paszkowsky
Im Rahmen der Weltausstellung 1998 wurde die U-Bahn-Haltestelle Oriente von elf internationalen Künstlern in eine Kunsthalle verwandelt, in der sich das Thema „Ozeane“ mit großen Wandmalereien widerspiegelt. Foto: Ingo Paszkowsky
Kachelmotiv im Bahnhof Oriente. Foto: Ingo Paszkowsky
Ob bemalte Schiffsanleger, Hausfassaden oder Müllcontainer – die Street-Art-Künstler verwandeln die Stadt in ein abwechslungsreiches Open-Air-Museum. Foto: Ingo Paszkowsky
Dieser Parkplatz und ehemalige Theaterhof hat es in sich: Die Wände sind Street Art verschönt. Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art in Lissabon. Foto: Ingo Paszkowsky
Lissabon verfügte über eine rege Theater-Szene.
Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art in Lissabon. John Wayne inspirierte auch diesen Künstler / Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art in Lissabon. Foto: Ingo Paszkowsky
Dieser Hund genießt die Sonne im Künstlerviertel in Lissabon.
Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art in Lissabon. Foto: Ingo Paszkowsky
Das Teatro Variedades im Parque Mayer in Lissabon in Nähe der Avenida da Liberdade.
Foto: Ingo Paszkowsky
Foto: Ingo Paszkowsky
Street-Art im Fußgängertunnel in der Nähe der Brücke des 25. April. / Foto: Ingo Paszkowsky
Lissabon: Fußgängertunnel in der Nähe der Brücke des 24. April zur Lx Factory / Foto: Ingo Paszkowsky
Lissabon. Fußgängertunnel in der Nähe der Brücke des 24. April
Street-Art im Parque Mayer in Lissabon. Foto: Ingo Paszkowsky
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Waschbär von Bordalo II. Kunstwerk in der Nähe der Rua Dom Lourenco de Almeida. Foto: Ingo Paszkowsky
LX Factory Lissabon: viele Restaurants, Galerien und Shops
LX Factory Lissabon. / Foto: Ingo Paszkowsky
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
LX Factory Lissabon. / Foto: Ingo Paszkowsky
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Lx Factory Lissabon / Foto: Stefanie Gendera
Lx Factory Lissabon. Kunst-Insekt von Bordalo II / Foto: Stefanie Gendera
Village Underground / Foto: Stefanie Gendera
Grafitti in Lissabon / Foto: Ingo Paszkowsky
Bairro Alto Rua do Alcaide
Titelfoto: Ingo Paszkowsky
Das könnte Dich auch interessieren...
Read the full article
12 notes
·
View notes
Bienen, Seeanbindung, Schöffen, Schulbusse und Zweitwohnungssteuer
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 24.4.2023:
Heute sind alle Fraktionen bisher nur mit Lücken vertreten.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Es gibt keine Bürger mit Fragen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Antrag der Stadträtinnen K. Täubner-Benicke, A. Kienzle, A. Fränkel, Dr. U. Lauer - Beteiligung an der Ausschreibung Bienenfreundliche Gemeinde des Bezirks Oberbayern
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadträtinnen K. Täubner-Benicke, A. Kienzle, A. Fränkel und Dr. U. Lauer ließen der Stadtverwaltung am 15.03.2023 einen Antrag zukommen, dass sich die Stadt Starnberg sich um den Titel als „Bienenfreundliche Gemeinde“ des Bezirk Oberbayern bewerben möge. Der Preis wird im Zweijahresturnus vergeben. Antragsschluss für das Jahr 2023 ist der 21.04.2023. Die Antragstellerinnen stimmten nach einem Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister überein, dass der Zeitraum für eine erfolgreiche Bewerbung für das Jahr 2023 zu kurz ist und eine Bewerbung für das Jahr 2025 erfolgen soll.
(Anm. d. Verf.: Ich kann mich gut damit anfreunden, auch wenn ich andere Themen als wichtiger erachten würde, wo doch die Stadt schon jetzt möglichst versucht, diverse Grünflächen natürlich und insektenfreundlich zu gestalten. Immerhin hat man dann in den nächsten Jahren eine klare Begründung für diese Maßnahmen, falls diese Flächen von einigen Bürgern als “zu unordentlich” empfunden werden sollten.)
