Tumgik
#Protokoll
kmayia · 18 days
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Und ich glaube, ich habe eine Lösung gefunden für diese Fühler, die ich ausstrecke, um zu sehen, ob du da bist.
Das hab ich während unserer energetischen Kommunikation gelernt.
Ich strecke die Fühler nicht zu dir aus. Sondern ich sinke ganz tief.
Frage immer wieder...
Was ist wahr?
Und höre auf die Antwort, die aus mir kommt. Und der kann ich dann auch vertrauen.
Ich brauche eigentlich deine Worte gar nicht mehr.
Das ist nur irgendwie das Muster, oder es ist so normal.
Und eigentlich kann ich mega gut unterscheiden, was meine Geschichte ist, und was wahr.
Ich brauche nur manchmal die Erinnerung.
Sowas wie einen Blick. "Brauchst du wirklich gerade diese Worte von mir? Was ist die tiefste Wahrheit in dir?"
Ich habe gemerkt... Ich kann überall hin, ich brauche nur manchmal eine kleine Lenkung in die richtige Richtung.
Und ich glaube, wir beide könnten mal ausprobieren, wie es ist, wenn eine Angst oder ein Zweifel oder ein altes Bild hochkommt, und wir einander dann nicht erklären, wie es jetzt ist, sondern wir meditieren und lassen das Jetzt auftauchen. Oder... Wenn ich zum Beispiel Angst hab, sagst du mir nicht (sofort), wie es jetzt ist, sondern du fragst mich erstmal, was die tiefste Wahrheit ist. Und ich genauso bei dir. Und dann können wir das vielleicht einfach kurz abgleichen.
Und diese Ja-Nein-Fragen eben waren für mich MEGA. So ist es meine Wahrheit, die ich in meinem Körper fühle, und du fühlst sie auch. Also, so könntest du vielleicht auch deine Ängste prüfen.
Ich würde damit gerne forschen.
Ich würde gerne gucken, wie viele Worte wir überhaupt brauchen.
Ich würde uns gerne wieder Stille und Schweigen schenken.
Was ich beobachtet habe, ist, dass das Einzige, wofür es Worte braucht, die weltliche, organisatorische Ebene ist.
Wie erlebst du das?
Wünschst du dir das Schweigen überhaupt noch?
Ich bin sehr unabhängig geworden, und ich habe mich für sehr viel Urvertrauen geöffnet.
Hast du da ein Bild, wie wir uns daran erinnern, mehr zu fühlen und zu sinken, als im Kopf Wahrheiten und Worte hin- und herzuschieben?
Und ich weiß, wir brauchen die ganzen Pläne gar nicht. Es wird entstehen und sein.
Trotzdem schreibe ich es für mich, weil das auch manchmal schön ist, und weil ich Geschichtenerzählerin bin, und weil ich Lust dafür habe:)
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fabiansteinhauer · 10 months
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politik-starnberg · 15 hours
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Haushalt 2024, Buswendeplatz, Stellplatzverordnung und mehr ...
(M)ein Protokoll der Stadtratssitzung vom 29.4.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
Herr n. n.: Es geht um den Buswendeplatz in Leutstetten. Er wiederholt die Fragen aus seinem Bürgerantrag. Die Unterstützer lehnen den Buswendeplatz ab. (Anm. d. Verf.: Die Buslinie betrifft ja nicht nur den Ortsteil Leutstetten. Und Busse im Schulverkehr brauchen morgens einen großen Bus. Da reicht nicht nur ein kleiner Bus. Das war heute ein Beispiel dafür, warum ich der Änderung der Geschäftsordnung diesbezüglich damals nicht zugestimmt habe.)
Frau n. n.: Sie fragt nach der Zuständigkeit für eine Telefonie-Säule am Bahnhof Starnberg Nord. Es geht darum, Taxis am Bahnhof Nord einfach rufen zu können.
Herr Janik: Er wird dem Thema nachgehen.
Herr n. n:. Er fragt nach dem Projekt der Seeanbindung. Er fragt nach den aktuellen Maßnahmen zu diesem Thema. Er möchte gerne alle Vorschläge einsehen. Er fragt nach der Entstehung der Höhe der 170 Mio. EUR. (Anm. d. Verf.: Die Zahlen hatte die frühere Erste Bürgermeisterin für die Zukunft als Kosten prognostiziert. Diese hat dann die Bahn netterweise einfach übernommen.)
Herr Janik: Es gab mehrere Gespräche mit der Bahn. Der Stadtrat wird dann wieder das Verhandlungsziel festlegen und danach wird erneut mit der Bahn verhandelt. Die restlichen fünf Varianten sind deshalb nicht weiterverfolgt worden, weil die Bahn diesen nicht zugestimmt hätte.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP4 Bürgerantrag gemäß Art. 18b GO; Buswendeplatz Leutstetten
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Von Seiten der Leutstettener Bürgerinnen und Bürger wurde ein Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Verzicht auf den beschlossenen und beauftragten Buswendeplatz in Leutstetten.
Im Verfahren soll in dieser Beschlussvorlage über die grundsätzliche Zulässigkeit des Antrags entschieden werden.
Die formellen Voraussetzungen für den Antrag sind erfüllt:
Der Antrag wurde unter Berücksichtigung der Zuständigkeit bei der Stadt Starnberg eingereicht und entsprechend begründet
In den beigefügten Listen befinden sich 257 gültige Unterschriften. Für die Zulässigkeit ist ein Anteil der Bürgerinnen und Bürger i.H.v. 1 % der Einwohner Starnbergs erforderlich. Die Schwelle wird durch die Anzahl der Unterschriften knapp überschritten.
Es sind drei Vertreter der Unterzeichnenden genannt worden
Inhaltlich lässt sich ausführen, dass die Einrichtung des Buswendeplatzes nach Ansicht der Verwaltung weiterhin zwingend erforderlich ist. Es liegt keine Änderung der Gegebenheiten zum Stand des Durchführungsbeschlusses der Beschlussvorlage 2023/047-1 vor.
Im Rahmen der Neuausschreibung der Buslinien 2024 wird die ÖPNV-Anbindung der Ortsteile Leutstetten und Wangen geändert. Wie in der Beschlussvorlage 2023/047-1 vorgestellt, wird die Direktverbindung zwischen Wangen und Leutstetten, aufgrund unterschiedlicher Mängel der Querverbindung, eingestellt und die Ringlinie 904 in zwei einzelne Linien aufgeteilt. Die neue Linie 904 fährt weiterhin über Percha/Buchhof nach Wangen und weiter nach Schäftlarn, während die neue Linie 905 von Leutstetten direkt nach Starnberg fährt. Dort werden die Bahnhöfe sowie der Waldspielplatz angebunden. Da in Leutstetten keine weiterführende Verbindung besteht, ist die bauliche Herstellung einer Wendeplatte eine zwingende Voraussetzung für die Umstellung der Buslinien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024.
