Landesgartenschau vertagt, Schlossberghalle, Kindergärten und die Aufgabenverteilung beim ÖPNV ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 13.12.2021:
Vorwort
Ich wurde darauf angesprochen, auf welcher Grundlage die Erläuterungen im jeweiligen Bereich “Sachvortrag” aufbauen. Grundlage hierfür sind die nach der Sitzung öffentlichen Beschlussvorlagen, die je nach Umfang entsprechend gekürzt werden. Eine Anpassung von Formulierungen oder eine Veränderung von Inhalten findet nicht statt - es wird lediglich gekürzt.
Um zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen, wird ab diesem Protokoll eine entsprechende Quellenangabe ergänzt.
Und sollten durch die Kürzung wider Erwarten missverständliche oder falsche Inhalte vermittelt werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Das schöne an einem Online-Blog ist, dass die Inhalte jederzeit auch nachträglich angepasst werden können.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Es gibt noch zusätzliche Punkte auf der Tagesordnung. Die Landesgartenschau wird aufgrund von Krankheit vertagt.
TOP 2 Bürger fragen
Von den vier anwesenden Bürgerinnen und Bürgern gibt es keine Fragen.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Beim Geschosswohungsbau wurde die Aufteilungsraten festgelegt. Näheres dann in der offiziellen Niederschrift der Stadt Starnberg unter www.stadtrat-starnberg.de.
TOP 4 Sanierung der Schlossberghalle; aktueller Stand
(entnommen der Beschlussvorlage vom 10.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt
Im September 2021 hatte nun der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Schlossberghalle inkl. der Abluftanlage für den Bühnenbereich mit einem Kostenrahmen von 1,97 Mio € netto weiter zu planen und die Maßnahme im Jahr 2022 durchzuführen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibungen für die TGA-Gewerke zu versenden.
Der im September noch offene Punkt, abschließende Abstimmungen mit der Brandschutzdienststelle, konnte bis zum Versand der Leistungsverzeichnisse noch geklärt werden: durch einige Änderungen im Überwachungsumfang der Brandmeldeanlage und zusätzliche Brandschottungen im Foyer konnte das Thema Zwischendeckenmelder, das wiederum den notstrombetriebenen Hublift erforderlich gemacht hätte, vermieden werden. Dies wurde auch mit Brandschutzplaner und Genehmigungsbehörde vorabgestimmt und in einem Abweichungsantrag verschriftlicht. Dadurch ergaben sich allerdings nochmals Mehrkosten im Elektro-Leistungsverzeichnis.
Zum Stand des Versands der Ausschreibungen Mitte November wurde der Kostenrahmen - die Ermittlung erfolgte über die Summe aller bepreisten Leistungsverzeichnisse über alle Gewerke - nicht überschritten.
Die Submissionen sind für den 09.12., den 13.12., den 14.12 und den 15.12.2021 angesetzt.
Es war bereits darauf hingewiesen worden, dass die derzeitige wirtschaftliche Lage einen schwer bzw. nicht kalkulierbaren Unsicherheitsfaktor darstellt: manche Zulieferer kündigen laufend Preisanpassungen an, zum Teil im zweistelligen Prozentbereich. Auch ist die derzeitige Auslastung der Firmen, die wiederum Auswirkungen auf ihre Kalkulation hat, nicht abschätzbar, genauso wie Lieferfristen.
Für den Bauzeitenplan wurden nun die zum Zeitpunkt des Versands der Leistungsverzeichnisse bekannten Lieferfristen berücksichtigt. Beim Gewerk Lüftung hatten sich in den letzten Wochen die üblichen Lieferfristen von bis dato 10 Wochen auf nun 20 Wochen leider verdoppelt. Um das enge Zeitfenster für die Sanierung, das im Rahmenterminplan mit einer Bauzeit von Anfang März bis Ende Oktober veranschlagt war, trotzdem nach Möglichkeit halten zu können, wäre es notwendig, die Aufträge bereits Mitte Januar vergeben zu können. Auch endet die Bindefrist vorschriftsgemäß jeweils Mitte Januar.
Deshalb bittet die Verwaltung darum, dass Herr Erster Bürgermeister Janik ermächtigt wird, die Aufträge zu vergeben. In der Januar-Sitzung wird der Bauausschuss über die aktuelle Kostenentwicklung unterrichtet.
Beschlussvorschlag
Herr Erster Bürgermeister Patrick Janik wird ermächtigt, die Aufträge für die ausgeschriebenen Gewerke Gerüstbauarbeiten, Rückbau Decken, Heizung/ Kälte, Lüftung, MSR und Elektro für das Bauvorhaben Sanierung der Schlossberghalle zu vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss nach Planungs- und Baufortschritt regelmäßig über die Kostenentwicklung zu unterrichten und ggf. eine Erhöhung des Kostenrahmens vorzuschlagen.
angenommen: einstimmig
Frau Kammerl (CSU): Sie fragt, ob hier wie beim Seebad auch ein Bautagebuch geführt wird?
Herr Weinl: Ja, das ist eine Grundaufgabe bei allen Bauprojekten.
TOP 5 Bewerbungsverfahren zur Austragung einer Bayerischen Landesgartenschau 2032, Hier: Vorstellung erster Arbeitsergebnisse des Bewerbungskonzeptes
vertagt
TOP 6 Städtische Kindertageseinrichtungen; Erstellung eines Leitbildes zur Kindertagesbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
(entnommen der Beschlussvorlage vom 10.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt
Ziel der Leitbildentwicklung:
Kindertageseinrichtungen unterliegen nach einer Reihe gesetzlicher Vorgaben, (z.B. § 79a SGB VIII, Gute Kita Gesetz), der Pflicht, Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Stadt Starnberg kommt ihrer Pflicht dahingehend vorbildlich nach und implementiert aktuell ein Pädagogisches Qualitätsmanagement in ihren Einrichtungen. Um der Qualitätsentwicklung einen Überbau zu verleihen, ist es wichtig, ein Leitbild zu entwickeln, an dem sich alle weiteren Qualitäts-Standards anlehnen können.