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Der Antrag ist von ihm schon für den Wettbewerb 2021 gestellt worden. Der Wettbewerb ist damals aufgrund von Covid-19 ausgefallen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Dem Volksbegehren haben viele Bürger in Starnberg zugestimmt. Und mit diesem Wettbewerb können wir dann aktiv etwas umsetzen. Man kann die Kriterien auch schon früher umsetzen und hat es dann 2025 mit der Bewerbung leichter.
Herr Janik: Es gibt gerade in dem Bereich eine Personalknappheit, deshalb stimmt er der Bewerbung 2025 zu.
Herr Weidner (SPD): Wir hatten letztens hier das Imkergespräch in einer vollen Schlossberghalle. Wir haben schon jetzt einiges aufzuweisen. Der finanzielle Aufwand ist überschaubar.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Umwandeln von Wiesen zu Rasen gehört nicht dazu.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt, sich beim Bezirk Oberbayern im Jahr 2025 für den Titel "Bienenfreundliche Gemeinde" zu bewerben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbungsunterlagen zu erstellen und diese fristgerecht einzureichen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung zur Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung wurden mehrere Anträge zum Projekt Seeanbindung gestellt. Der Stadtrat entscheidet über deren Annahme.
1. Antrag Bürger 1
Beantragt wird
1. Die Beibehaltung der gesamten bisherigen Gleissituation sowie der Haltestelle des Regionalzuges am Bahnhof See.
2. Im Austausch von nicht benötigten Grundstücken für den Bahnbetrieb übernimmt die Stadt Starnberg im noch zu definierendem Rahmen die Sanierung des Bahnhofgeländes.
2. Antrag Bürger 2
Für das Nordende des Starnberger Sees mit Blick auf die Zugspitze, den höchsten Berg Deutschlands soll eine Vision entwickelt werden. Dies soll in Form eines kulturellen Glanzpunktes, einen städtebaulichen Impuls durch Kultur erfolgen.
3. Antrag Bürger 3
Beantragt wird die Veröffentlichung des neuen Vertrages Stadt Starnberg und Deutsche Bahn. Insbesondere die einzelnen Kosten für den:
1. Neubau der Gleistrasse am Bahnhof See einschließlich Bahnsteigen und der Tieferlegung der Gleise in diesem Bereich.
2. Neubau der Hauptunterführung (entsprechend der benannten Größe: ca. BxH 10x3 min Meter) am Bahnhof einschließlich der Zugänge wie Treppen und Rampen, ggf. Aufzüge.
3. Neubau für den Regionalzughalt mit allen erforderlichen Weichen und Signalanlagen am Bahnhof Nord, der Bahnsteige, neue Unterführung und der Zuwegung.
4. Neubau eines Abstell- und Wendegleises am Oberfeld / Oberer Seeweg mit allen erforderlichen Weichen und Signalanlagen, dem Betriebsgebäude und der Zuwegung von der Wilhelmshöhenstraße. Sofern dies einen Brückenneubau am Oberen Seeweg erfordert auch diese Kosten.
(Anm. d. Verf.: Wenn ich das lese, kann ich nur wieder auf meinen Beitrag https://www.politik-starnberg.de/post/714376827430453248/ja-was-denn-nun verweisen. Es geht nur entweder eine möglichst frühe Bürgerbeteiligung oder ein komplett durchgeplantes Projekt. Und die Stadt hat sich für Ersteres entschieden, wobei auch das einigen Bürgern anscheinend auch schon wieder nicht früh genug gewesen ist.)
4. Antrag Bürger
Beantragt wird folgende Unterlagen auf der Homepage der Stadt Starnberg zu veröffentlichen:
1. Die Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung Bahnanlagen Starnberg Bahnhof See zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus dem Jahr 2022 (inkl. aller Anlagen).