Aufgrund der bestehende Beschlusslage und der hieraus entstandenen Verpflichtungen würden sich erhebliche finanzielle Belastungen ergeben, da die Neuausschreibung durch Landratsamt und MVV auf die geplante Routenführung mit Wendeplatz ausgerichtet ist. Falls die Wendeplatte nicht eingerichtet werden sollte, müssten die zusätzlichen Kosten, insbesondere für das zusätzliche Fahrzeug, die zusätzlichen Fahrer sowie die zusätzlich erforderlichen Fahrtkilometer, von der Stadt Starnberg übernommen werden. Dies wäre für die Aufrechterhaltung der Querverbindung zwischen Wangen und Leutstetten notwendig, da diese zusätzlichen Kosten bzw. Leistungen nicht in der Ausschreibung eingeplant bzw. enthalten sind. Die Kosten müssten von der Stadt Starnberg für den Ausschreibungszeitraum der Linie 905 von 4 Jahren (von Dezember 2024 bis Dezember 2028) getragen werden. Die Höhe der Kosten ist bisher noch nicht absehbar, da dies vom Angebot der Busunternehmer im Rahmen der Ausschreibung abhängig ist. Der Betrag wird sich allerdings jährlich auf einen Betrag im sechsstelligen Bereich belaufen. Über den Zeitraum von 4 Jahren könnte sich somit auch ein Betrag knapp über 1 Mio. € ergeben.
Zusätzlich ergeben sich Auswirkungen auf die Linie 903, welche derzeit den Bereich Waldspielplatz anbindet. Zum Fahrplanwechsel 2024 soll die neue Linie 905 die Anbindung des Bereichs Waldspielplatz übernehmen; nur so kann die Linie 903 auf die vorgesehene Erschließung des Bereichs Ottostraße/Ludwigshöhe umgestellt werden. Die Linie 905 kann allerdings nur durch die Aufteilung im Zuge der Einrichtung der Wendeplatte eingerichtet werden.
Aufgrund der Abhängigkeiten zwischen bereits ausgeschriebenen Linien und der Trennung der Anbindung von Leutstetten und Wangen ist die Einrichtung einer Wendeplatte zwingend erforderlich, damit keine erhöhten Kosten für die ÖPNV-Leistungen entstehen und die ÖPNV-Anbindung von Leutstetten und Wangen verbessert werden kann.
Die Debatte:
Herr Pestenhofer (Leutstetten): Er ist skeptisch gegenüber der vorgestellten Anzahl der Unterschriften, die der Antragsteller vorgebracht hat. Ihn hat als von der Mehrheit der Leutstettener Bürger gewählter Ortssprechen nicht ein einziger Leutstettener angerufen. Er kann die Haltung der Stadt gut verstehen. Bei ihm wurde keine Unterschrift angefragt, da er zu weit weg wohnen soll. Aus Wangen wurden aber schon Unterschriften angefragt. Ihm ist der Bürgerantrag in Bezug auf mögliche Alternativen zu ungenau. Für ihn sieht da so aus: "Du hast keine Chance, also nutze sie." (Anm. d. Verf.: Ein bisschen "zerpflückt" er den Bürgerantrag.) Wie soll eine glatte Fläche den Blick auf den Thierkopf beeinflussen. Die Lösung ist ein Kompromiss zwischen notwendigen ÖPNV-Anschluss und der Naturerhaltung.
Frau Pfister (BMS): Bürgeranträge stellen ist wichtig. Sie stimmt weiterhin dem Beschlussvorschlag zu. Die Gründe für eine Beibehaltung überwiegen die Gründe für eine erneute Anpassung. (Anm. d. Verf.: Die Ausführungen der einzelnen Gründe verfolge ich jetzt nicht schriftlich. Es sind die Fahrgastzahlen und die bekannten Probleme der bisherigen Linie 904.) Das Landratsamt hat sich mehrfach gegen Kleinbusse aus Kapazitätsgründen ausgesprochen. Generell sollte sich die Stadt langfristig immer wieder um Kleinbusse zu bemühen. (Anm. d. Verf.: Der Beitrag hat schon fast etwas von Wahlkampf.)
Antrag Herr Jägerhuber: Ende der Debatte
angenommen: 16:12
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat stellt die Zulässigkeit des Antrags gemäß der Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung fest.
angenommen: einstimmig
2. Der Stadtrat lehnt den Bürgerantrag aufgrund der bereits eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Neuausschreibung 2024 und der notwendigen Änderungen bei der ÖPNV-Anbindung der Ortsteile Leutstetten und Wangen ab.
angenommen: 22:6
3. Hinwirken durch die Stadt auf Kleinbusse beim Landratsamt.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Nahezu alle Zuhörer verlassen den Zahl. Da zeigt sich das partikulare Interesse vieler Bürger, wo doch heute der Haushalt 2024 final vorgestellt und beschlossen werden wird.)
TOP 5 Haushalt 2024 und Finanzplanung 2025 - 2027
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Vorberatung des Entwurfs des Haushalts 2024 und der Finanzplanung 2025 – 2027 einschließlich Stellenplan erfolgte in den Stadtratssitzungen am 08.02. und 19.02. sowie in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03., 11.03. und 15.04.2024. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2023 auf 11,09 Mio. EUR.
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Sofern es zu der für das Jahr 2024 geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (2,62 Mio. EUR) kommt, würde diese nach Ablauf des Haushaltsjahres noch 8,47 Mio. EUR betragen und damit weiterhin deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV (788 TEUR) liegen, weshalb auch im Finanzplanungsjahr 2025 noch eine Entnahme in Höhe von 7,57 Mio. EUR angesetzt werden konnte.
Die gesetzliche Forderung des § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik, wonach im Verwaltungshaushalt ein Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften ist, der mindestens so hoch sein muss, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (2024: 718 TEUR), ist erfüllt. Die veranschlagte Zuführung beträgt 1,28 Mio. EUR.
Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.
Aufgrund der vertragsgemäßen Tilgungsleistungen sinkt der Schuldenstand von 12,42 Mio. EUR (Stand 31.12.2023 ohne Wasserwerk) auf 11,70 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt damit zum Jahresende 493 EUR (Einwohnerstand zum 31.12.2022) und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (633 EUR).
Im Finanzplan errechnen sich folgende Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenentnahmen sowie Kreditaufnahmen, wobei für Letztgenannte der Schuldendienst ab dem jeweiligen Folgejahr berücksichtigt ist:
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Herr Beck stellt in Vertretung von Herrn Deller den Haushalt vor. Der größte Ausgabeposten ist die Kreisumlage. Der zweite große Ausgabeposten sind die Personalkosten. Die Stadt hat wie bekannt eher ein Ausgabeproblem und weniger ein Einnahmeproblem.
(Anm. d. Verf.: Die einzelnen Zahlen können dann Interessierte nach der Veröffentlichung des Haushalts 2024 auf den Seiten der Stadt Starnberg herunterladen und einsehen.)
Die Debatte:
(Anm. d. Verf.: Dieses Jahr verzichte ich auf die Statements der Fraktionen zum Haushalts und höre heute lieber mal nur zu.)