Ein Leitbild formuliert die angestrebte Identität bzw. die Grundhaltung des Trägers. Es dient als Ausgangspunkt und Zieldefinition für angestrebte Pädagogik und die Ausrichtung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Es könnte als „Unternehmensphilosophie“ bezeichnet werden und dient als Orientierung und Handlungssicherheit. Es beschreibt das Wesen der pädagogischen Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen und beantwortet wesentliche Fragen.
Damit Leitbilder spürbare Wirkungen entfalten können, ist es entscheidend, das Leitbild mit zentralen Akteuren der Organisation in einem gemeinsamen Prozess zu entwickeln.
Die Teilnehmerzahl sollte 12 Personen nicht überschreiten.
Leitbildprozess und Vorgehensweise:
Die Erarbeitung der Themen erfolgt mit professionellen Methoden der Moderation und Gesprächsführung in einem etwa dreistündigen Prozess.
Inhalt des Prozesses der Leitbildentwicklung ist eine Wertediskussion, die Entwicklung einer Vision und der Formulierung von Grundsätzen. Basis für diesen Prozess stellt die vorhandene "Unternehmenskultur" dar.
Die Inhalte und Ideen der Einrichtungsleitungen werden im Vorfeld erarbeitet und im konkreten Prozess von einer Vertreterin bzw. Vertreter eingebracht.
Die erarbeiteten Ergebnisse werden von der Pädagogischen Sachgebietsleitung in Zusammenwirken mit der Pädagogischen Qualitätsbeauftragten zu einem vollendeten Leitbild ausformuliert und an die Arbeitsgruppe zur abermaligen Überprüfung weitergegeben.
In einem weiteren Termin wird das endgültige Resultat präsentiert und zur Freigabe an den Stadtrat fertiggestellt. Abschließend erfolgt die Vorlage des Leitbildes im Stadtrat.
Die Debatte
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Sie fragt nach dem Sinn und der benötigten Arbeitszeit. Ist das notwendig?
Herr Janik: Das ist schon wichtig.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Gibt es nicht schon viele Vorlagen aus anderen Gemeinden? Darauf kann man ja aufbauen. Er findet die Definition eines Leitbildes auch für andere Bereiche in der Verwaltung sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt ein Leitbild im Rahmen des beschriebenen Prozesses in Zusammenarbeit mit den benannten Stakeholdern zu erstellen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Kindertagesbetreuung in Starnberg; Bedarfsprognose und Erweiterung des Irmgard-Stadler-Kindergartens
(entnommen der Beschlussvorlage vom 10.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt
Bedarfsprognose
Insgesamt gibt es 19 Kindertageseinrichtungen, die nach Betriebserlaubnis 1232 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren in Krippe, Kindergarten und Hort betreuen dürfen. Das Jugendamt empfiehlt, einen Puffer von 10% in den Platzkapazitäten einzuplanen, um auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Hinzu kommt, dass in der aktuellen Bedarfsplanung 80 Plätze an der Munich International School mit einbezogen sind, die aufgrund der Kitagebühren für viele Eltern nicht in Betracht kommt. Die Auslastung beträgt aktuell 3/4 also 60 Kinder ab 4 Jahren. Entsprechend muss hier berücksichtigt werden, dass 20 Plätze für die Bedarfsplanung nicht zur Verfügung stehen. Weiter ist in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen, dass ein Integrationskind drei Regelplätze einnimmt.
Aufgrund der letzten Bedarfsanalyse von Anfang 2021 wurde bereits auf die Entwicklung reagiert und es wurde ein weiterer Hortcontainer sowie eine Krippengruppe im St. Nikolaus Kindergarten errichtet. Dadurch entspannt sich die Situation im Hort um 17 Plätze und im Krippenbereich um 6 Plätze.
Die Geburtenrate für das Jahr 2020 lag in Starnberg bei 189 Kindern. Diese lag somit fast 20 Kinder unter dem Schnitt der vorhergehenden Jahre, was im Kinderkrippenbereich zu einer leichten Entlastung führen dürfte.
Das Neubaugebiet am Wiesengrund mit 51 Familien und insgesamt (Stand 10/2019) 121 Kindern (weitere Schwangerschaften nicht bekannt) muss in die künftige Prognose mit einberechnet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Kindergartenjahr 2022/2023 ein Großteil der Häuser bezogen sein wird. Nach Berechnungen der Verwaltung werden hier mindestens 5 neue Krippenplätze und 16 Kindergartenplätze benötigt.
Aufgrund der Corona Pandemie ist die Auslastung der Kinderkrippen im Moment tatsächlich nicht durch die vorhergehende Bedarfsplanung abgedeckt. Es darf aber damit gerechnet werden, dass dieser vorübergehende Effekt, nächstes Jahr nachgeholt wird, so dass die Eltern ihre Krippenkinder entweder dann mit 2 Jahren in die Krippe geben oder aber unterjährig versuchen, ihre Kinder in einem Kindergarten mit U3 – Gruppe unterzubringen.
Konkreter werden die Zahlen, wenn im März 2022 die Einschreibungen stattfanden und auch Rückstellungen oder Besuche von Kindertagesstätten in anderen Gemeinden oder in der Tagespflege bekannt sind.
Empfehlung der Verwaltung
Berücksichtigt man, dass pandemiebedingt einige Kinder zurückgestellt wurden und noch werden, dass Am Wiesengrund ein Teil erst nach Beginn des Kindergartenjahres einziehen wird und dass auch Tagespflegeplätze oder Plätze in anderen Gemeinden in Anspruch genommen werden, so ergibt sich aus Sicht der Verwaltung dennoch kurzfristig ein Bedarf von mind. zwei weiteren Gruppen zur flexiblen Bedarfsabdeckung.
Den größten Bedarf sieht die Verwaltung bei 2- (noch Krippe) und 3- jährigen (bereits Kindergarten) Kindern. Dies kann durch die Einrichtung einer Kleinkindgruppe etwas entzerrt werden, da dort bis einschließlich des 4. Lebensjahres betreut werden kann und anschließend ein Wechsel innerhalb der Einrichtung möglich ist.