2. Die Klage der Bahn gegen die Stadt Starnberg aus dem Jahr 2019 (Klage und Klageerwiderung sowie alle Schriftsätze der Parteien).
3. Die Vereinbarung zwischen Deutscher Bundesbahn und der Stadt Starnberg vom 23.Januar 1987 mit sämtlichen Nachträgen.
(Anm. d. Verf.: Wer auch noch in der Historie graben möchte, ist entweder nur neugierig oder ernsthaft misstrauisch. Denn ändern kann man an den gegebenen Randbedingungen auch mit der Kenntnis der alten Verträge nichts.
Und wer in einem noch nicht abgeschlossenen Klageverfahren die (Verteidigungs)Strategie veröffentlicht haben möchte, spielt damit dem “Gegner” (der ja aktuell gar kein Gegner ist und sein soll) im Falle einer Wiederaufnahme nur in die Hände. Das die Stadt so unvernünftig handelt, kann doch nicht im Sinne ihrer Bürger sein, auch wenn dabei die theoretisch mögliche Transparenz gegenüber den Bürgern eingeschränkt wird.)
Die Hierfür ggfs. Erforderliche Zustimmung Dritter sind durch die Stadt Starnberg umgehend einzuholen.
5. Antrag Bürger 5
Beantragt wird die Offenlegung aller Vertragsunterlagen von 2022 zwischen Stadt Starnberg und Deutsche Bahn als Ergebnis der Mediation.
6. Antrag Bürger 6
Beantragt wird die Veröffentlichung der Zustimmung der kommunalen Rechtsaufsicht des Landratsamtes zu dem am 22.12.2022 geschlossenen Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn auf der Homepage der Stadt Starnberg.
7. Antrag Bürger 7
Beantragt wird die Veröffentlichung folgender Unterlagen auf der Homepage der Stadt Starnberg:
1. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus den Jahren 1987 und 2022 (inkl. aller Anlagen und Nachträge).
2. Die Klage und Klageerwiderung der Bahn gegen die Stadt Starnberg aus dem Jahr 2019 (inkl. aller Schriftsätze der Parteien).
3. Die alte Vereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn aus dem Jahr 1987 (inkl. aller Anlagen).
Hierfür ggfs. erforderliche Zustimmungen Dritter sind durch die Stadt Starnberg umgehend einzuholen.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Antrag 1 - Beibehaltung der Gleissituation und des Regionalzughalts am Bahnhof See:
Der Stadtrat beschloss am 12.12.2022 die Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen. Diese sieht den barrierefreien Umbaus des Bahnhofes Starnberg See, die Verlegung des Regionalzughalts an den Bahnhof Nord und des Wende- und Abstellgleises an den Oberen Seeweg vor. Der Vertrag ist mittlerweile rechtswirksam geschlossen.
Der Antrag sollte abgelehnt werden.
Zu Antrag 2 - Vision für das Nordende des Starnberger Sees:
Eine Umgestaltung des Nordendes des Starnberger Sees im Bereich der Starnberger Innenstadt, mit dem Ziel einen kulturellen Glanzpunkt zu setzen, erfordert zunächst die Gewinnung von Grundstücksflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und über die die Stadt Starnberg im Rahmen Ihrer Planungshoheit verfügen kann. Hierfür schloss die Stadt Starnberg eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn, mit dem Ziel, den Bahnhof Starnberg See umzubauen und die freiwerdenden Flächen zu erwerben. Die Anforderung, bei der Überplanung der freiwerdenden Flächen einen kulturellen Glanzpunkt zu setzen, könnte als Ziel im späteren Städtebaulichen Ideenwettbewerb formuliert werden.
Zu Antrag 3 und 5 - Veröffentlichung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn:
Wie der Erste Bürgermeister in der Bürgerversammlung zugesagt hat, werden die schutzbedürftigen Belange die bei einer Veröffentlichung berührt wären geprüft. Der Vertrag kann veröffentlicht werden, wenn sichergestellt ist, dass derartige Belange nicht berührt sind, oder die Vertragsteile die diese berühren unkenntlich gemacht werden.
