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#widerklage
raniehus · 2 years
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Bestimmt die Teilungserklärung (oder als Teil von dieser die Gemeinschaftsordnung), dass die WEG-Anlage nur zur „beruflichen und gewerblichen Nutzung“ genutzt werden darf, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Teileigentümer, der seine Teileinheit zu Wohnzwecken vermietet.
Es kommt nicht darauf an, ob in einer WEG-Anlage mit Wohn- und Teileigentum anderes gilt.
Ein eventueller Anspruch des Teileigentümers, der sein Teileigentum als Wohnraum nutzen will, auf Anpassung der Teilungserklärung nach § 10 Abs. 2 WEG, kann bei einer Klage auf Unterlassung der teilungserklärungswidrigen Wohnnutzung nicht als Einrede geltend gemacht werden.
Wie zu verfahren ist, wenn der Teileigentümer, der sein Teileigentum als Wohnraum nutzen will, Widerklage auf Anpassung der Wohnnutzung erhoben hätte, bedarf mangels Erhebung einer entsprechenden Widerklage keiner Entscheidung.
BGH, Urteil vom 15.07.2022 - V ZR 127/21 -
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Kündigung, Widerruf und Zahlungspflicht bei der Nova Sedes Wohnungsbau, das Gericht behandelte diese Themen und übernimmt die einschlägige Rechtsprechung. #Auszahlung #Kündigung #Kündigungsfrist #NovaSedes #Novasedeskündigen
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Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: ██████████/10 ██████████/10
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In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████ u.a., Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin und Berufungsklage - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter und Berufungskläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg - 8. Zivilkammer- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ███████████, die Richterin am Oberlandesgericht ███████████ und den Richter am Oberlandesgericht ███████████ am ██.06.2011 folgenden
Beschluss
A. Gem. § 278 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteiten folgender Vergleich zustande gekommen ist: - Der Beklagte zahlt an die Klägerin über die bereits bezahlten ███,██ € hinaus weitere █.███,██ €. - Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft des Beklagten bei der Klägerin zum ██.██.████ geendet hat. - Die Beklagte verzichtet auf Erstattung eines Auseinandersetzungsguthabens. Die Klägerin nimmt den Verzicht an. - Damit sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien abgegolten und erledigt. - Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. B. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf █.███,██ € festgesetzt. Ein überschießender Vergleichswert besteht nicht. gez. ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ ████████ Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift Nürnberg, ██.06.2011 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Vorinstanz
Landgericht Weiden i.d. OPf Az.: ██████████/10
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IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit 1) Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████, Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf. - Klägerin u. Widerbeklagte - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ 2) ████████████████████████████████████████████████████████████ - Drittwiderbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin ████████████████████████ Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ - Beklagter u. Widerkläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Landgericht Weiden i.d. OPf. - 1. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht ███████████ als Einzelrichter auf Grund der mündlichen Verhandlung vom ██.10.2010 folgendes
Endurteil
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu zahlen. - Die Widerklage und die Drittwiderklage werden zurückgewiesen. - Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. - Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Drittwiderbeklagten abwenden durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Drittwiderbeklagte vorher Sicherheit in dieser Höhe erbringt.
