Tumgik
#Wolfsgebiete
my-life-fm · 27 days
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„Wir lehnen die Jagd auf den Wolf vollstän-dig ab. Weidetiere in menschlicher Obhut müssen aber von ihren Halterinnen vor dem Wolf geschützt werden. Dazu bedarf es finan-zieller Unterstützung, um einen sicheren Her-denschutz mit u. a. elektrischen Weidezäu-nen realisieren zu können. Zudem sollen zur Prävention kostenlose Beratungen durch Wolfsberaterinnen in ausgewiesenen Wolfs-gebieten vor Ort stattfinden.”
https://www.tierschutzpartei.de/content-europa/Europawahlprogramm%202024.pdf | https://www.tierschutzpartei.de/ | https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html
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tberg-de · 3 months
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Tipps und Wissenswertes für einen Waldbesuch
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Seit Beginn der Corona-Pandemie zieht es viele Menschen in die freie Natur. Statt nach Mallorca geht es in den Wald um die Ecke. Auch wenn Wälder für Bremer Verhältnisse keine große Rolle spielen, möchte ich hier doch Tipps und Wissenswertes für einen Waldbesuch geben. Natürlich sind meine Tipps auch für Wälder außerhalb von Bremen anwendbar.
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Tipps und Wissenswertes für einen Waldbesuch Volle Parkplätze und jede Menge Wanderer, Hundehalter, Radfahrer und Spaziergänger. Seit einem Jahr sehe ich so viele Menschen wie noch nie in der freien Natur herumlaufen. Im Gegensatz zu vielen andern europäischen Ländern ist in Deutschland das Betreten der freien Natur und auch der Wälder nicht verboten. Das ist generell erst einmal gut so. Auch wenn sich viele der Besucher nicht an die allgemein gültigen Regeln halten. Ein Spaziergang im Wald macht glücklich. Wer kennt das nicht? Mittlerweile ist es auch wissenschaftlich belegt, dass ein Waldbesuch gesundheitsfördernde Wirkungen besitzt. Ein Aufenthalt im Wald baut Stress ab und stärkt das Immunsystem. Der aus Japan kommende Trend des Waldbadens wird auch bei uns immer populärer. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände gibt es in Deutschland rund elf Millionen Hektar Wald. Das ist fast ein Drittel der deutschen Landesfläche. In den letzten zehn Jahren hat die Waldfläche sogar zugenommen. (Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald). Aber unserem Wald geht es nicht gut. Zwar wächst deutschlandweit mehr Holz zu, als es geerntet wird. Jedoch betrifft dieser Zuwachs hauptsächlich die jüngeren Waldbestände. Durch die Übernutzung der Altholzwälder und  der Intensivierung der Forstwirtschaft steht immer weniger alter und damit ökologisch höherwertiger Wald zur Verfügung. Und natürlich setzt der Klimawandel mit zunehmender Trockenheit, Stürmen und anderen Katastrophen dem Wald zu.
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Abseits der Wege Abseits der im Wald gekennzeichneten Wege darf man sich nur als Wanderer oder Spaziergänger aufhalten. Im Wald sind grundsätzlich keine motorgetriebenen Fahrzeuge erlaubt. Auch Biker, Radler und Reiter dürfen sich nicht abseits der Wege aufhalten. Radfahren darfst du nur auf befestigten Wegen. Manche Landeswaldgesetze erlauben das sogar nur auf Wegen ab zwei Metern Breite. Auch Mountainbiker dürfen nicht querfeldein fahren. Es sei denn, es gibt im Wald extra angelegte Trails. In Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot für alle Besucher, auch für Spaziergänger. Waldbesucher sollten aber Hinweis- und Warnschilder, etwa bei Fällarbeiten, beachten. Darf ich auch nachts in den Wald? Der Wald ist für alle da! Jeder darf den Wald betreten, auch wenn das betreffende Waldstück in Privatbesitz ist. Rechtlich ist das im Bundeswaldgesetzt geregelt. Aber das Bundeswaldgesetz nennt auch Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Wald. Dabei wird das Bundeswaldgesetz durch die einzelnen Ländergesetze weiter konkretisiert. So darf man natürlich auch nachts in den Wald gehen. Allerdings auf eigene Gefahr. Generell empfehle ich dem Spaziergänger aber immer, sich auf den gekennzeichneten Wegen aufzuhalten.