Durch den Ausbau der Kindertagesstätte St.Nikolaus, auf acht Gruppen, kann der Bedarf nicht gedeckt werden, da bereits jetzt durch die vorübergehende Containeraufstellung die Plätze erweitert wurden. Der Neubau (realistisch erst mittelfristig bezugsfähig) bringt daher lediglich noch 6 weitere Plätze im Krippenbereich.
Auch die Erweiterung St. Christophorus wird in absehbarer Zeit keine Entlastung bringen, da noch immer nicht geklärt ist, ob eine Erweiterung um zwei Gruppen (davon eine Hort-Gruppe) möglich ist. Bislang wurde lediglich ein Vorvertrag über die Sanierung und gegebenenfalls Erweiterung geschlossen.
Folgende Zahlen bleiben außerdem bei der o.g. Bedarfsprognose unberücksichtigt, da diese derzeit noch nicht zu beziffern sind. Diese sind aber in die Statistik der nächsten fünf bis zehn Jahre mit einzurechnen:
Bevölkerungswachstum
Neubaugebiet Am Wiesengrund (Geschosswohnungsbau)
Neubaugebiet Hadorf
Wohnungsbau Moosaik
Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Die Verwaltung empfiehlt deshalb zur kurzfristigen Verbesserung der Platzkapazitäten, die Einrichtung einer Kleinkindgruppe (1-3 Jahre) und einer Kindergartengruppe (3-6 Jahre) am Irmgard-Stadler-Kindergarten.
Hier sind die baulichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau bereits geschaffen (Baufenster vorhanden). Kurzfristig könnte der Bedarf durch Containeraufstellung gedeckt werden. Es besteht dort schon eine Kleinkindgruppe, sodass auch eine weitere Krippen-/Kleinkindgruppe angegliedert werden könnte.
Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips sind bei den Bedarfen vorrangig die freien Träger zu berücksichtigen. Durch die Erweiterung der Kindergärten St. Christophorus und St. Nikolaus wird dies auch ermöglicht. Zuletzt auch durch den Neubau des Kinderhauses Perchting.
Auch die Kinderkrippe AWO hatte bereits Versuche gestartet die eigene Einrichtung zu erweitern, aufgrund des fehlenden Platzes (sowohl im Innen-, wie auch Außenbereich) erteilte hier die Aufsichtsbehörde jedoch keine Genehmigung. Erweiterungen im Bestand sind derzeit kurzfristig bei den freien Trägern nicht geplant. Langfristig hätten einige Träger Interesse an einer Erweiterung bzw. Trägerschaft, wenn ein entsprechendes Gebäude/Grundstück gefunden wird.
Eine kurzfristige Erweiterung der Betreuungskapazitäten kann aus Sicht der Verwaltung daher nur die Erweiterung eines eigenen Kindergartens gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen
Containeraufstellung für max. 5 Jahre (inkl. dazugehörige Bau-und Planungsleistungen): 300.000 €
Mietkosten Container/Jahr: 60.000 €
Neubau: gesamt ca. 3 Mio. €
Grünflächen: 115.000 €
Innenausstattung: 40.000 €
Personelle Auswirkungen
Die Kalkulation der nötigen Personalressourcen basiert auf der Annahme einer Auslastung von drei Viertel Ganztagesbuchungen und einem Viertel von Kindern mit einer Buchungszeit bis 14 Uhr im Kindergartenbereich. Im Kleinkindbereich gehen wir von einer Buchungsdauer von 6-7 Stunden bei allen Kindern aus.
Für den Kindergartenbereich erfolgt die Kalkulation für einen angestrebten Anstellungsschlüssel von 1:10, im Kleinkindbereich wird ein Anstellungsschlüssel von 1:8 als Grundlage für die Berechnung vorausgesetzt. Die Fachkraftquote nach § 17 Abs. 2 AVBayKiBiG wird knapp eingehalten.
Die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf ca. 150.000 € jährlich.
Die Debatte
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach den offenen Bauprojekten? Waren die Annahmen bisher denn immer der späteren Realität entsprechend? Sollte man bei dem neuen Kindergarten nicht gleich etwas größer planen?
Frau Rommel: Das hat bisher immer gut gepasst. Bisher kennen wir für einen Neubau auch nur die Mindestwerte.
Frau Pfister (BMS): Starnberg wird wachsen. Wir brauchen weitere Plätze. Die bisherigen Erweiterungen sind langfristig nicht ausreichend. Neben dem Neubau der Grundschule im Süden soll auch eine Kindertagesstätte geplant werden. Sie stellt einen entsprechenden Antrag.
Herr Janik: Das war so oder so auch für nächstes Jahr vorgesehen.
Herr Wobbe (UWG): Er findet das ein gutes vorausschauendes Konzept. Er fragt zu den personellen Auswirkungen und der eingeplanten Stundenzahl. Die reichen sogar für mehr als die geplanten Gruppen. Wie kommt das?
Frau Rommel: Es gibt auch Verfügungszeiten. Das ist in die Planung mit einberechnet. Die Stunden sind nicht nur reine Betreuungsstunden.
Frau Fohrmann (CSU): Die Neubaugebiete werden sich beim Bedarf auswirken. Sie fragt nach dem Irmgard-Stadler-Garten. Wo würde die Erweiterung gebaut werden?
Herr Beck: Es ist das Baufeld, auf dem schon früher die Container gestanden haben.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Könnten zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs nicht auch andere Konzepte, z. B. einen Waldkindergarten, umgesetzt werden.
Herr Beck: Es gibt schon einen Waldkindergarten, der bereits alle vorhandenen Nachfragen abdeckt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das sind die klassischen Infrastrukturfolgekosten, die doch beim nächsten Mal vorher abgeschätzt werden sollten. Da fehlen auch für das Gewerbegebiet Schorn entsprechende Zahlen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt zu Punkt 4. Den 2. Teilsatz möchte sie anpassen.
Herr Prof. Gassner (UWG): Er regt an, wie in anderen Städten Pauschalbeträge anzusetzen.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach dem St. Nikolaus Kindergarten.