Ein paar Aussagen aus den Haushaltsreden: Die Personalkosten und internen Arbeitsstrukturen sind auf Dauer zu prüfen und zu optimieren. Bei den Ausgaben wurde in Teilen die letzten Jahre zu wenig erhöht, so dass heuer ein großer Sprung notwendig war. (Anm. d. Verf.: Lieber heuer dann ein "Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende" in den nächsten Jahren.) Auch die Bürger sollen mehr sensibilisiert werden, dass wir alle für die Ausgaben verantwortlich sind. Die Kommunen werden nach wie vor von Land und Bund zu wenig unterstützt, um die immer höhere Anzahl von Land und Bund übertragenen Aufgaben zu leisten. Es wird nach der Zukunft gefragt. Zu den Erhöhungen gab es keine Alternative. Vielen fehlen mehr Flächen für Gewerbe oder Handwerker.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2024 wie folgt:
HAUSHALTSSATZUNG
der Stadt Starnberg (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Starnberg folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 90.777.000 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.039.700 Euro ab.
§2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserwerk sind nicht vorgesehen.
§3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (B) 490 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H.
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
3. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2025 – 2027 wie vorgelegt.
angenommen: 21:7
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 19.03.2024 auf Aufhebung der in der Stellplatzsatzung bestehenden Privilegierung von konventionellen Wohnungen mit bis zu 40 m2 Wohnfläche
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 19.03.2024 war der aus deren Mitte gestellte Antrag, die in der gültigen Stellplatzsatzung vom 24.04.2023 getroffene Null-Stellplatz-Regelung für konventionelle Wohnungen mit bis zu 40 m2 Wohnfläche aufzuheben und für Wohnungen mit bis zu 80 m2 Wohnfläche einen Stellplatz zu fordern, mehrheitlich angenommen worden.
Dem Antrag zugrunde liegt folgende in der Sitzung des Bauausschusses am 21.03.2023 nach eingehender Diskussion mit 7 : 6 Stimmen beschlossene Festlegung:
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Der im Frühjahr 2023 geführten Diskussion zufolge sollte durch die Aufnahme der Staffelungsgrenze von 40 m2 bei konventionellen Wohngebäuden eine Begünstigung für Personen erfolgen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse, Lebensumstände, ihres Alters oder Lebensentwurfs nur über eine kleine Wohnung und über keinen Pkw verfügen können oder wollen. Weil die Gefahr einer alleinig auf diese Möglichkeit der Baukosteneinsparung ausgerichtete Vorhabenplanung ohne zugleich tatsächlich erfolgende Mietzinsentlastung sowie einer veritablen Problemauslagerung in den öffentlichen Verkehrsraum gesehen wurde, war die Verwaltung der beabsichtigten Regelung von Beginn an sehr kritisch gegenübergestanden und hatte diese in der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 wegen eines sich konkret derart anbahnenden Falls in der Brunnangerstraße nochmals zur Diskussion gestellt, woraufhin der Privilegierungstatbestand eine Bestätigung erfuhr.
Aufgrund des eingangs genannten Antrags bedarf es nun einer erneuten Beschlussfassung, wobei wegen des wiederholten Aufkommens dieser Thematik und der offensichtlich bestehenden politischen Tragweite nun allerdings eine Vorlage im Stadtrat erfolgt. An dieser Stelle möchte die Verwaltung außerdem die mit dem Beschluss des Bauausschusses eingetretene Folge, dass zwar für konventionelle Kleinwohnungen, nicht hingegen für solche im sozialen Wohnungsbau eine Privilegierung geschaffen wurde, zum Anlass nehmen, diese Frage wegen des direkten Zusammenhangs gleichfalls zum Gegenstand der hiesigen Beratung zu machen.
Demgegenüber werden die von der Verwaltung darüber hinaus als notwendig erachteten satzungsrechtlichen Anpassungen dem normalen Geschäftsgang folgend im Bauausschuss behandelt.
Der soziale Wohnungsbau genießt durch die unter Ziffer 1.2 der Kfz-Richtzahlen getroffene Festlegung zwar insofern eine Besserstellung, als dass je Wohnung unabhängig von deren Fläche lediglich ein Stellplatz nachgewiesen werden muss, jedoch gilt dies demzufolge auch für solche mit weniger als 40 m2 Wohnfläche, obgleich anders als beim konventionellen Wohnungsbau ein geringerer Mietzins förderrechtlich tatsächlich gewährleistet ist. Vertritt man allerdings die Auffassung, dass sich durch den innerhalb eines sozialen Wohnbauprojekts mutmaßlich bestehenden Wohnungsmix wieder ein Ausgleich hinsichtlich des mutmaßlichen tatsächlichen Stellplatzbedarfs einstellt, da bei größeren Wohnungen ggf. doch zwei Fahrzeuge vorhanden sind, so gäbe es wohl eher keine Veranlassung für eine weitergehende Privilegierung.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Es sollte alles so beibehalten bleiben. Die bisherige Entscheidung war richtig. Die Diskrepanz beim geförderten Wohnungsbau ist nicht richtig. Das sollte gleichgezogen werden.
Herr Mignoli (BLS): Der qm-Preis liegt aktuell bei 23€. Mit den kleinen Wohneinheiten unterstützen wir die Jüngeren oder auch Senioren, die durch einen Umzug größere Wohnungen freigeben.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Tiefgaragen machen das Bauen teurer. Wir sollten uns nicht nach jedem Antrag neu ausrichten. Er sieht keine Gefahr, dass keiner mehr Stellplätze bauen wird.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Die 40 qm sind zur magischen Grenze geworden. Wir schaffen damit nicht billigen Wohnraum. Die Leute haben Autos, die irgendwo stehen müssen.
Frau Falk (SPD): Das ist der falsche Schluss. Es geht doch um die Innenstadtverdichtung.
Herr Dr. Schüler (UWG): Die Regelung reduzierter Stellplätze soll ja der Innenstadtverdichtung mit günstigen Wohnraum dienlich sein. Ob das auch für die "Außenbezirke" gilt, stellt er durchaus in Frage. Leider wurde sein Antrag mit Bezug auf den S-Bahn-Radius damals abgelehnt. Wenn wir die Straßen außerhalb der Innenstadt mit parkenden Autos vollstellen wollen, können wir alles so beibehalten. In der Innenstadt würde er dem zustimmen, für das Gesamtgebiet nicht.
Frau Kammerl (CSU): Sie wundert sich über die heute vorgetragenen Mietpreiskalkulationen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Das Bauen wird ohne Tiefgaragen billiger.
Herr Fiedler (FDP): Der Mietpreis wird nicht billiger, nur weil kein Stellplatz vorgeschrieben wird. Für das gesamte Stadtgebiet macht diese Regelung keinen Sinn.
Herr Jägerhuber (CSU): Die Verwaltung hat die Gründe ausreichend erläutert. Stellplätze können auch abgelöst werden. Damit könnte sich die Stadt auch um Parkraum kümmern. Der Markt wird den Mietpreis regeln.
Herr Mignoli (BLS): Wurde mit den Einnahmen aus der Stellplatzablöse Parkplätze geschaffen?
Herr Weinl: Nein, die Gelder wurden z. B. in den ÖPNV investiert.