Tatbestand
Mit der Klage, Widrklage und Drittwiderklage werden Ansprüche im Zusammenhang mit der Unterzeichnung einer Genossenschaftsbeteiligung geltend gemacht. Am ██.██.████ unterzeichnete der Beklagte einen Antrag/Beitrittserklärung, wonach er seinen Beitritt zur Klägerin erklärte und einen Pflichtanteil zeichnete sowie weitere Geschäftsanteile in Höhe von je ███,██ € (██ Anteile, gesamt █.███,██ €). Mit Datum vom ██.██.████ wurde ihm Beitritt zur Klägerin bestätigt und die Mitgliedsurkunde zugesandt. Der Beklagte hat bislang an die Klägerin ███,██ €bezahlt. Mit Schreiben vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin, daß er an dem Vertrag nicht festhalten und kündigen wolle. ██████████████████████████████████████████████████████. Mit Schreiben seines Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ erklärte der Beklagte gegenüber der Klägerin den Widerruf und die Anfechtung der Beitrittserklärung ████████████████. Die Klägerin ist der Auffassung, der Beitritt in des Beklagten zu ihrer Wohnungsbaugenossenschaft sei wirksam. Da er mit der Ratenzahlung im Verzug sei, sie er verpflichtet, die Anteile, sein Eintrittsgeld und Gebühren für ██ Monate in Höhe von insgesamt noch █.███,██ € zu bezahlen. Die Klägerin beantragt daher, der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin █.███,██ € zu bezahlen. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Er ist der Auffassung, er habe den Vertrag wirksam widerrufen und ██████████████████ angefochten, auf jeden Fall aber wirksam außerordenlich gekündigt und sei daher nicht zur Leistung der Zahlungen verpflichtet. █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ █████████████████████████████ Die Klägerin und der von ihr als Vertreter bezeichnete Drittwiderbeklagte seien verpflichtet, im die bistlang bezahlten ███,██ € zurückzuzahlen. Der Beklagte beantragt daher, die Klägerin und den Drittwiderbeklagten zu verurteilen, an ihn ███,██ € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über den Basiszinssatz seit Rchtshängigkeit zu bezahlen. Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte beantragen, die Widerklage bzw. Drittwiderklage zurückzuweisen. Der Beklagte sei durch vom Vermittler über den Beitritt zur Klägerin umfassend informiert worden. Der Drittwiderbeklagte erklärte, daß er den streitgegenständlichen Vertrag nicht vermittelt habe, sondern ein ████████. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze und vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet, die zulässige Widerklage und zulässige Drittwiderklage sind unbegründet. Der Beklagte ist aufgrund seines Antrages vom ██.██.████ bei der Klägerin beigetreten. Der Beititt ist durch Übersenung der Mitgliedsurkunde vollzogen. Die dem Beklagten bewilligte Möglichkeit, seine Beitragsschuld in monatlichen Raten abzutragen, hat die Klägerin wirksam gem. § 15b ihrer Satzung widerrufen, da der Beklagte endgültig Zahlungen verweigert hat. Der noch offen stehende Restbetrag ist somit auf einmal fällig. Der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft, ist als soche keine endgültiger Vertrag, sondern ein auf Begrünung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft (vgl. Müchener Komm., 5. Aufl., § 312 BGB Rn. 30). Somit unterliegt der Beitritt zu einer Genossenschaft nicht dem § 312 BGB, so daß es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht des Beklagten handelt, das vom Inhalt und der Form dem § 355 BGB nicht genügen muss. Das freiwillig eingeräumte Widerrufsrecht muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, so daß auch darin kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 BGB zu sehen ist (Münchener Komm., 5. Aufl., § 309 Nr. 12 BGB, Rn 18) Das vertragliche Widerrufsrecht lief 2 Wochen nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung vom ██.██.████ ab. Bis dahin ist ein Widerruf des Beklagten nicht erfolgt. Selbst wenn der Beklagte zum Beitritt ██████████████ veranlasst worden wäre, könnte er ihn nicht mit Rückwirkung in Wegfall bringen. Die Kammer folgt der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, wonach auf dem Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhafen Gesellschfaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden sind mit der Folge, daß der Beklage bis zum Zeitpunkt des Wiksamwerdens einer außerordentlichen Kündigung wie ein Genosse mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu behandeln ist und er insbesondere auch nach der außerordentlichen Kündigung seines Genossenschaftsbeitritts zur Leistung noch nicht erbrachter Pflichteinzahlungen/Einlagezahlungen verpflichtet ist. Das Kündigungsschreiben des Beklagten vom ██.██.████, das als außerordentliches Kündigunsschreiben zu bewertende Widerrufs- und Anfechtungsschreiben des Prozeßbevollmächtigten vom ██.██.████ sowie das Kündigungsschreiben gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz im Verfahren vom ██.██.