Herr Janik: Die Container stehen schon. Sonst ist der Bauherr nicht die Stadt.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Die gute Nachricht vom Kreistag: Die Kreisumlage sinkt von 50,5% auf 50,2%. (Anm. d. Verf.: Das ist natürlich mit einer gewissen Ironie zu lesen, da sich der reduzierte Betrag nur sehr marginal auf den städtischen Haushalt positiv auswirkt.)
Antrag Frau Pfister
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat erkennt folgenden Bedarf zur Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet an:
- Kurzfristig: Erweiterung des Irmgard-Stadler-Kindergartens um zwei Gruppen, davon eine Kleinkind- (1-3 Jahre), und eine Kindergartengruppe (3-6 Jahre).
- Mittelfristig: Erweiterung St. Christophorus und St. Nikolaus (bereits beschlossen).
- Langfristig: Neubau eines Kindergartens (in freier Trägerschaft), zur flexiblen Bedarfsabdeckung, mind. eine Gruppe je Betreuungsform.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs am Irmgard-Stadler-Kindergarten Container anzumieten. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen sowie zu beauftragen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Neubau für zwei weitere Gruppen am Irmgard-Stadler-Kindergarten vorzubereiten und die erforderlichen Planungsleistungen zu vergeben.
4. Für den Irmgard-Stadler-Kindergarten ist ein pädagogisches Konzept zur Bau- und Personalplanung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 zu erstellen, um den Neubau unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls in das bestehende Haus zu integrieren.
5. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2022 und in die Finanzplanung 2023-2025 einzustellen.
6. Das entsprechende Personal ist im Stellenplan 2022 zu berücksichtigen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Betriebskostendefizit 2019
(entnommen der Beschlussvorlage vom 13.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden entsprechend den Angaben des Landkreises ein Betrag von 395.000 € für die städtische Beteiligung am Betriebskostendefizit des Öffentlichen Personennahverkehrs eingeplant.
Zunächst wurde das Leistungsjahr 2018 verrechnet. Das Betriebskostendefizit für das Jahr 2018 beläuft sich auf 420.171,21 €. Der Betrag wurde bereits gezahlt. Die Differenz zwischen dem Haushaltsansatz und dem Betrag des Betriebskostendefizits wurde über den Deckungskreis getragen. Mit Schreiben vom 08.11.2021 (Eingang 24.11.2021 bei der Stadtverwaltung) wurde die Abrechnung für das vorläufige Betriebskostendefizit 2019 von Seiten des Landkreises zugesendet. Das Defizit ist bisher nur vorläufig, da die Höhe des Staatskostenzuschusses noch nicht bekannt ist und somit nicht verrechnet werden konnte. Das vorläufige Betriebskostendefizit 2019 beläuft sich auf 831.099,79 €. Der Betrag kann sich durch die Verrechnung des Staatskostenzuschusses noch verringern. Die Höhe des Betriebskostendefizits ist von städtischer Seite nicht nachprüfbar, da die zur sachlichen und rechnerischen Prüfung notwendigen Daten von Seiten des Landratsamtes nicht freigegeben werden.
Allgemein gilt, dass durch den nicht absehbaren Zeitpunkt der Verrechnung des Zuschusses die Betriebskostendefizite entweder zwei oder drei Jahre später abgerechnet werden. Dadurch kann die Konstellation entstehen, dass zwei Defizite innerhalb eines Haushaltsjahres ausgezahlt werden.
Auf Grund des besser als erwartenden Jahresergebnisses 2021 und des hohen geplanten Defizits im Verwaltungshaushalt 2022 empfiehlt die Verwaltung, das Betriebskostendefizit 2019 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereits im Haushaltsjahr 2021 auszuzahlen. Eine Auszahlung kann als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden.
Gemäß der Definition nach § 87 Nr. 33 KommHV-K handelt es sich bei überplanmäßigen Ausgaben um Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsausgabereste übersteigen. Die überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 856.271 € (395.000 € Haushaltsansatz – 420.171,21 € Betriebskostendefizit 2018 – 831.099,21 € Betriebskostendefizit 2019).
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er wünscht sich vom Landratsamt mehr Datentransparenz. Ihn ärgert das Vorgehen des Landratsamts.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt ... (Anm. d. Verf.: Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.)
Herr Beck: Wir zahlen erst einmal ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, um das dann nächstes Jahr genau zu prüfen und um den Verwaltungshaushalt zu entlasten. Wahrscheinlich gibt es 2022 in diesem Bereich dann wieder eine Rückerstattung.
Herr Wobbe (UWG): Er spricht über die Linie 904, bei der die Stadt aktuell 100% bezahlt? Ist das korrekt?
Herr Beck: Frau Münster hat im Sommer berichtet, dass die Stadt Starnberg nur den Anteil für den Verlauf auf dem Gemeindegebiet der Stadt Starnberg übernimmt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2021 auf der Haushaltsstelle 7920.7120 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 856.271 €.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Öffentlicher Personennahverkehr; Neuausschreibung von Buslinien 2023
(entnommen der Beschlussvorlage vom 13.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 29.11.2021 wurden unter TOP 7 die städtischen Rahmenbedingungen zur Neuausschreibung von Buslinien im Jahr 2023 beschlossen. Am 30.11.2021 wurden die Beschlüsse aus der Sitzung mit der Bitte um Prüfung an das Landratsamt weitergegeben. Die Stadtverwaltung hat das beigefügte Schreiben von Landrat Herrn Frey am 13.12.2021 erhalten. Im Schreiben werden nochmals die Grundsätze des Nahverkehrsplans sowie die Kostenregelung erläutert. Zudem wird das bisherige Abstimmungsverfahren aus Sicht des Landratsamtes dargestellt. Die bisherige Sichtweise des Landratsamtes wurde insgesamt nochmals bestätigt. Die Stadt Starnberg wird von Seiten des Landratsamtes daher aufgefordert die Beschlüsse im Sinne des Nahverkehrsplans anzupassen bzw. zu bestätigen, dass darüberhinausgehende Wünsche von der Stadt selbst finanziert werden. Da in dem Schreiben keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt werden, empfiehlt die Verwaltung, die gefassten Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 29.11.2021 zu bestätigen.