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Mitnahme von Hunden Du darfst deinen Hund gern in den Wald mitnehmen. Bezüglich der Leinenpflicht außerhalb der Brut- und Setzzeit gibt es unterschiedliche Landesregeln. Frei laufen dürfen Hunde in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, sofern die Tiere mit Rufen kontrolliert werden können. Aber zur Sicherheit der Wildtiere und auch deines Hundes solltest du ihn nicht nur zur Brut- und Setzzeit anleinen. Gerade hier in Norddeutschland gibt es einige Wolfsgebiete und auch Wildschweine oder Luchse können zur Gefahr für deinen Hund werden. Ich muss mal - Notdurft im Wald Auch im Wald drückt manchmal die Blase. Vor allem, wenn der Waldbesuch wieder einmal etwas länger dauert.  Und manchmal drückt auch ein größeres Geschäft. Grundsätzlich darfst du im Wald auch deinem Drang nachgehen. Aber du solltest deine Hinterlassenschaften mindestens mit Moos, Blättern oder Ästen abdecken. Am besten ist natürlich das Vergraben. Nichts ist ekeliger als wenn die benutzten Papiertaschentücher etc. frei auf dem Waldboden zu finden sind. Nachfolgende Waldbesucher freuen sich natürlich, wenn du dein Geschäft abseits vom Wegesrand erledigst. Rauchen und offenes Feuer Es versteht sich von selbst, dass Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten sind. Bundesweit gilt ein Rauchverbot vom 01.März bis zum 31. Oktober. Gerade im Sommer, wenn es trocken ist, kann aus einem kleinen Funken ein richtiger Waldbrand werden. Gegrillt werden darf nur auf ausgewiesenen Grillplätzen. Informiere dich über geltende Waldbrandwarnstufen. Ich habe während meiner Lehr- und Berufstätigkeit im Wald eine kleine Anzahl an Waldbränden miterleben dürfen. Das ist kein schönes Gefühl. Übernachtung im Wald Zelten und Camping ist grundsätzlich nicht erlaubt im Wald. Allerdings gibt es immer häufiger spezielle Wild-Campingplätze, die gebucht werden können. Für die ganz abenteuerlustigen Menschen gibt es außerdem die Möglichkeit, einmalig ohne Zelt im Wald zu übernachten. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten.
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Souvenirs und andere Mitbringsel aus dem Wald Auch kleine Dinge aus dem Wald - wie Wurzelstückchen. Steine, Federn oder Blätter dürfen nicht ohne weiteres aus dem Wald mit nach Hause genommen werden. Dafür gab und gibt es sogar den Tatbestand des Waldfrevels oder der Wilderei. Jeder Wald hat seinen Besitzer, dem die Dinge gehören. Bei tierischen Fundstücken, wie Federn greifen auch Naturschutzgesetze. Diese verbieten unter anderem, dass man diese Fundstücke mit nach Hause nimmt. Damit möchte man u.a. Wilderei verhindern. Für größere Mengen an Brennholz, Waldstreu und ähnlichem, aber auch Pilze, Beeren und Kräuter kann man sich beim Revierförster sogenannte Sammelscheine, zum Beispiel einen Erlaubnisschein zum privaten Sammeln von Holz zum Zwecke der Brennholzgewinnung besorgen. In haushaltsüblichen Mengen dürfen Beeren, Pilze und Kräuter natürlich für den privaten Gebrauch gesammelt werden. Blumenfreunde dürfen einen "Handstrauß" pflücken, jedoch keine Pflanzen ausgraben. Geschütze Pflanzen wie zum Beispiel die Knabenkräuter dürfen natürlich nicht gepflückt werden. Bist du dir nicht sicher, ob die Pflanze unter Naturschutz steht, lass sie am Besten stehen. Mach ein schönes Foto von der Pflanze und erfreue dich daran.