████ können die Genossenschaft frühestens mit Wirkung zum Ablauf des Jahres ████ beenden. Denn gem. § 65 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz ist eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung aufgrund einer Unzumutbarkeit nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluß eines Geschäftsjahres zu erklären, zu dem das Mitglied nach der Satzung noch nicht köndigen kann. Selbst wenn das Kündigungsschreiben vom ██.██.████ noch Endes September ████ bei der Klägerin eingegangen sein selte, konnte eine wirksame Beendigung der Mitgliedscahft durch Kündigung zum Ablauf des Jahres ████ nicht erfolgen, weil nach § 65 III Genossenschaftsgesetz Voraussetzung einer vorzeitigen Beendigung durch Kündigung ist, daß das Mitglied der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäftsjahr angehört hat. Der Ablauf des Jahres ████ fällig werdende Auseinandersetzungsanspruch des Beklagten hat keinen Einfluß auf die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung der geltend gemachten Beiträge. Der Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge in Höhe von ███,██ € gegen die Klägerin besteht nicht, da aus den o. g. Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft nicht von einer Nichtigkeit oder einem wirksamen Widerruf ausgegangen werden kann. Die Drittwiederklage war abzuweisen, da von einer Passivlegitimation des Drittwiderbeklagten nicht ausgegangen werden kann. ██████████████████████████████████████ Damit fehlt es an einer hinreichenden substantiierten Behauptung der Vermittlereigenschaft des Drittwiderbeklagten. Eine Zeugeneinvernahme des Drittwiderbeklagten benannten Zeugen ████████ war unter diesen Umständen nicht geboten. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entscheidung hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit auf § 709, 708 Nr. 11, 711 ZPO. gez. ████████ ████████ Verkündet am ██.██.████ gez. ██████████████ Urkundenbeeamtin der Geschäfsstelle Für den Gleuchlaut der ausfertigung mit Urschrift Weiden, ██.11.2010 ████████████ Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Read the full article
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sv-buero-sofort · 2 years
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Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dann, wenn sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft, der bisherige Eigentümer beweisen muss, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Gesellschaft italienischen Rechts, die Fahrzeuge in Italien vertreibt, kaufte im März 2019 unter Einschaltung eines Vermittlers ein Fahrzeug von einem Autohaus, bei dem das Fahrzeug stand. Eigentümerin des Fahrzeugs war die Beklagte, die es an das Autohaus verleast hatte und die auch im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II ist. Nach Zahlung des Kaufpreises von 30.800 EUR holte der Vermittler Anfang April 2019 das Auto bei dem Autohaus ab und verbrachte es zu der Klägerin nach Italien. Zwischen den Parteien ist streitig, ob dem Vermittler eine hochwertige Fälschung der Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wurde, in der das Autohaus als Halter eingetragen war. Als die Klägerin ein weiteres Fahrzeug von dem Autohaus kaufen wollte, war es geschlossen. Gegen den Geschäftsführer wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts in über 100 Fällen eingeleitet. Bisheriger Prozessverlauf Das Landgericht hat die auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen und auf die Widerklage der Beklagten die Klägerin verurteilt, das Fahrzeug herauszugeben. Das Oberlandesgericht hat umgekehrt entschieden und die Beklagte verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Klägerin herauszugeben. Die Widerklage hat es abgewiesen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Der BGH hat die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten zurückgewiesen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2022-9-23&nr=131232&linked=pm&Blank=1 https://www.instagram.com/p/CjKHu1xNLbu/?igshid=NGJjMDIxMWI=
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muhammaddahab · 2 years
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Der Overall der PGA Tour behauptet, Golfer hätten LIV Golf aufgefordert, bestehende Verträge zu brechen, indem sie „astronomische Geldsummen“ anboten.
Der Overall der PGA Tour behauptet, Golfer hätten LIV Golf aufgefordert, bestehende Verträge zu brechen, indem sie „astronomische Geldsummen“ anboten.
Die PGA Tour reichte am Mittwoch eine Gegenklage gegen LIV Golf ein und behauptete, dass die von Saudi-Arabien finanzierte Rennstrecke in bestehende Verträge mit ihren Mitgliedern eingegriffen habe. Die Widerklage wurde als Teil der Reaktion der PGA Tour auf die bundesstaatliche Kartellklage von LIV Golf gegen die PGA Tour eingereicht, wobei LIV Golf behauptete, dass PGA Golf Spieler unrechtmäßig…
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derjurablog-blog · 6 years
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Grundkurs ZPO: Innerer Zusammenhang bei der Widerklage, §33 ZPO?