Beschlussvorschlag
Die in der geltenden Stellplatzsatzung unter Ziffer 1.1 der Kfz-Richtzahlen bestehende Privilegierung für konventionelle Wohnungen mit bis zu 40 m2 Wohnfläche wird beibehalten.
angenommen: 16:12
2. Unter Ziffer 1.2 der Kfz-Richtzahlen soll folgende Festlegung getroffen werden: Gebäude im geförderten (sozialen) Wohnungsbau, je Wohnung
bis 40 m2 WF 0 St. ansonsten 1 St.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung; Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Minderung der Folgen der Klimaerwärmung für die Bürger der Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung der Stadt Starnberg am 19.03.2024 wurde folgender Antrag gestellt: Der Stadtrat der Stadt Starnberg wird beauftragt, die Folgen des Klimawandels für die Bewohner der Stadt Starnberg in den Blick zu nehmen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der die Folgen abmildert.
Als Beispiele wurden die Schaffung von Trinkbrunnen und Schattenplätzen sowie Fassadenbegrünung genannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels sind sehr sinnvoll, da diese bereits spürbar sind. Als Beispiele nennt die Antragstellerin die Schaffung von Trinkbrunnen, die Schaffung von Schattenplätzen und die Fassadenbegrünung. Die letzten beiden Punkte sind im Ökologischen Kriterienkatalog der Stadt Starnberg enthalten, der allgemein gültige Kriterien für ökologisches Bauen in Starnberg enthält.
Die Verwaltung schlägt daher vor, keinen neuen Maßnahmenkatalog zu erstellen, sondern den Ökologischen Kriterienkatalog um weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels zu ergänzen.
Grundsätzlich ist das Thema des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung bereits fest in der Arbeit der Stadtverwaltung verankert. Die Grünordnungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Starnberg soll u.a. die angemessene Durchgrünung und den Erhalt ortsbildprägender Bäume sichern und fördern, um mittelfristig zu positiven Effekten für das Kleinklima, der Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie des Wasserhaushalts und der Biodiversität beizutragen.
Die Baumschutzverordnung bietet eine wichtige Grundlage zur Erhaltung des bestehenden Baumbestandes bzw. einer entsprechenden Ausgleichspflanzung, wobei der Vollzug verbessert werden könnte. Daneben wird auch die Pflanzung von Bäumen in B-Plänen festgesetzt. Die Verwaltung wirkt ergänzend bei Projekten der Wiedervernässung von Mooren mit und fördert den Erhalt und die Herstellung von Streuobstwiesen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bindung von CO2 sowie der Filterung von Luft.
Ein zentrales aktuelles Projekt in diesem Zusammenhang ist die Umgestaltung des Kirchplatzes in Hinblick auf das Klima. Geplant ist, den Platz um Bepflanzung zu ergänzen, sodass das Kleinklima verbessert und mehr Schattenplätze geschaffen werden. Die Integration eines Trinkbrunnens soll in diesem Zuge geprüft und Fördergelder akquiriert werden.
Stadtgebietsweit werden abgängige Stadtbäume kontinuierlich nachgepflanzt und bei der Auswahl auf klimaresistente Arten, sogenannte Klimabäume, geachtet.
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Der Antrag ist gut. Der Antrag soll nicht abgelehnt werden. Nicht alles ist gleich mit Kosten verbunden. Der Antrag soll im Umweltausschuss behandelt werden.
Herr Janik: Es gibt schon ausreichend Konzepte. Wir brauchen keine Weiteren.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Vertagung in den Umweltausschuss
angenommen: 14:13
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Anträge aus der Bürgerversammlung; Überdachung und Barrierefreiheit am Bahnhof See
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 19.03.2024 wurden folgende Anträge zur Überdachung und Barrierefreiheit am Bahnhof See gestellt:
Überdachung Die Antragstellerin beantragt die Herstellung einer Überdachung des Bahnsteig-Wartebereichs als Regenschutz und hinterfragt, ob eine günstige Lösung wie etwa Plexiglas möglich sei.
Barrierefreiheit Die Antragstellerin fordert die Anbringung einer Steigungshilfe an der Treppe zum Bahnsteig für Kinderwägen, Fahrräder, Rollkoffer und Rollatoren.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bahnsteige mit ihren Treppenanlagen befinden sich auf dem Grundstück und im Eigentum der Deutschen Bahn, welche damit die Verkehrssicherungspflicht trägt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen daher nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Starnberg. Die im Dezember 2022 geschlossene Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung zu den Bahnanlagen am Bahnhof See zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Starnberg hatte geregelt, dass zur temporären Verbesserung des Fahrgastkomforts eine Überdachung und der barrierefreie Zugang zu den Bahngleisen angestrebt werden soll. Die Deutsche Bahn hatte in diesem Zusammenhang zugestimmt, eine Umsetzung zu ermöglichen, sofern geltende Regelwerke eingehalten und die Stadt Starnberg die Kosten für die Planung, den Bau, den Betrieb sowie die Instandhaltung und Instandsetzung trägt. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung eine Ausschreibungsunterlage für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorbereitet, da die bauliche Situation insbesondere in Hinblick auf den Denkmalschutz und der Statik sowie die geltenden Regelwerke für Bahnanlagen sowie die Barrierefreiheit komplex ist.
Mit Ziehung des Sonderkündigungsrechts, aufgrund fehlender finanzieller Zusagen von Bund und Land für das Projekt, werden die Deutsche Bahn und die Stadt Starnberg erneut verhandeln. In diesem Zuge besteht erneut die Möglichkeit, Interimsmaßnahmen festzulegen. Wie bereits in der Beschlussvorlage 2022/330 beschrieben, erfüllt die vorgeschlagene Lösung der Steigungshilfe an den Treppenanlagen nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit. Gemäß den Vorgaben der DIN-Norm 18040 gelten Rampen mit maximal 6% Steigung ohne Quergefälle als barrierefrei. Als Modellkommune für Barrierefreiheit erhebt die Stadt Starnberg den Anspruch, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die den Vorgaben der Norm entsprechen und für alle Menschen nutzbar sind.
Um eine durchgängige Barrierefreiheit zu erreichen und Fördermittel für die Umsetzung akquirieren zu können, ist ein Neubau der Anlagen notwendig. Auch mögliche Interimslösungen würden vor dem Hintergrund einer regelkonformen Umsetzung mit einem Neubau vergleichbar sein. Die Treppenanlage ist im Bestand mit der Mindestbreite für Fluchtsituationen ausgelegt. Eine zusätzliche Verengung durch Ein- und Aufbauten wäre nicht zulässig.
Bei der Überdachung des Bahnsteigs sind die Anforderungen an den Denkmalschutz sowie die der Statik zu berücksichtigen. Die vorhandene Konstruktion erfüllt nicht die Vorgaben an die Wind- und Schneelast und ist damit unzulässig. Zudem haben die bestehenden Stützen Denkmalwert und müssen entsprechend geschützt werden.
Die Debatte:
Frau Pfister (BMS): Sie fragt nach dem Sachverhalt. Sie fragt nach der Mindestbreite für die Treppe. Die Stadt ist durchsuch auch für Maßnahmen, die nicht zwingend der DIN entsprechen.
Herr Weinl: Die Bahn hat nur einer Verkleinerung von 50 cm bei einer Treppe zugestimmt.
Herr Janik: Die Stadt weicht durchaus von der DIN ab, die Bahn bisher noch nicht. Der Punkt wird schon prominent verhandelt.
Frau Henniger (FDP): Welche Interimsmaßnahmen sollten denn bisher angegangen werden?