Die Kosten der einzelnen Baumaßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägig geschätzt werden, da über die vertiefte Machbarkeitsstudie hinausgehend keine Planungen vorliegen.
Zu Antrag 4 und 7 – Veröffentlichung der Vergleichsvereinbarung sowie der Klage der Bahn, der Klageerwiderung und des Grundlagenvertrages aus dem Jahr 1987
Zusätzlich zu Belangen der Vergleichsvereinbarung ist in diesem Fall zu prüfen, welche Konsequenzen aus einer Offenlegung von Gerichtsakten eines Verfahrens zu erwarten sind, wenn dieses noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Stadt Starnberg hat sich in der Vergleichsvereinbarung ein Sonderkündigungsrecht gesichert, für den Fall, dass die Finanzierung scheitern sollte. Das Klageverfahren wird solange ausgesetzt, solange beide Parteien um eine Einigung bemüht sind.
Um Nachteile für die Stadt zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, diesbezüglich keine Unterlagen zu veröffentlichen, solange das Klageverfahren nicht beendet ist.
Zu Antrag 6 – Veröffentlichung der Zustimmung der Rechtsaufsicht
Die kommunale Rechtsaufsicht wurde gebeten den Vertrag zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen. Sobald eine Antwort vorliegt, kann diese veröffentlicht werden, soweit keine schützenswerten Belange betroffen sind.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt von der bisher vereinbarten technischen Lösung mit dem Ziel Abstand, den Status quo des Betriebsprogramms beizubehalten.
abgelehnt: einstimmig
2. Der Stadtrat beschließt, die Vergleichsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu veröffentlichen, soweit keine schutzwürdigen Belange berührt sind.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die schutzwürdigen Belange rechtlich prüfen zu lassen und, je nach Prüfungsergebnis, den Vertrag im Übrigen zu veröffentlichen.
4. Unterlagen zum Klageverfahren werden nicht veröffentlicht, solange das Klageverfahren mit der Deutschen Bahn nur ausgesetzt und nicht vollständig beendet ist.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Prüfergebnis und die Stellungnahme der kommunalen Rechtsaufsicht dem Stadtrat erneut vorzulegen, um eine mögliche Veröffentlichung zu beraten.
angenommen: einstimmig
6. Zur Entwicklung einer Vision für die Neuordnung des Uferbereiches und des Umfeldes des Bahnhofes Starnberg See soll zu ebener Zeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Hierbei soll auch eine kulturelle Nutzung erwogen werden.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Nach Aussage des Ersten Bürgermeisters kann jeder Stadtrat einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und hat somit auch die Gelegenheit, die alten Bahnverträge einzusehen. Wenn ein Stadtrat behauptet, dass diese Verträge vor ihm geheimgehalten werden, ist das für mich nur ein vorgeschobenes Argument. Und dass die Verträge auch außerhalb des Stadtrats schon bei Einigen bekannt sind, wissen wir seit der “Ordner-Affäre” aus dem Jahr 2014.)
TOP 6 Haushaltskonsolidierung; Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Stadtratsklausur am 28.01.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes zur Vorberatung vorzulegen.
Mit Beschluss vom Haupt- und Finanzausschuss vom 13.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einer Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung vorzulegen, mit der der Steuersatz auf 20 % erhöht wird.
1. Erhöhung des Zweitwohnungsteuersatzes
1.1. Bearbeitungsstand zur Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg, die der Stadtrat am 28.06.2021 beschlossen hat, wird seit 01.01.2022 mit einem Steuersatz i.H.v. 12 % der Jahresnettokaltmiete erhoben. In der laufenden Arbeitsphase wurden sämtliche 750 Bürger mindestens einmal zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Leider stehen noch zahlreiche Rückmeldungen aus. Im zweiten, noch nicht begonnenen Schritt werden die Eigentümer angeschrieben, die einwohnerrechtlich nicht an der Liegenschaftsadresse gemeldet sind. Der Haushaltsansatz 2023 beläuft sich deshalb auf 320.000 €, weil im Laufe des Jahres die noch nicht bearbeiteten Steuerfälle rückwirkend zum 01.01.2022 nachveranlagt werden, was zu einem einmalig höheren Steueraufkommen führen wird. Die Verwaltung hat festgestellt, dass inzwischen zahlreiche Personen ihren Hauptwohnsitz in Starnberg angemeldet haben. Außerdem sind viele ursprünglich leerstehende Liegenschaften inzwischen vermietet.