“Fraglich ist für die Widerklage gem. §33 ZPO, ob diese einen inneren Zusammenhang voraussetzt.” Dieser Merksatz ist äußerst irreführend. Deshalb will ich im Folgenden erläutern, was es mit dem Streitstand um den in §33 ZPO geforderten Zusammenhang im Rahmen der Widerklage auf sich hat. 
§33 ZPO als bes. Gerichtsstand der Widerklage regelt zunächst die örtliche Zuständigkeit bei Einlegung der Widerklage. Gem. der Vorschrift kann die Widerklage am Gericht der Hauptklage eingelegt werden, sofern der Gegenanspruch (also der in der Widerklage geltend gemachte Anspruch) mit dem in der Hauptklage geltend gemachten Anspruch (also der Anspruch, gegen den sich im Rahmen der Widerklage gewehrt wird) in Zusammenhang steht. 
Liegt kein Zusammenhang nach §33 ZPO vor, könnten theoretisch auch andere Normen einen bes. Gerichtsstand begründen (vgl. bspw. §32 ZPO, §20 StVG). Fraglich ist jedoch dann, ob §33 ZPO eine bes. Prozessvoraussetzung/ absolute Zulässigkeitsvoraussetzung ist (dann wäre mangels innerem Zusammenhang eine Widerklage von vorneherein ausgeschlossen) oder ob die Vorschrift als allg. Zuständigkeitsnorm durch andere, einschlägige Zuständigkeitsnormen umgangen werden kann. 
Die herrschende Meinung spricht sich hier für §33 ZPO als allg. Zuständigkeitsnorm aus. Argumentiert wird 
-mit dem Wortlaut des §33 ZPO “Es kann Klage erhoben werden ... “, 
-der Systematik des §33 ZPO, der nämlich wie alle anderen bes. Gerichtsstände im Abschnitt über die Zuständigkeitsvorschriften verortet ist 
-und letztlich mit §145 II ZPO (Vorschrift über Prozesstrennung), welcher seinem Wortlaut nach in Abs. 2 indirekt darauf hinweist, dass die ZPO auch eine Widerklage ohne Zusammenhang zur Hauptklage vorsieht. 
Der BGH und damit die Gegenmeinung hat bisher in Hinblick auf Grundsätze der Prozessökonomie dahingehend argumentiert, dass §33 ZPO als absolute Zulässigkeitsvorschrift, also bes. Prozessvoraussetzung zu sehen ist. Würde ein nicht mit der Hauptklage konnexer Anspruch am selben Gericht verhandelt werden, widerspräche das gerade den Anforderungen an diese Maxime. 
Mit der herrschenden Meinung und der (meiner Meinung nach) überzeugenderen Argumentationslinie ist §33 ZPO letztlich als allg. Zuständigkeitsnorm zu betrachten; ein innerer Zusammenhang bzw. eine grds. Konnexität ist also nicht zu fordern, wenn die Widerklage erhoben werden soll.
MERKE: Fraglich ist insgesamt also nicht, ob grds. im Falle der Widerklage ein innerer Zusammenhang gefordert ist, sondern, ob im Falle eines fehlenden inneren Zusammenhangs §33 ZPO durch andere gerichtsstandsbegründende Normen umgangen werden kann. 