Herr Janik: Es gibt bisher keine gefundenen Interimsmaßnahmen, die umgesetzt werden können.
Beschlussvorschlag
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, im Zuge der weiteren Verhandlungen erneut auf eine Zusage der Deutschen Bahn zur Gestattung temporärer Interimsmaßnahmen, insbesondere in Hinblick auf die Überdachung sowie die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige, hinzuwirken.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Errichtung einer Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH ("17er Kommunalpartner GmbH") und Energiebeschaffung über diese 17er Kommunalpartner GmbH
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg wird Gesellschafterin in der 17er Oberlandenergie GmbH.
Die 17er Oberlandenergie GmbH ist ein Zusammenschluss der Gemeindewerke Murnau und den Stadtwerken Bad Tölz, Geretsried, Penzberg und Wolfratshausen sowie über 30 weiterer Gemeinden im Oberland in Bayern. Es besteht keine private Beteiligung.
Sie sind damit eine kommunale Energieeinkaufsgemeinschaft. Sie bietet als regionaler Energieversorger Ökostrom- und Ökogasprodukte für Kommunen, Gewerbekunden und Privatkunden an. Als Sektorenauftraggeber kann die 17er Oberlandenergie GmbH vergabefrei Energie beschaffen (§ 137 Abs. 1 Ziffer 8 GWB).
Die Stadt Starnberg ist als öffentliche Auftraggeberin grundsätzlich verpflichtet ihren Strombedarf bzw. Energiebedarf auszuschreiben. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht, wenn ein sog. Inhouse- Geschäft (§ 108 GWB) vorliegt. Grundsätzlich lässt sich eine Inhouse-Vergabe unmittelbar mit der 17er Oberlandenergie GmbH gestalten, da an dieser keine privaten Gesellschafter beteiligt sind. Einer solchen Gestaltung steht aber ggf. der „gewerbliche“ Stromumsatz der 17er Oberlandenergie GmbH mit den Gemeindewerken zum Zwecke des weiteren Stromhandels im Wege. Dieser könnte als „schädlicher“ Drittumsatz angesehen werden, der ein Inhouse-Geschäft behindert.
Aus diesem Grund soll durch die 17er Oberlandenergie GmbH eine 17er Kommunalpartner GmbH errichtet werden, damit die Beschaffung von Energie an die Kommunen in der Oberlandregion in Bayern künftig sicher ohne die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren erfolgen kann. Für die Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH ist die Zustimmung der beteiligten Gemeinden erforderlich.
Die Stadt Starnberg kann hierdurch in Zukunft ihren Energiebedarf für [(z.B. Strom, Gas, etc.)] von der zu gründenden 17er Kommunalpartner GmbH beschaffen.
Rechtliche Zulässigkeit a) Errichtung Die Stadt Starnberg wird Gesellschafterin in der 17er Oberlandenergie GmbH. Deren aktuelle Satzung regelt die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Errichtung von Tochtergesellschaften. Daher müssen die Gesellschafter der 17er Oberlandenergie GmbH der Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH zustimmen. Die Zustimmung der beteiligten Gemeinden liegt nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung in der Organkompetenz des Gemeinderates (vgl. Art. 29 und 37 BayGO). Die Zustimmung zu dieser Unterbeteiligung darf der Gemeinderat wegen Art. 92 Abs. 2 BayGO nur erteilen, wenn die Errichtung der Gesellschaft kommunalrechtlich zulässig ist. Die zu errichtende Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für gemeindliche Unternehmen gem. den Art. 86 ff. BayGO:
Die zu gründende 17er Kommunalpartner GmbH erfüllt – entsprechend der Muttergesellschaft – den öffentlichen Zweck der Energieversorgung. Für Tätigkeiten zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas legt Art. 87 Abs. 3 S. 1 BayGO fest, dass diese generell einem öffentlichen Zweck dienen. Der öffentliche Zeck wird bei diesen Tätigkeiten fingiert. Der öffentliche Zweck ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben (vgl. Art. 92 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayGO).
Angesichts der nur geringen Beteiligungen der Gemeinde an der 17er Oberlandenergie GmbH, stehen auch die Tätigkeiten der zu gründenden 17er Kommunalpartner GmbH in einem nach Art und Umfang angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde gem. Art. 87 Abs. 3 S. 2 BayGO.
Gegen eine mögliche Betätigung der 17er Kommunalpartner GmbH auch außerhalb des Gebiets der beteiligten Gemeinden gem. Art. 87 Abs. 2 S. 1 BayGO bestehen keine wesentlichen Bedenken. Für die Versorgung mit Strom, thermischer Energie und Gas gelten gem. Art. 87 Abs. 2 S. 2 BayGO insbesondere nur die Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften als berechtigt, die nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. Zur Sicherstellung eines angemessenen Einflusses der Gemeinde auf die 17er Kommunalpartner GmbH wird ein Aufsichtsrat eingerichtet, in dem die Gemeinde entsprechend ihrer Beteiligung an der Muttergesellschaft repräsentiert sein wird.
Die 17er Kommunalpartner GmbH wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) errichtet und erfüllt somit ohne weiteres das Erfordernis der Haftungsbegrenzung für die Gemeinde gem. Art. 92 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BayGO. Die Unterbeteiligung der Stadt Starnberg an der 17er Kommunalpartner GmbH ist daher kommunalrechtlich zulässig.
b) Beschaffung
Die 17er Oberlandenergie GmbH liefert u.a. Energie an Gemeindewerke, die ihrerseits den Vertrieb von Energie auf einem liberalisierten Markt durchführen. Die Energielieferung an die Gemeindewerke muss daher als „schädlicher“ Drittumsatz eingeordnet werden. Aus diesem Grund kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass der Anteil am privaten Geschäft am Gesamtjahresumsatz der 17er Oberlandenergie GmbH einer Inhousefähigkeit im Wege steht. Eine rechtssichere und zugleich ausschreibungsfreie Beschaffung von Energie für die Gemeinde kann über das „Inhouse-Privileg“ durch die Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH erreicht werden, die ausschließlich mit der Energielieferung an Kommunen/öffentliche Körperschaften betraut wird („kommunale Dienste“). Die Stadt Starnberg kann daher zukünftig ihren Energiebedarf für [(z.B. Strom, Gas, etc.)] ohne die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren von der zu errichtenden 17er Kommunalpartner GmbH beziehen.
c) Anzeigepflicht
Art. 96 BayGO enthält Anzeigepflichten von gemeindlichen Entscheidungen gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde. Gem. Art. 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BayGO sind Entscheidungen der Gemeinde auch über die mittelbare Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen der Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Vollzug, vorzulegen. Darunter fällt auch die Beteiligung einer Gemeinde an der Neugründung einer Gesellschaft. Eine Anzeigepflicht besteht gem. Art. 96 Abs. 1 S. 2 BayGO nicht, wenn die Entscheidung weniger als den zwanzigsten Teil – also 5 % – der Anteile des Unternehmens betrifft. Im Falle der Unterbeteiligung ist darauf abzustellen, zu welchem Teil die Gemeinde an der Muttergesellschaft beteiligt ist. Die Stadt Starnberg ist derzeit noch nicht an der 17er Oberlandenergie GmbH beteiligt. Daher besteht keine Anzeigepflicht gem. Art. 96 Abs. 1 S. 2 BayGO. Der Stadtratsbeschluss ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde mindestens sechs Wochen vor Vollzug vorzulegen.