1.2. Steuersatzvergleich mit anderen Gemeinden
Die Gemeinde Berg hat die Zweitwohnungsteuer ebenfalls zum 01.01.2022 eingeführt, jedoch mit einem Steuersatz von 20 %. Die Landeshauptstadt München hat ihren Steuersatz mit Wirkung vom 01.01.2022 von 9 % auf 18 % verdoppelt. Durch eine Erhöhung des Steuersatzes über das Niveau des Münchener Satzes besteht die Wahrscheinlichkeit, dass einige ihren Wohnsitzstatus tauschen. Dies hätte für die Stadt Starnberg einen positiven fiskalischen Effekt, da die Einkommensteuerbeteiligung in der Regel höher ist als die zu entrichtende Zweitwohnungssteuer.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer i. S. von Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz (GG) eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf – hier das Innehaben einer Zweitwohnung – sichtbar wird. Zweitwohnungen führen auf dem ohnehin angespannten Immobilienmarkt zu einer zusätzlichen Marktverknappung. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Steuersatz mit Wirkung zum 01.01.2024 von derzeit 12 % auf den rechtlich zulässigen Höchstsatz von 20 % der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Zweitwohnungssteuersätze in einem Bereich bis zu einschließlich 20% des jährlichen Mietaufwands keine erdrosselnde Wirkung haben und damit keinen rechtlichen Bedenken unterliegen (vgl. z.B. Beschluss vom 30.04.2009, Beschluss vom 28.10.2009, Urteil vom 14.04.2011).
2. Redaktionelle Änderung
In § 8 Abs. 1 (Anzeigepflicht) der aktuellen Zweitwohnungsteuersatzung vom 04.08.2021 ist geregelt, dass die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bayerischen Meldegesetz als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift gilt.
Das bayerische Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz) ist mit Ablauf des 31.10.2015 außer Kraft getreten. Seit 01.11.2015 sind die Meldepflichten im Bundesmeldegesetz enthalten, weshalb der redaktionelle Verweisungsfehler in § 8 Abs. 1 zu korrigieren ist.
Die Debatte
Herr Wobbe (UWG): Er findet den Betrag schon sehr hoch. Den Vergleich mit den Alpengemeinden sieht er nicht.
Herr Janik: Die Stadt orientiert sich an den Werten der Stadt München, genauso wie beim letzten Mal.
Herr Weidner (SPD): Der Haushalt steht unter Druck. Er stimmt dem Vorschlag zu.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Wohnungen werden so dringend gesucht. Nicht vermietete Wohnungen kommen vielleicht dann doch wieder in den Wohnungsmarkt.
Herr Pfister (BMS): Wenn dann alle 20% haben, sind doch alle Effekte weg. Er bittet um ein Feedback nach einem Jahr.
Herr Fiedler (FDP): Er wird dem nicht zustimmen.
Herr n.n.: Konkrete Zahlen sind schwer zu bestimmen. Möglichst viele Erstwohnsitze sind das Beste für die Gemeinde.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Starnberg
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg vom XX.XX.2023
Auf Grund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Starnberg folgende Änderungssatzung:
§1 Änderung
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Starnberg (Zweitwohnungsteuer- satzung) vom 04.08.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Starnberg Nr. 34 vom 15.09.2021), wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete."
2. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Stadt Starnberg – Steueramt – innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bundesmeldegesetz i.V.m. dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift."
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
angenommen: 16:6
(Anm. d. Verf.: Warum jemand das Risiko eingehen möchte, Erstwohnsitze an anderen Gemeinden aufgrund einer zu niedrigen Zweitwohnungssteuer abzugeben, ist mir nach wie vor nicht klar.)
TOP 7 Benennung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat und Wahl von Delegierten für die VHS StarnbergAmmersee e. V.