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Widerklage Englisch übersetzung - Englisch Bedeutung für Widerklage
Was ist die englische Bedeutung von Widerklage. Widerklage auf Englisch übersetzen Widerklage Englisch übersetzung #Widerklage
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digital-dynasty · 3 years
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Google: Widerklage gegen Epic Games auf finanzielle Entschädigung
Fortnite-Entwickler sollen für entgangene Einnahmen durch In-App-Käufe zahlen, die Epic Games an Googles Play Store vorbeiabgewickelt hat. Read more www.heise.de/news/…... www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/…
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http://www.digital-dynasty.net/de/blogs/team-blogs/35592-google-widerklage-gegen-epic-games-auf-finanzielle-entschädigung.html
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rakotz-blog-blog · 3 years
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Zurückweisung eines Mieterhöhungsverlangens eines Vermietervertreters ohne Originalvollmacht
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.meinmietrecht.de/artikel/zurueckweisung-eines-mieterhoehungsverlangens-eines-vermietervertreters-ohne-originalvollmacht/
Zurückweisung eines Mieterhöhungsverlangens eines Vermietervertreters ohne Originalvollmacht
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AG Hanau – Az.: 32 C 167/18 (12) – Urteil vom 22.02.2019 Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80% und die Beklagte 20%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner […] ...
weiterlesen: https://www.meinmietrecht.de/artikel/zurueckweisung-eines-mieterhoehungsverlangens-eines-vermietervertreters-ohne-originalvollmacht/
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duisburgrd-blog · 7 years
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Rechtsstreit Kentsch: MSV legt Berufung ein
Rechtsstreit Kentsch: MSV legt Berufung ein
Das Urteil vom 13. April 2017 des Landgerichts Duisburg, mit dem der Klage des Herrn Kentsch stattgegeben und die Widerklage abgewiesen wurde, liegt bereits in schriftlicher Ausfertigung vor. Nach erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
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trevorbmccalli · 7 years
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Hypo Real Estate: Ex-HRE-Chef Funke muss vor Gericht
Georg Funke
Ab März soll der Prozess gegen den früheren HRE-Vorstandschef beginnen.
(Foto: AP)
MünchenDer ehemalige Vorstandschef der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, steht ab März vor Gericht. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I hat eine Anklage wegen geschönter Firmenberichte zu einer Hauptverhandlung der Bank zugelassen, wie die Justizbehörden am Montag in München mitteilten.
Bereits am 29. Dezember ließen Insider durchblicken, dass Funke sich vor Gericht werde verantworten müssen, ebenso der frühere HRE-Finanzvorstand Markus Fell. Sie sollen die Lage der Hypo Real Estate (HRE) beschönigt haben, bevor die Bank 2008 in einer dramatischen Rettungsaktion verstaatlicht wurde. Sechs der insgesamt acht angeklagten Ex-Vorstandsmitglieder müssen sich jedoch voraussichtlich nicht vor Gericht verantworten, wie mehrere mit dem Verfahren vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Donnerstag sagten. Das Landgericht München plane eine Einstellung des Verfahrens gegen diese sechs Banker noch vor Prozessbeginn.
Die Rechtsstreitigkeiten rund um Heta und Hypo-Alpe-Adria
Die österreichische „Bad Bank“ Heta Asset Resolution wurde am 8. Mai vom Landgericht München verurteilt, 2,3 Milliarden Euro an ihre frühere Muttergesellschaft, die Bayerische Landesbank zurückzuzahlen. Das Landgericht verwarf die Abwicklungsstrategie Österreichs als nicht rechtskonform. Der Zusammenbruch der Hypo Alpe-Adria hat eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten ausgelöst. Eine Übersicht über die wichtigsten Verfahren.
Quelle: Bloomberg
Die Klage, über die das Landgericht München im Mai entschied, war 2012 eingereicht worden. Die Landesbank forderte Rückzahlung von Krediten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, nachdem Hypo Alpe in jenem Jahr die Rückzahlung verweigert hatte. Hypo Alpe argumentierte, die Kredite ersetzten Eigenkapital, da die Bank bereits in Schwierigkeiten war, als die Darlehen gewährt wurden. Das Gericht wies auch die Widerklage von Hypo Alpe zurück, in der die österreichische Bank forderte, die BayernLB müsse bereits gewährte Zahlungen auf die Kredite erstatten, Gesamtsumme rund 3,4 Milliarden Euro. Heta hat angekündigt, Berufung einzulegen.