Die Debatte:
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Kosten für den Beitritt. (Anm. d. Verf.: Das ist heute nicht das Thema?)
Herr Summer (BMS): Kommt nicht der Strom so oder so vom Walchenseekraftwerk? Wie ist das mit den Photovoltaikanlagen?
Herr n. n. (17er): Alle Produzenten speisen in dasselbe Netze ein. Die 17er bekommt exklusiv alle Grünzertifikate des Walchenseekraftwerks. Der Strompreis wird an der Börse täglich neu festgelegt. Bei den Photovoltaikanlagen gibt es spezielle direkte Verträge die "direkte" Stromlieferungen. Durch die Gründung der Tochtergesellschaft wird der Zwischenhändler nicht mehr benötigt.
Herr Dr. Glogger (WPS): Er fragt nach den Personalkosten der neuen Tochtergesellschaft.
Herr n. n. (17er): Die Firma wird von dem bestehenden Personal der 17er geführt. Es ist eine rechtliche Form, um nicht europaweit ausgeschrieben zu brauchen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Bleibt die Wahl verschiedener Ökostrom Optionen erhalten?
Herr n. n. (17er): Ja, es ist immer regional erzeugte Strom.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie ist noch skeptisch.
Herr Heidinger (BLS): Er fragt nach der Zahl der Angestellten. Was passiert, wenn man sich an der Börse verspekuliert?
Herr n. n. (17er): Es sind 5 Vollangestellte und eine Menge von Dienstleistern. An der Strombörse kann man sich nicht verspekulieren wie bei einer Aktienbörse.
Frau Henniger (FDP): Wer zahlt das Stammkapital der neuen Tochtergesellschaft?
Herr n. n. (17er): Das leistet die Muttergesellschaft.
(Anm. d. Verf.: Da driften einige schon vom Thema ab, da es heute nicht um den Einkauf von Strom für die Stadt geht, sondern nur, ob wir als zukünftige Gesellschafter der Gründung der Tochtergesellschaft zustimmen. Ich wette, dass dann später genau die gleichen Fragen gestellt werden.)
Beschlussvorschlag
Der Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen. Insbesondere wird er ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der 17er Oberlandenergie GmbH der Errichtung der Tochtergesellschaft zuzustimmen.
angenommen: 26:2
TOP 10 Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Französischen Woche 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Verein CityInitiative Starnberg e.V. hat im Rahmen der diesjährigen Französischen Woche einen Antrag auf Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntages am 12.05.2024 gestellt. Die Französische Woche ist in Starnberg bereits etabliert und zieht viele Besucher an. Der Markt findet im Starnberger Zentrum am Kirchplatz statt. Die Veranstaltung wird noch separat nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes ist für das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag der Erlass einer Verordnung erforderlich. Nach einem Rundschreiben der Regierung von Oberbayern ist außerdem die jeweilige Veranstaltung noch vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu genehmigen bzw. festzusetzen.
Beschlussvorschlag
über den verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Starnberg am 12.05.2024 vom…
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), erlässt die Stadt Starnberg folgende Verordnung:
§1
(1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen anlässlich der Veranstaltung „Französische Woche" (06.05. bis 12.05.2024) am 12.05.2024 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Stadt Starnberg ohne eingemeindete Ortsteile in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr offenhalten.
Verordnung
(2) Folgende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften sind zu beachten: a. §§ 17 und 24 LadSchlG, b. Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, c. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, d. Jugendarbeitsschutzgesetz und e. Mutterschutzgesetz. Diese Verordnung gilt am 21.05.2023.
§ 2
Diese Verordnung gilt am 12.05.2024.
angenommen: einstimmig
TOP 6 B2-Tunnel - Anpassung des Probelaufs zur Evaluation für Projekte zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Inhalt des Antrags ist eine Modifikation des Probelaufs, um Erkenntnisse für Innenstadtkonzepte zur Verkehrsberuhigung zu gewinnen.
Die Dringlichkeit des Antrags und die Begründung für die Tischvorlage ergibt sich aus der Tatsache, dass die Verhandlungen noch vor dem geplanten Versuchsende (voraussichtlich 25.05.) erfolgen müssen.
Zu einzelnen Punkten des Antrags werden von Seiten der Verwaltung die nachfolgenden Ergänzungen vorgenommen.
Ein Teilaspekt der Innenstadtberuhigung bzw. der geplanten Modifikationen betrifft die Änderung der Vorfahrtsregelung von der Possenhofener Straße zur Bahnhofstraße. Nachdem sich die Abstimmung mit dem Landratsamt verzögert hat, wurde am 30.01.2024 nochmals ein ausführlich begründeter, schriftlicher Antrag beim Landratsamt Starnberg zur Änderung der Vorfahrtsregelung eingereicht. Von Seiten des Landratsamtes wird hierzu in den nächsten Wochen eine Rückmeldung zum endgültigen Ergebnis der Prüfung erwartet. Im Rahmen der Tätigkeit der Verhandlungsgruppe ist somit zu berücksichtigen, dass zu diesem Teilaspekt bereits ein laufendes Verfahren besteht.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Leitung des Busverkehrs im Innenstadtbereich. Gemäß Antrag soll vorgesehen werden, dass der Busverkehr dauerhaft in beiden Fahrtrichtungen über die Wittelsbacherstraße abgewickelt wird, wobei die Busse am Kreisverkehr am P+R-Parkplatz Bahnhof See wenden. Diese Regelung wird bereits im Rahmen des Probelaufs während der Sperrung der inneren Leutstettener Straße umgesetzt. Hieraus lassen sich also bereits im Rahmen des bestehenden Probelaufs Erkenntnisse gewinnen.
Aufgrund der starken Belastung der B2 durch den derzeitigen Probelauf und den hieraus resultierenden Nebenwirkungen (Rückstau in Kreuzungen durch die neu eingerichteten Ampeln, Verlagerung von Verkehrsströmen aus der Innenstadt auf die B2) kann eine Verlängerung des Probelaufs nicht empfohlen werden.
Die Debatte:
(Anm. d. Verf.: Jetzt höre ich als Verkehrsreferent nur zu, bin aber mehr als skeptisch.)
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.04.2024 wird abgelehnt.
abgelehnt: 9:15
Verhandlunsdelegation der Stadt zum Bauamt senden, um Modifikationen des aktuellen Tests gemäß Antrag der Fraktion B90/Grünen auszuloten:
Herr Bauer
Herr Erster Bürgermeister
Frau Henniger
Herr Dr. Sengl
Herr Dr. Thorsten Schüler
angenommen: einstimmig
TOP 12 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist schon einmal auf das diesjährige Stadtradeln vom 09.06.2024 bis 29.06.2024 hin und will auch dieses Jahr nichts unversucht lassen, möglichst viele Stadträte zu einer Teilnahme zu motivieren.
Frau Pfister (BMS): Wann wir die Petition vom Seebad behandelt? Wo bestehen Vorkaufsrechte für die Stadt?