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Volkshochschule Starnberger See e.V. und die Volkshochschule Herrsching e.V. haben eine Fusion zur Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. beschlossen. Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 8. März 2023. Das Registergericht hat die Beteiligten hierüber bereits schriftlich informiert.
Künftig sendet jede Kommune ein Mitglied in den Aufsichtsrat der neu fusionierten Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. Die Stadtverwaltung schlägt vor, Stadtratsmitglied Tim Weidner als Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Weidner hat den Fusionsprozess von Anbeginn begleitet und ist mit allen Bestimmungen, auch im Hinblick auf die neue Satzung, bestens vertraut. Die Vertreter der beitragspflichtigen Mitgliedsgemeinden (Mitgliedsgruppen A) dürfen nicht gleichzeitig persönliches Mitglied des Aufsichtsrates sein. Sollte Herr Weidner als Aufsichtsratsmitglied entsandt werden, so gilt es gleichzeitig einen neuen Delegierten als Vertreter der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung des neuen Vereins zu benennen. Die Stadtverwaltung schlägt für dieses Amt die Dritte Bürgermeisterin Christiane Falk vor. Außerdem muss vom Stadtrat ein Stellvertreter aus seinen Reihen benannt werden.
Die Debatte
Herr Wobbe (UWG): Er weist auf die Satzung hin, dass die Stimmen auf andere Delegierte übertragen werden dürfen, so dass die Stadt Starnberg immer alle ihre Stimmen in die Entscheidungen einbringen kann.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Entsendung von Stadtratsmitglied Tim Weidner als Mitglied in den Aufsichtsrat der neu fusionierten Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
Der Stadtrat benennt Dritte Bürgermeisterin Christiane Falk als neue Delegierte der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung der neuen Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
Der Stadtrat wählt Herr Federsel als neue Stellvertretung für die Delegierte der Stadt Starnberg bei der Mitgliederversammlung der neuen Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V..
angenommen: einstimmig
TOP 8 Wahl der Schöffen für die Schöffenperiode 2024 bis 2028; Hier: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl durch die Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Dazu muss die Stadt Starnberg gemäß Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II dem Amtsgericht Starnberg für die Wahl der Schöffen mindestens 12 Personen vorschlagen.
Nach einem Aufruf in den örtlichen Tageszeitungen, im Internet und per Aushang an allen Amtstafeln gingen insgesamt 55 Bewerbungen bis 13.03.2023 ein. Die Bewerbungsfrist endete am 12.03.2023, da dies ein Sonntag ist, wurden alle am 13.03.2023 eingegangenen Bewerbungen noch als fristgerecht berücksichtigt. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist sind weitere 7 Bewerbungen eingegangen, so dass die Vorschlagsliste nun insgesamt 62 Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste umfasst.
Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Eine Vorauswahl durch die Verwaltung ist nicht zulässig; ein Beschlussvorschlag aber möglich.
In der „Vorschlagsliste für Schöffen“ sind alle Personen aufgelistet, die sich für das Schöffenamt beworben haben. Nachdem es keinen Bewerbungsschluss gibt, wird die Liste in der Sitzung in ihrer aktuellen Fassung ausgeteilt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen, empfiehlt die Verwaltung, zumindest die nach Fristablauf eingegangen Bewerbungen unberücksichtigt zu lassen.
Beschlussvorschlag
In die Vorschlagsliste der Stadt Starnberg für die Schöffenwahl 2023 werden die in der ausgeteilten „Vorschlagsliste für Schöffen“ aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen.
Der Stadtrat billigt die von der Verwaltung aufgestellte und 62 Personen umfassende Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Französischen Woche 2023
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der diesjährigen Französischen Woche einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 21.05.2023 gestellt. Die Französische Woche ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Der Markt findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt. Die Veranstaltung wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt.
Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 21.05.2023 vom...
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Französische Woche" (15.05. bis 21.05.2023) am 21.05.2023 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr offenhalten.
Verordnung
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG,
b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung,
c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel,
d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz.
Diese Verordnung gilt am 21.05.2023.