Die FMS Wertmanagement, die Bad Bank der ehemaligen Hypo Real Estate, hat Heta in Frankfurt verklagt, nachdem Heta eine am 6. März fällige Anleihe mit einem Volumen von 450 Millionen Euro nicht zurückzahlte, von der FMS Anteile im Volumen von 200 Millionen Euro hielt. Die NRW Bank hat Heta ebenfalls in Frankfurt verklagt, dem Gerichtsstand nach für die meisten dieser Anleihen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte Heta angewiesen, die Zahlungen auszusetzen.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof muss sich mit Verfahren von Gläubigern und Abgeordneten sowie Vorlagen von Instanzgerichten wegen des Sondergesetzes auseinandersetzen, mit dem die Wiener Regierung nachrangige Hypo-Alpe-Anleihen im Volumen von etwa 800 Millionen Euro erlöschen ließ. Das Gericht plant, bis Oktober zu entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist.
Die BIW Bank für Investments & Wertpapiere verklagte am 17. April das österreichische Bundesland Kärnten, um es zu zwingen, als Bürge für die Heta-Anleihen zu zahlen.
Österreich hat die frühere Eigentümerin der Hypo Alpe, die Bayerische Landesbank, am 19. Dezember auf Zahlung von 3,5 Milliarden Euro verklagt. Die BayernLB habe die österreichische Regierung nicht ausreichend über den Zustand der Hypo-Alpe informiert, als das Land die Bank 2009 rettete, so das Argument. Die Summe spiegele den „realen Preis“ wider, den die BayernLB bei der notfallmäßigen Verstaatlichung hätte zahlen müssen, erklärte der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Die BayernLB hat 2011 einen der Hauptaktionäre der Hypo Alpe verklagt, von dem sie die Bank 2007 gekauft hatte. Die Bank verlangte, die Akquisition rückgängig zu machen, und argumentierte, der Aktionär habe das Eigenkapital der Hypo Alpe überbewertet. Das Handelsgericht Wien wies die Klage am 12. Dezember ab. Die BayernLB habe die Hypo Alpe so unbedingt kaufen wollen, dass die Täuschung unerheblich für die Transaktion gewesen sei. Die BayernLB hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Vor österreichischen Gerichten wurden mehrere Strafverfahren gegen ehemalige Manager der Hypo Alpe geführt, unter anderem gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Kulterer. Kulterer und mehrere andere wurden wegen Untreue, Bilanzfälschung und anderen Vergehen zu Haftstrafen verurteilt. Kulterer sitzt seit Mai 2014 im Gefängnis. Am 12. Januar begann ein weiterer Prozess um die Hypo Alpe in Klagenfurt.
Die BayernLB verklagte Österreich am 17. Dezember auf Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro an Krediten, die Hypo Alpe nicht zurückzahlen wollte. Nach Auffassung der BayernLB hatte Österreich die Rückzahlung im Verstaatlichungsvertrag garantiert. Österreich weist diese Forderung zurück. Die BayernLB hat außerdem Verfassungsbeschwerde gegen das Hypo-Alpe-Gesetz eingelegt, das auch rund 800 Millionen Euro an Krediten der BayernLB wertlos machte.
Am 27. Oktober verurteilte ein Münchener Gericht den ehemaligen BayernLB-Vorstandschef Werner Schmidt wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Hypo-Alpe-Kauf zu einer Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe. Untreue-Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Schmidt wurden vom Gericht zurückgewiesen.
Die Hypo Alpe Adria verklagte ehemalige Aktionäre, darunter das Bundesland Kärnten, wegen Bilanzfälschung, mit der die Zahlung einer Sonderdividende vor dem Verkauf an die BayernLB ermöglicht werden sollte. Das Verfahren ist seit dem 24. Februar 2014 vor einem Gericht in Klagenfurt anhängig. Seit dem 1. Dezember ist das Verfahren ausgesetzt, solange die Staatsanwaltschaft in der Sache ermittelt.
Weggefährten des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider wurden 2012 zu Haftstrafen verurteilt, weil sie wegen des Verkaufs der Hypo Alpe Adria an die BayernLB 2007 Geld erhalten hatten.