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Müll mit nach Hause nehmen Eigentlich versteht sich die Regel von selbst. Aber nicht jeder scheint es zu begreifen! Müll gehört nicht in den Wald. Auch die Reste vom Picknick solltest du nicht nur wegen der Afrikanischen Schweinepest wieder mitnehmen. Auch ist es nicht erlaubt den Weihnachtsbaum aus dem Topf in den Wald zu verpflanzen. Nach den Forstsaatgutgesetzen dürfen nur Bäume aus geprüfter Herkunft gepflanzt werden. Zudem sind Nordmanntanne und Blaufichte keine typischen und geeigneten Waldbäume. Auch dein verstorbenes Haustier solltest du nach Möglichkeit nicht im Wald vergraben. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit und kannst mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro belangt werden. Gefahren und Angst im Wald Auch im deutschen Wald gibt es heute noch Tiere, die dem Menschen gefährlich werden können. Damit meine ich nicht unbedingt nur Wölfe oder Wildschweine. Ein Dauerbrenner in dieser Beziehung sind Zecken. Und aufgrund der Klimaveränderungen wird auch der Eichenprozessionsspinner immer mehr Thema in den Eichenwäldern sein. Nach schweren Stürmen können auch noch nach Tagen Bäume umstürzen oder Äste aus den Kronen herabfallen. Nutzung jagdlicher Einrichtungen Die Jagd ist in Deutschland streng reglementiert. Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden. Waldeigentümer dürfen ab einer Fläche von 75 Hektar in ihrem Wald jagen. Wer ein kleineres Revier oder gar kein Eigentum hat, kann eine Jagd vom Eigentümer oder einer Jagdgenossenschaft pachten. In jedem Fall benötigt man aber einen Jagdschein zur Jagdausübung. Ein Hochsitz gehört dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Dort hinaufzuklettern und ihn zu benutzen, ist verboten. Auch zum Angeln benötigst du einen Angelschein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten. Meist ist das der Besitzer des Gewässers. Wo du angeln darfst, kannst du bei Angelvereinen oder den Fischereibehörden erfahren.
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Verlaufen im Wald Auch in unserem deutschen Wald kann man sich verlaufen! Das ist mir sogar selbst schon passiert. Damals gab es allerdings noch keine Apps, GPS oder digitale Karten. Natürlich hatte ich keine Karte und keine Kompass dabei. Heute hat wohl jeder zumindest ein Handy in der Tasche. Wenn man dann auch noch Empfang hat, ist doch alles bestens oder? Auch bei den heutigen Wander-Apps gibt es mittlerweile auch Anwendungen, die auch offline noch nutzbar sind. Ich selbst benutze zur Planung, Aufzeichnung und auch zur Orientierung Komoot. Thomas von trekkinglife.de hat einmal ein paar Wander-Apps unter die Lupe genommen und auf Herz und Nieren getestet. Das Ergebnis kannst du hier lesen: Die richtige Wander App? Die 6 besten im Test Natur ihren Raum lassen Ich finde es toll, dass jedermann in unseren Wald darf! Allerdings sollten wir uns dabei ständig bewusst sein, dass wir hier nur zu Gast sind. Die Natur hat Vorrang zu haben. Auf den Wegen zu bleiben, zur Dämmerung möglichst den Wald verlassen und beim Sammeln nicht in jedes Dickicht einzudringen, das sollte die Maxime des Handelns sein. Read the full article
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wachendlichauf · 10 months
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Ohrdruf: Herdenschutzhunde sollen Wolf abwehren | MDR.DE
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talkforthem · 10 months
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Ohrdruf: Herdenschutzhunde sollen Wolf abwehren | MDR.DE
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seekerslearnings · 10 months
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Ohrdruf: Herdenschutzhunde sollen Wolf abwehren | MDR.DE
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rheinsiegmagazin · 3 years
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Wolfsriss – Jetzt Antrag auf Förderung eines Grundschutzes im Rhein Sieg Kreis stellen
Wolfsriss – Jetzt Antrag auf Förderung eines Grundschutzes im Rhein Sieg Kreis stellen
Rhein-Sieg-Kreis (we) – Bereits seit dem 20. August 2020 besteht im östlichen Rhein-Sieg-Kreis das offizielle Wolfsgebiet „Oberbergisches Land“. Dazu gehören auch die Städte Hennef, Lohmar und Siegburg sowie die Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck. „Obwohl der Wolf sich zu über 90 Prozent von Rehwild ernährt, bleibt es manchmal nicht aus, dass einzelne Wölfe…
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Wolfsrettung erfolgreich! Keine Genehmigung für den Abschuss der Wölfin „Gloria“ im Eilverfahren!