Starnberg, den...
angenommen: einstimmig
TOP 10 Schülerbeförderung; Erfüllung der Pflicht durch den generellen Umstieg auf den ÖPNV
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. durch dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Jahr 2014 wurde der regionale, öffentliche Busverkehr neu konzipiert und ausgebaut, so dass die Anbindung der Ortsteile erheblich verbessert wurde. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.09.2015 die komplette Schülerbeförderung für alle Grundschulen u. die Mittelschule in den ÖPNV zu integrieren.
Dies wurde nach und nach, in Zusammenarbeit aller Beteiligter (LRA, Schulen, Elternbeiräte, MVV usw.) umgesetzt. Im Zuge dessen wurden auch neue Haltestellen geschaffen und bestehende durch Querungshilfen, Zebrastreifen, Wartehäuschen u. Aufstellflächen ausgebaut.
Hintergrund war, die Familien und den Individualverkehr zu entlasten, indem die Schüler selbständig und maximal flexibel den Schulweg bewältigen können.
Im Rahmen der Bürgerversammlung 2020 gingen bei der Verwaltung drei Anträge auf Wiedereinführung des Schulbusses für den Ortsteil Landstetten ein. Die betreffenden Eltern sahen keine Möglichkeit, ihre Kinder mit dem ÖPNV zur Schule fahren zu lassen.
Folgende Gründe wurden dafür genannt:
1. "Die Andechser Straße in Landstetten (Bushaltestelle) sei zu gefährlich zu überqueren. Die getroffenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrsinsel, Smiley) bringen nichts."
2. "Ein separater Bus würde vor Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen"
3. "Grundschulkinder werden von fremden Personen angesprochen" (Anmerkung: es wurde einmal eine unangekündigte Fahrgastbefragung durchgeführt)
4. "Der MVV-Bus hält in Söcking Mitte – eine Gehzeit von ca. 12 Min. seien für 6-jährige Kinder nicht zumutbar" (Anmerkung: die Haltestelle wurde vor die Grundschule verlegt)
5. "Auf dem Rückweg müssen die Kinder bis zu einer Stunde warten, da die Buszeiten so ungünstig seien" (Anmerkung: eine Busaufsicht an der GS Söcking ist vorhanden.)
Zu diesem Zeitpunkt besuchten sieben Schulkinder aus Landstetten die GS Söcking. Aus Gründen der Gleichberechtigung wurde deshalb, mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2021, entschieden, alle Ortsteile (mit Ausnahme des Sprengels der GS Starnberg) wieder mit Schulbussen anzubinden.
Nach erfolgter, europaweiter Ausschreibung, bekam die Fa. Starnberger Autoreisen GmbH den Zuschlag für die Grundschulen Söcking (Ortsteile Hadorf, Perchting, Landstetten) und Percha (Ortsteil Wangen, Unterschorn, Fercha)
Die Verträge laufen bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, mit Option auf zweimaliger Verlängerung für ein Jahr. Die Kündigung wäre drei Monate vor Vertragsablauf möglich.
Die Schülerbeförderungskosten im Schuljahr 2021/2022 für die beiden Grundschulen Söcking und Percha (Schulbus) betrugen: 133.666,82 €.
Nach Rücksprache mit den Schulleitungen der Grundschulen Söcking und Percha ist die Zufriedenheit (auch in der Elternschaft) mit den Schulbussen hoch. Das Verhältnis zu den Busfahrern ist vertrauenswürdiger und persönlicher. Es besteht direkter Kontakt zu den Busfahrern bei kurzfristigen Änderungen oder im Notfall.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem die Umstellung auf Schulbus auf ausdrücklichen Elternwunsch erfolgt ist, würde eine Rückumstellung auf MVV-Beförderung vermutlich erneut massiven Widerstand aus der Elternschaft hervorrufen. Aus vertragsrechtlichen Gründen wäre eine Umstellung frühestens zum Schuljahr 2024/2025 möglich. Zudem muss geprüft werden, ob eine erneute Wiedereingliederung der beiden Grundschulen in den ÖPNV überhaupt möglich ist, da damals Verstärkerfahrten eingestellt wurden, die (auch bedingt durch den Busfahrermangel und dadurch nötige Bündelung der Fahrzeiten) nicht ohne weiteres wieder - eingeführt werden können. Die Linien 903 und 951, sowie 950, die die Ortsteile Perchting, Hadorf und Landstetten anbinden, wurden 2023 vom MVV neu ausgeschrieben. Die Verträge sind bis 2028 gültig. Die Schülerbeförderung ausschließlich in bestehende Linien zu integrieren ist nicht möglich.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er hat damals einen Fehler gemacht. Ab wann kann man das wieder rückgängig zu machen.