Ergänzend zur Darstellung zum Abstimmungsverfahren nimmt die Stadtverwaltung nachfolgend Stellung:
Von Seiten des Landratsamtes wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die der Verwaltung im Mai 2021 vorgestellt wurden. Diese wurden dem Gremium in der Stadtratssitzung vom 28.06.2021 unter TOP 8 (2021/193) vorgelegt. In der Stadtratssitzung wurde unter diesem Tagesordnungspunkt hinsichtlich der Neuausschreibung der Buslinien der Beschluss gefasst, dass die Angelegenheit erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, sobald die zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Unterlagen (Kosten, Fahrgastzahlen) der Stadtverwaltung von Seiten des Landratsamtes zur Verfügung gestellt werden.
Im Nachgang der Stadtratssitzung wurden die angeforderten Fahrgastzahlen und die Kosten pro Linie durch das Landratsamt am 26.07.2021 nachgereicht. Am 30.07.2021 wurden dem Stadtrat die Fahrgastzahlen und die Kostenübersicht zugesendet. Aufgrund der umfassenden Thematik und den ausführlichen Arbeitsmaterialien, die zur Bewertung notwendig sind, wurde die Planung zeitgleich in die Fraktionen zur fraktionsinternen Abstimmung gegeben. Die Ergebnisse aus der Abstimmung wurden in einem Termin mit Vertretern des Stadtrates und der Stadtverwaltung am 06.09.2021 besprochen. Dabei wurde ein Konzept für die zukünftige Planung des ÖPNV in Starnberg erarbeitet. Das Konzept wurde dem Landratsamt am 07.09.2021 mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Planungen auf den einzelnen Linien sollten durch das Landratsamt bezüglich deren Umsetzbarkeit beurteilt werden. Zusammen mit dem versendeten Konzept wurde von Seiten der Stadtverwaltung ein Abstimmungstermin mit Vertretern des Landratsamtes am 21.09. vereinbart. Der Termin wurde so kurzfristig gesetzt, damit eine Behandlung in der Stadtratssitzung am 27.09. erfolgen kann. Dieser Termin wurde aufgrund von Terminüberschneidungen von Seiten des Landratsamtes und der Stadt abgesagt, woraufhin die Behandlung der Thematik in die folgende Stadtratssitzung am 25.10. verschoben wurde. Von Seiten des Landratsamtes war eine Terminvereinbarung erst am 15.10. möglich. Aufgrund des kurzen Zeitraums bis zur Sitzung am 25.10. wurde die Behandlung in Absprache mit dem Landratsamt letztendlich auf die Stadtratssitzung am 29.11. verschoben. Für den Termin am 15.10. war von Seiten des Landratsames ausschließlich eine Abstimmung zu den Fahrzeuggrößen vorgesehen. Von Vertretern des MVV wurde über den Einsatz von Kleinbussen informiert. Im Termin selbst wurden von Seiten des Landratsamtes ebenfalls Taktung und Linienführung der Linien angesprochen. Entsprechend wurden im Ergebnisprotokoll auch die Forderungen der Stadt festgehalten. Anschließend wurde die Behandlung der Thematik für die Sitzung am 29.11. von der Stadtverwaltung vorbereitet.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Er hat sich in den letzten Tagen intensiv mit dem Thema befasst. Dabei wurden ihm auch Unterlagen vom Landratsamt zugeschickt, die nach eigenen Aussagen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Stadtrat noch nie zuvor gesehen haben.
Das Thema ist immer noch, welche Taktraten vom Landkreis - und damit auch von der Stadt im Rahmen der Kreisumlage - bezahlt werden. Und damit alle gleich behandelt werden, wurde in den letzten Jahren der Nahverkehrsplan (NVP) fortgeschrieben. Er enthält alle Eckdaten für unseren ÖPNV - Alle? Nein - nicht alle. Eine kleine aber leider sehr wichtige Tabelle ist nicht im NVP enthalten und somit auch nicht vom Kreistag beraten und beschlossen worden.
Was ist im Nahverkehrsplan enthalten? (https://www.politik-starnberg.de/post/670441100994084864/eckdaten-aus-dem-vom-kreistag-beschlossenen) Zum Einen die Mindeststandards der Verkehrszeiten in Abhängigkeit der Linienfunktion bzw. Kategorie. Auch die Beschreibungen der Linienfunktionen bzw. Kategorien sind im NVP zu finden. Da heißt es zum Beispiel für die Linienfunktion / Kategorie “Berufsverkehr” (Band 2, Kapitel 7.2.1): “Anbindung von Arbeitsplatzschwerpunkten an Wohngebiete und an Umsteigepunkte zum SPNV.”. (https://www.politik-starnberg.de/post/670441100994084864/eckdaten-aus-dem-vom-kreistag-beschlossenen) Zum Anderen sind im NVP auch die Mindestbedientakte für die einzelnen Linienfunktionen / Kategorien definiert.
Was aber fehlt ist - welche Linie hat denn nun welche Linienfunktion? Dazu gibt es eine Folie in der besagten auch ihm bis vorgestern nicht bekannten Präsentation. Und diese beinhaltet, dass unsere Stadtbuslinien 901 und 902 aus Sicht des Landratsamts nicht der Linienfunktion “Berufsverkehr” zugeordnet sind. (Anm. d. Verf.: Zur Ehrenrettung des Landratsamt möchte ich zumindest erwähnen, dass die besagte Folie wohl im Juni 2021 im Stadtrat im Rahmen eines Vortrags des Landkreisverwaltung hätte gezeigt werden wollen, die Präsentation aber aus mir bekannten Gründen nicht gezeigt wurde und dann aber auch weder vor der Sitzung noch nach der Sitzung den Stadträten oder wohl auch der Stadtverwaltung zugeschickt wurde.)