Der Prozess solle am 20. März beginnen, hieß in Kreisen der Beteiligten weiter. Funkes Verteidiger Wolfgang Kreuzer hatte bereits im November erklärt, er rechne mit einem Prozessauftakt gegen den früheren HRE-Chef im März. Er werde sich für einen Freispruch einsetzen, da die Vorwürfe haltlos seien. Am Donnerstag bestätigte Kreuzer, dass das Gericht die Anklage gegen seinen Mandanten wie erwartet zugelassen hat. Darüber hinaus äußerten sich das Gericht und die Verteidiger von Funke und Fell am Donnerstag nicht zu dem Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits früher einen Teil ihrer Ermittlungen gegen die insgesamt acht Ex-Vorstände eingestellt, weil sich einzelne Vorwürfe nicht erhärtet hätten. Ein von der HRE-Hauptversammlung beauftragter Gutachter vertrat die Auffassung, dass die Banker trotz Managementfehlern nicht schuld an der Existenzkrise gewesen seien. Allerdings urteilte das Oberlandesgericht München in einem von Aktionären geführten Schadenersatzprozess, der HRE-Vorstand habe Anleger über die desaströse Lage getäuscht. Der Schadenersatzstreit ist noch nicht ausgefochten, er liegt beim Bundesgerichtshof (BGH).
Immobilienfinanzierer HRE: Hypo Real Estate prüft Schadensersatz gegen Ex-Vorstand
Eine Sonderprüfung wirft dem ehemaligen Management der Krisenbank Hypo Real Estate schwerwiegende Versäumnisse vor. Das könnte für die ehemaligen Verantwortlichen noch Folgen haben. mehr…
Der mit Staatshilfe abgewendete Zusammenbruch der Hypo Real Estate war in Deutschland das dramatischste Kapitel der Finanzkrise, die infolge fauler Immobilienkredite in den USA weltweit Banken in Schieflage brachte. Der HRE wurde zum Verhängnis, dass sie wegen der Finanzkrise kein frisches Geld mehr bekam. Ihre Tochter Depfa hatte lang laufende Kredite zu kurzfristig refinanziert, ein Liquiditätsengpass war die Folge. Kurz nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers rettete die Bundesregierung das Münchner Institut im Jahr 2008 mit fast zehn Milliarden Euro frischem Kapital und Garantien von zeitweise 124 Milliarden Euro.
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Hypo Real Estate: Ex-HRE-Chef Funke muss vor Gericht
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rakotz-blog-blog · 3 years
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Wertersatzanspruch wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen - Verjährung
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Wertersatzanspruch wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen - Verjährung
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AG Wiesbaden – Az.: 91 C 1585/19 – Urteil vom 05.03.2020 Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 91,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz […] ...
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rakotz-blog-blog · 3 years
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Schimmelpilzbefall auf Grund eines bauphysikalischen Mangels der Wohnung - Schadensersatz
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Schimmelpilzbefall auf Grund eines bauphysikalischen Mangels der Wohnung - Schadensersatz
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LG Münster – Az.: 3 S 208/10 – Urteil vom 22.03.2011 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bocholt (13 C 101/10) vom 20.10.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage […] ...
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Fälligkeit Heizkostenabrechnung bei Fehlen der Umrechnungsfaktoren in  Abrechnungsunterlagen
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Fälligkeit Heizkostenabrechnung bei Fehlen der Umrechnungsfaktoren in  Abrechnungsunterlagen
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LG Berlin – Az.: 63 S 467/10 – Urteil vom 21.06.2011 Auf die Berufung der Kläger wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 07.07.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg – 6 C 17/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage wird die […] ...
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Mieteranspruch auf Bestätigung der Schimmelpilzfreiheit einer sanierten Wohnung
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Mieteranspruch auf Bestätigung der Schimmelpilzfreiheit einer sanierten Wohnung
AG Tempelhof-Kreuzberg – Az.: 8 C 228/10 – Urteil vom 30.06.2011 1. Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1.981,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Februar 2010 zu zahlen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. […] ...
weiterlesen: https://www.mietrechtsiegen.de/mieteranspruch-auf-bestaetigung-der-schimmelpilzfreiheit-einer-sanierten-wohnung/
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