Herr Janik: im Mai, das wird aufgenommen
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Vorgaben für rückwärtsfahrende Busse? Sie fragt nach ihrem Antrag nach den Fremdvergaben. Wann wird die Seepromenade wieder repariert?
Herr Janik: Aktuell ist das nicht erlaubt.
Herr Weinl: Der Abbruch ist abgeschlossen. Die Firma ist beauftragt, Es wird in den nächsten Tagen begonnen.
Herr Frühauf: Bei ÖPNV Bussen gibt es keinen Einweiser beim Rückwärtsfahren.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Wann kommt der Antrag, Asyl Bewerber einzustellen.
Herr Janik: Das wird im Mai behandelt.
(M)ein Fazit:
Es ist immer wieder spannend anzusehen, dass die Zuhörer der Sitzungen sich nur für ganz spezifische - also "ihre" Punkte - interessieren und für den Rest der Sitzung ganz plakativ ihr Desinteresse zeigen. Ich hoffe mal nicht, dass genau diese Zuhörer später sich beschweren, dass es zu wenig Transparenz gegeben hat.
Der Haushalt ist mit großer Mehrheit beschlossen. Die getroffenen Erhöhungen sind schmerzhaft, aber nach vielen Jahren gleichbleibender Gebühren und steigender Kosten notwendig. Eine Verteilung der Erhöhungen auf die nächsten Jahre hätte das Problem für die wirklich Betroffenen auch nur lediglich verzögert, aber nicht behoben, da davon ausgegangen werden kann, dass sich die persönlichen Einnahmen sicher nicht in der gleichen kurzen Zeit entsprechend erhöht hätten.
Der Stellplatzfreiheit im gesamten Stadtgebiet für Wohnungen kleiner 40 qm stehe ich weiterhin mehr als skeptisch gegenüber, da ich befürchte, dass es immer mehr als Selbstverständlichkeit gesehen wird, dass man auf der Straße parken darf bzw. die Stadt auf den öffentlichen Straßen Parkplätze bereitzustellen hat. Ich hätte lieber eine Beschränkung auf die Innenstadt gesehen, wo wir wirklich verdichten wollen und gleichzeitig möglichst günstigen Voraussetzungen für günstigen Wohnraum zu schaffen.
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bbenio · 4 days
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A Tankcsapda zenekar idén ünnepli harmincöt éves születésnapját
(Az alábbi szöveget öt éve írtam, úgyhogy azóta minden leírt szám öttel több lett)
Május elsején volt 15 éve, hogy Magyarország az Európai Unióhoz csatlakozott.
Magyarország Európai Unió melletti Állandó Képviselete úgy döntött, hogy ezt a jeles alkalmat egy rövid, de groteszk írással ünnepli meg, Örkény István tanácsait követve.
A számomra elküldött protokolláris levélben sok szeretettel meghív engem és kedves családomat Magyarország Európai Unióhoz történő csatlakozásának 15. évfordulója alkalmából…
…egy Tankcsapda koncertre.
Egészen pontosan az idén harminc éves születésnapját ünneplő Tankcsapda zenekar koncertjére. A meghívó felhívja a figyelmemet arra is, hogy részvételi szándékomat Répondez s’il vous plaît szíveskedjek időben jelezni, ugyanis helyek csak korlátozott számban állnak rendelkezésre, és a nézőteret (ami ebben az esetben csak állóhelyeket jelent) szigorúan érkezési sorrendben lehet elfoglalni.
Nem tudom, mennyi ideig nézhettem ki üres tekintettel a fejemből, de mikor sikerült összeraknom a fejemben ezt az egészet, úgy döntöttem, hogy nem várom meg az éjjelt: most, fényes nappal, a munkahelyi telefonomról rendelek egy profi kurvát.
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aktieportfoljen · 2 months
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Avvaktande inför protokollsläpp, Volvo stiger för åttonde dagen i rad, Ledartröjan till Fortnox
Stockholm stängde oförändrat och i övriga världen ser det blandat ut inför offentliggörandet av FED:s protokoll ikväll. Investerarna hoppas få ledtrådar kring den första räntesänkningen. Ingen tror längre på en sänkning i mars, Enligt Reuters enkät tror över 50% på en sänkning i juni och knappt en tredjedel tror på en sänkning i maj. I laguppställningen toppar affärssystembolaget Fortnox som fått…
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Abendprotokoll
Heute gab es folgendes zum Essen:
Gurke + Tomaten mit Rote Beete Quark
Joghurt mit der Ecke Pistazie
Zum trinken gab es folgendes:
Red Bull Sugar Free
Ca. 0,75 L Wasser 💧
1 Latte Macchiato
Zum Kalorien verbrennen habe ich folgendes beigetragen:
15 minütiger Spaziergang mit dem Hund
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Mood: hungrig
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cpoetter · 1 year
Quote
Auch das bedeutet Protokoll und Offenheit, Leute. Die Mastodon-Macher:innen haben nicht die gleiche Plattform-Macht wie das Unternehmen Twitter beim Produkt Twitter.
Es gibt gute Argumente für und gegen Quote-Retweets. – Marcel Weiß – Freier Strategy Analyst
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Das scheint das #dezentral aufgesetzte #Twitter #Protokoll zu sein, das von @jack vor ca. 2 Jahren angekündigt wurde.
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berlinverkehr · 2 years
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Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow III, aus Senat
Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow III, aus Senat
Frage 1:Wann genau wurde die #Erörterung im Jahr 2017 durchgeführtAntwort zu 1:Die Erörterung fand am 27.11.2017 und 28.11.2017 statt.Frage 2:Gibt es ein #Protokoll dieses Erörterungstermins? Wenn ja, bitte beilegen.Antwort zu 2:Ja es gibt ein #Wortprotokoll zum Erörterungstermin, welches im Auftrag des Senats erstellt wurde(siehe Anlage). (more…)
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bogdanklimowicz · 2 years
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Devil Proto PB 5. . Beer (Bier). . Protokoll / Zagovor Tap Takeover. Taster 2 / 5. . Drank… in Tilburg sometime in May, a PB_005 - Talus + Citra NE DIPA beer, brewed by Protokoll Brewery. . Advertised as “Talus, Talus CRYO, Citra.” . Little Devil, Stationsstraat 27, Tilburg, Netherlands (Nederland). . . . . . #devilprotopb5 #nedipa #talus #citra #nedipa #dipa #talus #taluscryo #taptakeover #tap #draft #taster #pb005 #protokollbrewery #protokoll @protokollberlin #devil #littledevil @littledevilbar #stationsstraat #dwaalgebied #tilburghotspot #kruikenstad #tilburg013 #tilburgfood #tilburgismooi #tilburg #tillywood #nederland #bogdanklimowicz #beer #bier . (at LittleDevil Bar) https://www.instagram.com/p/CfbxEvBqtbS/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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fabiansteinhauer · 8 months
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Warburgs Akten
Upcoming: Der Text aus dem 'Wiener Kongress' zu den Akten. In diesem Text gehe ich auf die Frage ein, inwiefern Warburgs Tafeln Akten sind und inwiefern an ihnen auftaucht, was Akten auszeichnen soll.