Herr Janik: Das müsste der erst herausfinden.
Herr Pfister (BMS): Es geht heute nur um die Kenntnisnahme. Um wieviele Kinder geht es? Und kommen noch Kosten dazu? Wir zahlen gemäß der Werte oben ca. 4.000 EUR pro Kind pro Jahr.
Herr Janik: Die genauen Schülerzahlen haben wir nicht parat. Es kommen keine weiteren Kosten dazu.
Herr Mignoli (BLS): Innerstädtisch sollte man die Nutzung durch die ÖPNV so lassen. Generell sind kürzere Stehzeiten der Kinder im Sinne der Schulwegsicherheit wichtiger als mögliche Gehzeiten.
Herr Wobbe (UWG): Er ist dafür, die Ortsteile weiterhin mit Schulbussen anzufahren. In der Praxis hat der ÖPNV in diesem Fall einfach nicht funktioniert. Auch ändern sich die Schülerzahlen jedes Jahr.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Es geht um die Sicherheit der Kinder, die weit weg von der Schule wohnen. Es geht um Grundschüler und nicht um die Gymnasiasten.
Herr Frühauf (CSU): Er merkt zu den Kosten an, dass nach der 6-jährigen Testphase mit Extra-Verstärkerbussen durch die Schulbusse auch Kosten durch die nicht mehr notwendigen Verstärkerbussen eingespart werden. Mit dem Schulbus werden auch viele Eltern-Taxis eingespart.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Das aktuelle System der Schülerbeförderung wird beibehalten.
angenommen: 13:9
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Weidner (SPD): Er fragt nach den Auswirkungen aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für die Stadt Starnberg.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist schon einmal auf das diesjährige Stadtradeln und freut sich über eine rege Beteiligung auch aus den Reihen des Stadtrats.
(M)ein Fazit:
Bei der Transparenz ist immer abzuwägen, welche Konsequenzen aus einer Veröffentlichung von Informationen folgen könnten. Diese Abwägung, welche wir auch immer im privaten Bereich durchführen, sollten wir auch der Stadt Starnberg zugestehen. Und damit nicht alles komplett im Geheimen bleibt, gibt es die nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrats, in denen auch diese Informationen gegenüber den Vertretern der Bürger “veröffentlicht” werden. Damit wird irgendwie auch die Bedeutung einer Kommunalwahl klar und dass man als Bürger möglichst diejenigen Kandidaten wählen sollte, denen man das Amt zutraut bzw. denen man, selbst wenn man sie unter Umständen gar nicht persönlich kennt, vertraut.
Das Thema “Schulbus” ist mit dieser Entscheidung dann hoffentlich vom Tisch. Auch wenn hier Kosten für die Stadt entstehen, ist der Nutzen gerade für die Grundschüler aus den Ortsteilen unverkennbar. Wo doch auch in der letzten Legistaturperiode soviel Geld für sichere Schulwege ausgegeben wurde, war die damalige Entscheidung, auch die Schüler der 1. und 2. Klasse ausschließlich mit dem ÖPNV zur Schule zu transportieren in meinen Augen einfach falsch.
Und ich freue mich, dass sich ausreichend Kandidaten als Schöffen gemeldet haben. Vielleicht haben die dann am Ende abgelehnten Kandidaten Interesse, sich anderweitig ehrenamtlich zu engagieren. Nicht nur die freiwilligen Feuerwehren würden sich sicher über Zuwachs freuen.
0 notes