Ist das Kreiskrankenhaus etwa kein Arbeitsplatzschwerpunkt? Ist das Landratsamt selbst auch kein Arbeitsplatzschwerpunkt? Ist nicht jede Innenstadt eines Mittelzentrums Arbeitsplatzschwerpunkt? Und haben wir nicht auch ein Gewerbegebiet Starnberg Nord? Ist das auch kein Arbeitsplatzschwerpunkt? Und haben wir nicht auch zwei S-Bahn-Bahnhöfe? Sind damit nicht alle Kriterien für die Linienfunktion “Berufsverkehr” erfüllt?
Mit der Zuordnung der Linienfunktion “Berufsverkehr” würde der Landkreis für beide Linien einen 30-Min.-Takt nach seinen eigenen Vorgaben vollständig bezahlen.
Wer sich jetzt fragt, wie das denn entschieden wurde, dem kann ich aktuell nur antworten: Also ein Protokoll oder ein schriftlicher Kriterienkatalog ist wohl nur dem Landratsamt selbst bekannt, wenn es existiert. Er lehnt sich mal aus dem Fenster: Bei ihm ist der Eindruck entstanden, das es beim Entwickeln des NVP sehr transparent zugegangen ist und auch versucht wurde, möglichst alle immer einzubinden. Für die Erstellung dieser Linienfunktionszuordnungstabelle scheint ihm eher das Gegenteil der Fall zu sein.
Deshalb sollten darauf bestanden werden, dass die beiden Linien 901 und 902 auch der Linienfunktion “Berufsverkehr” zugeordnet werden, um einen vom Landkreis bezahlten 30-Min.-Takt aufrecht erhalten zu können. Der Landkreis hat sich für die Übernahme der Aufgabe des ÖPNV entschieden - deshalb sollten bei einem Mindestbedienstandard in Form eines 30-Min.-Taktes für die Stadt auch keine weiteren Kosten anfallen.
Frau Täubner-Benicke (B90/Grüne): Sie berichtet vom Kreistag. Der Landrat hat unter Sonstiges mitgeteilt, dass die Kategorie Beruf nur dann gilt, wenn der Bus direkt in ein Gewerbegebiet führt. Wenn wir nichts anderes beschließen, wird der Landkreis wohl einen Stundentakt ausschreiben.
Herr Janik: Wenn das so war, ist das kein guter Umgang mit dem letzten Stadtratsbeschluss (Anm. d. Verf.: Das ist jetzt nur sinngemäß wiedergegeben.). Der Landkreis ist Aufgabenträger des ÖPNV. Die Stadt kann nicht schuld sein, wenn der Landkreis seine Aufgabe nicht ausreichend wahrnimmt. So kann man sich nicht aus der Affäre ziehen.
Frau Pfister (BMS): Seit 1987 hat die Stadt alles sozusagen freiwillig ohne gesetzliche Grundlage bezahlt. Nachdem das “aufgedeckt” wurde, hat sich der Landkreis etwas Neues ausgedacht. Wenn so etwas unter Verschiedenes “abgewürgt” wird, heißt das eigentlich, dass der Landrat im Prinzip sagt: Es reicht, wenn der Bus in Starnberg einmal in der Stunde fährt.
(Anm. d. Verf.: Das sollte man sich mal bewusst machen. Die Stadt bezahlt 30 Jahre lang quasi für die “Pflichtaufgabe” des Landkreises und der Landkreis stellt sich jetzt so hin, dass die Stadt doch selber Schuld ist, wenn demnächst weniger Busse fahren, weil der Landkreis seiner über den Nahverkehrsplan selbst übernommenen Aufgabe nicht vollständig nachkommen möchte.
Es gibt im Landkreis zur Linie 902 keine vergleichbare innerstädtische Linie, so dass hier für mich auch kein Präzedenzfall geschaffen werden würde.
Und wenn schon immer auf die Definitionen im NVP “gepocht” wird, sollte man sie auch konsequent umsetzen und nicht im Nachhinein versuchen, sie anders zu interpretieren. Dann hätte man sie vorher entsprechend genau formulieren müssen.)
(Anm. d. Verf.: Es gibt die erste Pause.)
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Das ist eine missliche Situation. Was ist das Beste für den Bürger? Ist ein “Sperren” die richtige Lösung? Wir zahlen ja in jedem Fall weniger als bisher.
Herr Janik: Es ist keine Zeit für Kompromisse. Für die Bürger ist es nicht gut (Anm. d. Verf.: Das wörtliche Zitat streiche ich mal.). Wir finanzieren entweder weiter eine Aufgabe des Landkreises oder nicht.
Herr Beck: Die Kompromissbereitschaft des Landkreises ist seinem Eindruck nach in den letzten Jahren mit Bezug auf den NVP gleich Null gewesen. Die Stadt kann nicht die Probleme des Landkreises lösen.
Herr Fiedler (FDP): Er fragt nach einer Chance auf einen Kompromiss.
Herr Beigel (CSU): Das ist alles sehr unglücklich. Er möchte gerne die Linienfunktionszuordnung für die Linien 901 und 902 im Beschluss direkt festschreiben. Das wäre für ihn ein Kompromiss. (Anm. d. Verf.: Das steht im aktuellen Vorschlag, nur nicht so direkt.)
Frau Pfister (BMS): Sie befürchtet, dass die Linien 902 und 901 bei einem Stundentakt weniger genutzt werden werden und der Kfz-Verkehr zunehmen wird. (Anm. d. Verf.: Das ist dann wohl irgendwie indirekt der Wunsch des Landkreises.) Das eine der im Landkreis umsatzstärksten Linien aus Sicht der Landkreises um 66% gekürzt werden soll, kann sie nicht verstehen. Es muss klare Kante gezeigt werden, aber das Risiko eines Stundentakts ab 2023 ist für sie vorhanden. Sie möchte beantragen, dass wir auf jeden Fall im Zweifelsfall etwas dazu bezahlen, um den aktuellen Stand zu erhalten. Bei der Schülerbeförderung zahlen wir auch etwas dazu. (Anm. d. Verf.: Gemeint sind die eigenen Schulbusse.)