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politik-starnberg · 4 days
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Neue Toiletten am Bahnhof, öffentliche Trinkbrunnen, ein erstes Nahwärmenetz und mehr
(M)ein Kurzprotokoll von der Sitzung vom Bauausschuss vom 25.4.2024:
TOP 5 Liegenschaft Am Schloßhölzl 7; Sanierung einer Wohnung, Durchführungsbeschluss
Es wurde eine Sanierung beschlossen, nach dem die Wohnung nach xx Jahren erstmals wieder frei ist. Auf der Wohnung liegt noch eine Sozialbindung, die auf die nächsten XX Jahren den Mieterkreis entsprechend einschränkt.
TOP 6 Kinderhort Starnberg Heizungssanierung nach Ausfall
Beschlossen wurde die zukunftsweisendere aber teurerer Variante, dass der Kinderhort keine neue Gasheizung erhält, sondern ein Nahwärmenetz zur benachbarten Turnhalle realisiert wird.
TOP 7 Weiteres Vorgehen bei der öffentlichen Toilettenanlage Bahnhof See
2025 ist an der Stelle der bisherigen nicht mehr in Betrieb befindlichen Behindertentoilette eine vandalismussichere Toilettenanlage geplant, welche die bisherigen Toiletten am Bahnhof See ersetzen soll. Dabei wird ein Kauf und ein Betrieb über eine Fremdfirma bevorzugt. Es wird angestrebt, dass diese Anlage nicht mehr kostenlos zugänglich sein wird, was mittlerweile üblich ist, sicher auch für die Sauberkeit zuträglich ist und auch dem Vandalismus entgegensteht.
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/17, Gemarkung, Starnberg, Mühlbergstraße 8
Den beantragten Ausnahmen wurde auch mit meiner Stimme zugestimmt, wobei ich persönlich die Garage ohne vorhandenes Baufenster etwas kritisch sehe.
TOP 9 Bebauungsplan Nr. 81A08 für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg, Immobilienwirtschaftliche Betrachtung und Billigung des Bebauungskonzepts
Aufgrund der immobilienwirtschaftlichen Betrachtung sollen auf dem Areal 6 Einfamilienhäuser größer 300m2 Wohnfläche mit eigenen Zufahrten weiter verfolgt werden. Dabei wird angenommen, dass dr bestehende Gehweg in seiner jetzigen Lage in ähnlicher Form und Ebenheit erhalten werden kann.
TOP 10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl-Straße und Am Kreuth, Gemarkung Starnberg Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Es gab eine lange Liste von Beteiligungen von Behörden und sonstiger Träger, die aber alle eher nur Kleinigkeiten geäußert haben, so dass der Bebauungsplan in seiner vorgeschlagenen Form weitestgehend weiter verfolgt werden kann.
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 577, Gemarkung Starnberg, Söckinger Straße 24
Hier wurde aufgrund der Höhenlage des Grundstücks zur Straße und der vorgeschlagenen Stellplatzplanungen zum Einen eine Orstbesichtigung für die nächste Ausschusssitzung gefordert und zum Anderen eine verbesserte Planung hinsichtlich der Stellplätze auf dem Grundstück vom Bauherren angefragt.
TOP 12 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 931/3, Gemarkung Starnberg, Riedener Weg 82
Den beantragen Ausnahmen hat der Ausschuss aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks zugestimmt.
TOP 13 Informelle Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 8114 als vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Grundstück des Münchner Yachtclubs e. V., Fl. Nr. 387, Gemarkung Starnberg
Der Ausschuss hat dem Bauherren anheimgestellt, sich vor einer weiteren Befassung der Gremien sich zu der Frage "Wohnen" oder "Ferienwohnungen" und dem Thema der zulässigen Lärmemissionen aufgrund der direkten Nähe zur Bahnlinien und zur (noch) Staatsstraße zu kümmern.
TOP 14 Informelle Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 für die Fl. Nrn. 402, 403, 407 und 930, Gemarkung Starnberg
Der Punkt wurde vertagt, da die Anfrage zurückgezogen wurde.
TOP 15 Informelle Anfrage vom 29.04.2021 zur Entwicklung von Wohnbauflächen südlich der Straße Kühtal, Grundstück Fl. Nr. 687 (tlw.), Gemarkung Söcking
Auch wenn es sich baulich durchaus um einen städtebaulichen Lückenschluss handelt, gab es aufgrund der Hanglage, der Kennzeichnung "Wald" im dem dann zu änderden Flächennutzungsplan und dem noch bestehenden Potential, erst noch weiter eher innen zu verdichten keine Mehrheit für diese mögliche Bebauung, was ich auch so sehe.
TOP 16 Informelle Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl. Nrn. 344/12 (Teil), 345, 345/1 und 173 (Teil), Gemarkung Perchting (Andechser Straße 110)
Hier wurde noch nichts beschlossen bzw. dem Eigentümer noch einmal ein paar Fragen gestellt, da es für die Genehmigungen relevant ist, ob der Volitigierverein der Antragsteller ist oder der Landwirt.
TOP 17 Sonderförderprogramm für kommunale Trinkbrunnen: Förderanträge der Stadt Starnberg
Die Stadt soll für zwei öffentliche Trinkbrunnen am Kirchplatz und im Bucentauerpark entsprechende Förderanträge stellen. Der Bau wird mit 90% gefördert, der Betrieb wie immer mit 0%. Und nicht durch den Begriff "Brunnen" irritieren lassen. Geplant ist an den beiden Standorten so etwas Ähnliches, wie es schon am Wasserwerk umgesetzt wurde.
(Anm. d. Verf.: Heute mal ein Kurzprotokoll aus dem Gedächtnis heraus, was den Vorteil hat, dass nur das für mich "Wichtigste" dokumentiert wird. Größere Debatten haben auch nicht stattgefunden. Und emotionale Dispute, über die es sich zu berichten lohnen würde, finden im Stadtrat und in den Ausschüssen zum Glück so oder so nicht mehr statt.)
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keresztyandras · 8 months
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Protokoll
Hardy Mihály >Tájékoztatásul: a képen látható fiatalember Magyarország külügyminisztere, éppen egy külföldi látogatáson. Bennünket képvisel – állítólag. Nyilván mindig influenzás volt, amikor protokoll-órára kellett volna mennie, mert egyszerűen fogalma sincs arról, hogy kell kinéznie egy külügyminiszternek, különösen egy nyilvános bejegyzésen. Olyan is, amilyen a magyar külpolitika. Vajon mit…
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erstwhile-elster · 4 months
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I like signalis a normal amount
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nejene · 4 months
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Sledovat technickou výzvu je zábava protože soutěžící pobíhající okolo po labu kuchyni, ne úplně vědicí co přesně dělají, diskutující mezi sebou jednotlivé kroky protokolu receptu a porovnávajicí navzájem jak jim to jde a jak vypadají výsledky je naprosto jako moje laborky se spolužáky. Přesně to samé. Takhle to vypadá. Doslova.
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rockyybeach · 1 year
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NICK PRICE als PETER SHAW in DAS VERFLUCHTE SCHLOSS
"Klingt nach einem typischen Fall für die drei Fragezeichen. Unheimlich. Gefährlich. Kaum lösbar."
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