Wolfsrettung erfolgreich! Keine Genehmigung für den Abschuss der Wölfin „Gloria“ im Eilverfahren!
Im Eilverfahren kann der Kreis Wesel nicht zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck verpflichtet werden. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 6. Januar 2021, der den Beteiligten nunmehr zugestellt ist, entschieden und damit den Eilantrag eines Schäfers abgelehnt. Dieser hatte sich im Juli 2020 mit einer Klage…
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jaegerweg · 4 years
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tberg-de · 1 year
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Tipps und Wissenswertes für einen Waldbesuch
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Seit Beginn der Corona-Pandemie zieht es viele Menschen in die freie Natur. Statt nach Mallorca geht es in den Wald um die Ecke. Auch wenn Wälder für Bremer Verhältnisse keine grosse Rolle spielen, möchte ich hier doch Tipps und Wissenswertes für einen Waldbesuch geben. Natürlich sind meine Tipps auch für Wälder ausserhalb von Bremen anwendbar.
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Volle Parkplätze und jede Menge Wanderer, Hundehalter, Radfahrer und Spaziergänger. Seit einem Jahr sehe ich so viele Menschen wie noch nie in der freien Natur herumlaufen. Im Gegensatz zu vielen andern europäischen Ländern ist in Deutschland das Betreten der freien Natur und auch der Wälder nicht verboten. Das ist generell erst einmal gut so. Auch wenn sich viele der Besucher nicht an die allgemein gültigen Regeln halten. Ein Spaziergang im Wald macht glücklich. Wer kennt das nicht? Mittlerweile ist es auch wissenschaftlich belegt, dass ein Waldbesuch gesundheitsfördernde Wirkungen besitzt. Ein Aufenthalt im Wald baut Stress ab und stärkt das Immunsystem. Der aus Japan kommende Trend des Waldbadens wird auch bei uns immer populärer. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände gibt es in Deutschland rund elf Millionen Hektar Wald. Das ist fast ein Drittel der deutschen Landesfläche. In den letzten zehn Jahren hat die Waldfläche sogar zugenommen. (Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald). Aber unserem Wald geht es nicht gut. Zwar wächst deutschlandweit mehr Holz zu, als es geerntet wird. Jedoch betrifft dieser Zuwachs hauptsächlich die jüngeren Waldbestände. Durch die Übernutzung der Altholzwälder und  der Intensivierung der Forstwirtschaft steht immer weniger alter und damit ökologisch höherwertiger Wald zur Verfügung. Und natürlich setzt der Klimawandel mit zunehmender Trockenheit, Stürmen und anderen Katastrophen dem Wald zu.
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Abseits der Wege Abseits der im Wald gekennzeichneten Wege darf man sich nur als Wanderer oder Spaziergänger aufhalten. Im Wald sind grundsätzlich keine motorgetriebenen Fahrzeuge erlaubt. Auch Biker, Radler und Reiter dürfen sich nicht abseits der Wege aufhalten. Radfahren darfst du nur auf befestigten Wegen. Manche Landeswaldgesetze erlauben das sogar nur auf Wegen ab zwei Metern Breite. Auch Mountainbiker dürfen nicht querfeldein fahren. Es sei denn, es gibt im Wald extra angelegte Trails. In Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot für alle Besucher, auch für Spaziergänger. Waldbesucher sollten aber Hinweis- und Warnschilder, etwa bei Fällarbeiten, beachten. Darf ich auch nachts in den Wald? Der Wald ist für alle da! Jeder darf den Wald betreten, auch wenn das betreffende Waldstück in Privatbesitz ist. Rechtlich ist das im Bundeswaldgesetzt geregelt. Aber das Bundeswaldgesetz nennt auch Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Wald. Dabei wird das Bundeswaldgesetz durch die einzelnen Ländergesetze weiter konkretisiert. So darf man natürlich auch nachts in den Wald gehen. Allerdings auf eigene Gefahr. Generell empfehle ich dem Spaziergänger aber immer, sich auf den gekennzeichneten Wegen aufzuhalten.