Herr Janik: Wenn der Kreis sich bewegt, ist er auch bereit sich zu bewegen. Die Stadt kann nicht eine andere Behörde unterstützen, nur weil sie das bisher so gemacht hat.
Herr Prof. Gassner (UWG): Man könnte ja die Gemeindegebietsreform rückgängig zu machen. Er sucht einen Kompromiss. Wenn wir als Stadt vom Kommunalen Prüfungsverband beanstandet wurden, dass wir Geld ausgegeben haben, welches wir nicht ausgeben hätten dürfen ... Wir könnten sagen, wir bezahlen weiterhin und zeigen uns selbst beim kommunalen Prüfungsverband an, um einen “Streit” zu beginnen. Die Einstufung darf kein Wilkürakt sein. Er würde das Geld vorstrecken und es sich dann vom Landkreis zurückholen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Eine Aussage von wem auch immer, dass es bei der Linienfunktionszuordnung einen Kreistagsbeschluss oder Ähnliches gibt, ist nicht korrekt.
Herr Frühauf (CSU): Er möchte sich den Worten von Herr Prof. Gassner anschließen. Eine Umkategorisierung in einer Woche ist nicht realistisch.
Frau Pfister (BMS): Der Prüfungsverband hat eindeutig die Verantwortung für den ÖPNV beim Landkreis gesehen. Die Stadt hat bisher Kosten übernommen ohne einen Vertrag. Der Landkreis ist dann auch geprüft worden, um seine Leistung zu definieren.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er möchte auch noch einmal festhalten, dass der Kreistag eben nicht alles den ÖPNV betreffend beschlossen hat.
Herr Prof. Gassner (UWG): Er schlägt einen Kompromiss vor (Anm. d. Verf.: s. Beschlussvorschlag).
Herr Fiedler (FDP): Er unterstützt den Antrag von Herrn Prof. Gassner.
Herr Mignoli (BLS): Wir müssen nicht zahlen. Das sollte aufrecht erhalten werden. Auch der Landrat wurde von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Stadt Starnberg kann nichts dafür, wenn weniger Busse fahren werden. Wir machen die Probleme anderer zu unseren. Das sollte doch nicht sein.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Der Verwaltungsvorschlag gehört mit dem Antrag von Herrn Prof. Gassner zusammen.
Herr Mignoli (BLS): Was spricht dagegen, wenn wir bei unserer Haltung bleiben. Der Landkreis hat sich um den ÖPNV zu kümmern. Wir sollten Stellung beziehen.
Herr Heidinger (BLS): Es darf keine Willkür bei der Linienfunktionszuordnung geben. Mit dem nicht zu zahlenden Defizit könnte man hinterher vielleicht sogar noch eine Innenstadtlinie selbst finanzieren?
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt die unter TOP 7 "Öffentlicher Personennahverkehr; Neuausschreibung von Buslinien 2023" zu der Sitzung vom 29.11.2021 gefassten Beschlüsse.
In Ergänzung hierzu beschließt der Stadtrat der Stadt Starnberg:
Die Stadt Starnberg möchte in der Stadt Starnberg ein ÖPNV-Angebot, welches den vom Landkreis Starnberg in seinem Nahverkehrsplan festgelegten Mindestbedienstandard (Ziffer 7.2 des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Starnberg – Berichtsband 2) erfüllt und hierbei berücksichtigt, dass die Linienklassen und Linienfunktionen den örtlichen Gegebenheiten entsprechen.
Unter anderem sind aus Sicht der Stadt Starnberg die Buslinien 901 und 902 auch der Kategorie “Berufsverkehr” zuzuordnen.
angenommen: einstimmig
Antrag Frau Pfister:
Der Stadtrat beschließt für den Fall, dass der Landkreis eine Mindestversorgung von 30 Minuten in den Hauptverkehrszeiten finanziert, die darüberhinaus gehenden Kosten für die Beibehaltung des 20-Min.-Taktes für die Linien 901 und 902 zu übernehmen. Dabei ist mit dem Landkreis eine Finanzierungsvereinbarung zu schließen.
angenommen: 20:5
Antrag Herr Prof. Gaßner:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass der Landkreis Starnberg die Gesamtkosten für das ÖPNV-Angebot im aktuellen Zuschnitt trägt und ggf. im Wege eines Vergleiches einen Kompromiss einzugehen.
angenommen: 23:3
(Anm. d. Verf.: Und noch einmal: Es darf nicht sein, dass die Stadt für Aufgaben des Landkreises bezahlt. Und wenn der Landkreis meint, dass eine Linie pro Stunde für die innerstädtischen ÖPNV in der Stadt auszureichen hat, kann es nicht die Aufgabe der Stadt sein, das mit eigenem Geld auszugleichen. Auch soll noch einmal erwähnt werden, dass die bisherigen Zahlungen der Defizite der innerstädtischen Buslinien vom kommunalen Prüfungsverband als Ausgaben beanstandet worden sind, die von der Stadt nicht hätten übernommen werden dürfen. Allein schon aus diesem Grund ist eine weitere Übernahme von Defizitkosten durch die Stadt mehr als fraglich. Auch wenn am Ende die Bürger mit einem 60-Min.-Takt auskommen sollten, ist da eindeutig der Landkreis zu fragen, warum für innerstädtische Buslinien eines Mittelzentrums mit Krankenhaus, Gewerbegebiet, Landratsamt und S-Bahn-Anschluss die Kategorie “Berufsverkehr” nicht relevant und ein 60-Min.-Takt ausreichend sein soll.)
TOP 10 Eisenbahnkreuzungsgesetz; Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zum Umbau und Ertüchtigung der Bahnunterführung zwischen Ludwigstraße und Nepomukweg; weiteres Vorgehen
(entnommen der Beschlussvorlage vom 13.12.2021, gekürzt durch dr. thosch)
Sachverhalt:
Im Nachgang der Beschlussfassung des Stadtrates in der Sitzung am 20.05.2021 wurde die Planungsvereinbarung nochmals überarbeitet und die endgültige Bemessung der lichten Höhe und Breite festgelegt.