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Mitnahme von Hunden Du darfst deinen Hund gern in den Wald mitnehmen. Bezüglich der Leinenpflicht ausserhalb der Brut- und Setzzeit gibt es unterschiedliche Landsregeln. Frei laufen dürfen Hunde in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, sofern die Tiere mit Rufen kontrolliert werden können. Aber zur Sicherheit der Wildtiere und auch deines Hundes solltest du ihn nicht nur zur Brut- und Setzzeit anleinen. Gerade hier in Norddeutschland gibt es einige Wolfsgebiete und auch Wildschweine oder Luchse können zur Gefahr für deinen Hund werden. Ich muss mal - Notdurft im Wald Auch im Wald drückt manchmal die Blase. Vor allem, wenn der Waldbesuch wieder einmal etwas länger dauert.  Und manchmal drückt auch ein grösseres Geschäft. Grundsätzlich darfst du im Wald auch deinem Drang nachgehen. Aber du solltest deine Hinterlassenschaften mindestens mit Moos, Blättern oder Ästen abdecken. Am besten ist natürlich das Vergraben. Nichts ist ekeliger als wenn die benutzten Papiertaschentücher etc. frei auf dem Waldboden zu finden sind. Nachfolgender Waldbesucher freuen sich natürlich, wenn du dein Geschäft abseits vom Wegesrand erledigst. Rauchen und offenes Feuer Es versteht sich von selbst, dass Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten sind. Bundesweit gilt ein Rauchverbot vom 01.März bis zum 31. Oktober. Gerade im Sommer, wenn es trocken ist, kann aus einem kleinen Funken ein richtiger Waldbrand werden. Gegrillt werden darf nur auf ausgewiesenen Grillplätzen. Informiere dich über geltende Waldbrandwarnstufen. Ich habe während meiner Lehr- und Berufstätigkeit im Wald eine kleine Anzahl an Waldbränden miterleben dürfen. Das ist kein schönes Gefühl. Übernachtung im Wald Zelten und Camping ist grundsätzlich nicht erlaubt im Wald. Allerdings gibt es immer häufiger spezielle Wild-Campingplätze, die gebucht werden können. Für die ganz abenteuerlustigen Menschen gibt es ausserdem die Möglichkeit, einmalig ohne Zelt im Wald zu übernachten. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten.
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Souvenirs und andere Mitbringsel aus dem Wald Auch kleine Dinge aus dem Wald - wie Wurzelstückchen. Steine, Federn oder Blätter dürfen nicht ohne weiteres aus dem Wald mit nach Hause genommen werden. Dafür gab und gibt es sogar den Tatbestand des Waldfrevels oder der Wilderei. Jeder Wald hat seinen Besitzer, dem die Dinge gehören. Bei tierischen Fundstücken, wie Federn greifen auch Naturschutzgesetze. Diese verbieten unter anderem, dass man diese Fundstücke mit nach Hause nimmt. Damit möchte man u.a. Wilderei verhindern. Für grössere Mengen an Brennholz, Waldstreu und ähnlichem, aber auch Pilze, Beeren und Kräuter kann man sich beim Revierförster sogenannte Sammelscheine, zum Beispiel einen Erlaubnisschein zum privaten Sammeln von Holz zum Zwecke der Brennholzgewinnung besorgen. In haushaltsüblichen Mengen dürfen Beeren, Pilze und Kräuter natürlich für den privaten Gebrauch gesammelt werden. Blumenfreunde dürfen einen "Handstrauß" pflücken, jedoch keine Pflanzen ausgraben. Geschütze Pflanzen wie zum Beispiel die Knabenkräuter dürfen natürlich nicht gepflückt werden. Bist du dir nicht sicher, ob die Pflanze unter Naturschutz steht, lass sie am Besten stehen. Mach ein schönes Foto von der Pflanze und erfreue dich daran.
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Müll mit nach Hause nehmen Eigentlich versteht sich die Regel von selbst. Aber nicht jeder scheint es zu begreifen! Müll gehört nicht in den Wald. Auch die Reste vom Picknick solltest du nicht nur wegen der Afrikanischen Schweinepest wieder mitnehmen. Auch ist es nicht erlaubt den Weihnachtsbaum aus dem Topf in den Wald zu verpflanzen. Nach den Forstsaatgutgesetzen dürfen nur Bäume aus geprüfter Herkunft gepflanzt werden. Zudem sind Nordmanntanne und Blaufichte keine typischen und geeigneten Waldbäume. Auch dein verstorbenes Haustier solltest du nach Möglichkeit nicht im Wald vergraben. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit und kannst mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro belangt werden. Gefahren und Angst im Wald Auch im deutschen Wald gibt es heute noch Tiere, die dem Menschen gefährlich werden können. Damit meine ich nicht unbedingt nur Wölfe oder Wildschweine. Ein Dauerbrenner in dieser Beziehung sind Zecken. Und aufgrund der Klimaveränderungen wird auch der Eichenprozessionsspinner immer mehr Thema in den Eichenwäldern sein. Nach schweren Stürmen können auch noch nach Tagen Bäume umstürzen oder Äste aus den Kronen herabfallen. Nutzung jagdlicher Einrichtungen Die Jagd ist in Deutschland streng reglementiert. Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden. Waldeigentümer dürfen ab einer Fläche von 75 Hektar in ihrem Wald jagen. Wer ein kleineres Revier oder gar kein Eigentum hat, kann eine Jagd vom Eigentümer oder einer Jagdgenossenschaft pachten. In jedem Fall benötigt man aber einen Jagdschein zur Jagdausübung. Ein Hochsitz gehört dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Dort hinaufzuklettern und ihn zu benutzen, ist verboten. Auch zum Angeln benötigst du einen Angelschein und die Erlaubnis des Fischereiberechtigten. Meist ist das der Besitzer des Gewässers. Wo du angeln darfst, kannst du bei Angelvereinen oder den Fischereibehörden erfahren.
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Verlaufen im Wald Auch in unserem deutschen Wald kann man sich verlaufen! Das ist mir sogar selbst schon passiert. Damals gab es allerdings noch keine Apps, GPS oder digitale Karten. Natürlich hatte ich keine Karte und keine Kompass dabei. Heute hat wohl jeder zumindest ein Handy in der Tasche. Wenn man dann auch noch Empfang hat, ist doch alles bestens oder? Auch bei den heutigen Wander-Apps gibt es mittlerweile auch Anwendungen, die auch offline noch nutzbar sind. Ich selbst benutze zur Planung, Aufzeichnung und auch zur Orientierung Komoot. Thomas von trekkinglife.de hat einmal ein paar Wander-Apps unter die Lupe genommen und auf Herz und Nieren getestet. Das Ergebnis kannst du hier lesen: Die richtige Wander App? Die 6 besten im Test Natur ihren Raum lassen Ich finde es toll, dass jedermann in unseren Wald darf! Allerdings sollten wir uns dabei ständig bewusst sein, dass wir hier nur zu Gast sind. Die Natur hat Vorrang zu haben. Auf den Wegen zu bleiben, zur Dämmerung möglichst den Wald verlassen und beim Sammeln nicht in jedes Dickicht einzudringen, das sollte die Maxime des Handelns sein. Read the full article
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Petition: Wölfin Gloria soll nicht getötet werden!!!
Petition: Wölfin Gloria soll nicht getötet werden!!!
Stellen Sie sich vor jemand beschließt Ihren Tod. Ihren Tod, weil Ihnen das Recht auf Leben aberkannt wird. Ihren Tod, nachdem Sie sogar ein Kind geboren haben. Ihren Tod, weil dieser jemand sich das Recht nimmt, Ihnen Ihren Lebensraum wegzunehmen. Klingt dramatisch? Ist aktuell im Kreis Wesel Realität!!! Seit 2018 lebt Wölfin Gloria, auch bekannt unter dem Namen GW954f, in dem Wolfsgebiet um…
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