Die Planungsvereinbarung sieht, nach Rücksprache und Empfehlung der Regierung von Oberbayern, eine lichte Breite von 5,0 Metern vor. Für eine alltagsgerechte Nutzung für Fußgänger und Radfahrer ist eine lichte Höhe von 3,00 Metern vorgesehen. Die Empfehlungen lassen sich anhand gängiger Planungsrichtlinien begründen. Gemäß DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum Nr. 4.2 Flächen- und Raumbedarf sind Bewegungsflächen ausreichend groß für den Begegnungsfall auszugestalten. Als ausreichend wird eine Mindestbreite von 1,80 Meter für die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer angegeben. Die lichte Höhe sollte 2,25 Meter nicht unterschreiten. Die Anlage eines einseitigen Zweirichtungsradwegs sollte gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010, Tabelle 5) in der Regel 3,00 Meter umfassen, bei geringen Radverkehrsstärken mindestens 2,50 Meter. Auch für Radfahrer wird eine lichte Höhe von mindestens 2,25 Metern empfohlen.
Die Planungsvereinbarung sieht nach Kostenermittlung der Bahn Baukosten in Höhe von 3.823.588,00 € (netto) sowie Baunebenkosten in Höhe von insgesamt 772.627 € (netto) und vor. Nach Maßgabe der Musterkostenverteilung der Deutschen Bahn werden auf die Stadt Starnberg ca. 50 % der kreuzungsbedingten Kosten zukommen.
Folglich beläuft sich der Kostenanteil des Umbaus der Unterführung für die Stadt Starnberg auf rund 2,3 Mio. € (netto).
Die Bahn ist vorsteuerabzugsberechtigt, weshalb der Stadt für die Kreuzungsmaßnahme nur Nettokosten verrechnet werden.
Ob und in welchem Umfang Anpassungsmaßnahmen im angrenzenden Straßenraum erforderlich werden kann erst nach Erarbeitung eines Vorentwurfes beurteilt werden.
Nach wiederholter Rückfrage beim Bundesministerium ist die Förderrichtlinie weiterhin in Bearbeitung bzw. Aufstellung. Eine Aussage, ob und in welcher Höhe das Projekt förderfähig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargelegt werden. Die Vertragspartner sind sich aber einig, dass die Planungsvereinbarung nicht gegen zukünftiges Förderungsrecht verstößt.
Weiter ist nach Vorlage der Förderrichtlinie nach Eisenbahnkreuzungsgesetz, die Förderung mit der Regierung von Oberbayern in Hinblick auf weitere Mittel wie z.B. aus der Städtebauförderung abzustimmen. Es ist zu klären, inwieweit unterschiedliche Fördertöpfe miteinander kombiniert werden können.
Die baulichen Anpassungen der stadträumlichen Anschlüsse stehen in starker Abhängigkeit von den Gesprächen zum Großprojekt Seeanbindung mit der Deutschen Bahn, so dass derzeit keine Aussage hinsichtlich einer umsetzbaren Ausgestaltung getroffen werden kann.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen:
"1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt die Planungsvereinbarung mit Stand 30.11.2021 zu unterzeichnen.
2. Der Stadtrat nimmt die erste Grobkostenschätzung in Höhe von 4,6 Mio.€ (netto) für die kreuzungsbedingten Baumaßnahmen zur Kenntnis.
3. Der Stadtrat stimmt der Vorgehensweise zur weiteren Bearbeitung des Projekts zu."
Beschlussvorschlag:
1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt die Planungsvereinbarung mit Stand 30.11.2021 zu unterzeichnen.
2. Der Stadtrat nimmt die erste Grobkostenschätzung in Höhe von 4,6 Mio.€ (netto) für die kreuzungs-bedingten Baumaßnahmen zur Kenntnis.
3. Der Stadtrat stimmt der Vorgehensweise zur weiteren Bearbeitung des Projekts zu.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Janik: Er bedankt sich für die gut Zusammenarbeit im aktuellen Jahr. Ihm macht die Arbeit mit dem Stadtrat Spaß.
Frau Falk (SPD): Sie spricht für die Stadträte. Sie bedankt sich für die Führung in den Ausschüssen und im Stadtrat, welche zu vielen einstimmigen Beschlüssen und einstimmigen Kompromissen geführt hat. Auch an die Verwaltung gibt es ein Dankeschön für die gut vorbereitenden Beschlussvorlagen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Kreistagssitzung ist heute zu einem Drittel digital abgelaufen. Das sollten wir in Bezug auf die Sitzungsunterlagen auch schaffen.
(M)ein Fazit:
Es ist wirklich (m)eine erste “harte” und weitreichende Entscheidung, welche auch langfristige Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben könnte (nicht haben wird, aber haben könnte). Wenn aber eine Behörde eine Aufgabe übernommen hat, dann sollte sie diese auch ganz übernehmen.
Nur weil die Stadt bisher quasi “illegal” Kosten übernommen hat und weitere Zahlungen ihr durch den Kommunalen Prüfungsverband quasi untersagt wurden, kann die Stadt nicht einen Beschluss fassen, trotzdem Kosten zu übernehmen, welcher dann hinterher noch als “Untreue” ausgelegt werden könnte.
Der Nutzen von einem 20-Min.-Takt ist unbestritten, kann aber nicht das Argument dafür sein, dass die Stadt Aufgaben übernimmt, die vom Landkreis zu leisten sind. Und wenn der Landkreis meint, dass ein Bus pro Stunde für die innerörtlichen Linien 901 und 902 in Starnberg ausreichend ist, dann ist das ganz klar eine Entscheidung der Landkreisverwaltung und/oder des Kreisrats (meines Wissens bisher nur der Landkreisverwaltung).
Ansonsten verlief auch diese Sitzung in sachlicher und guter Stimmung - und das ist gut so.
Und wieder ist ein Jahr zu Ende und ich wünsche schon einmal an dieser Stelle allen Leserinnen und Lesern eine gesegnete Weihnacht, einen entspannten Jahresausklang und ein gesundes Jahr 2022.
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