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#elektronischePatientenakte
aktionfsa-blog-blog · 4 months
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Gesundheitsdaten in Gefahr
Sensible Daten müssen geschützt werden
Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.
Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:
Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.
Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.
Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.
Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.
Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel: Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yb Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8637-20240101-gesundheitsdaten-in-gefahr.html
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babyawacs · 8 months
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#epa #elektronischepatientenakte #elektronischesrezept #und #die #aeh #dieaeh #diegellullten  @de utschland .@deutschland .@bild  die wollen die daten um etwas aeh zu aeh   v o r t e i l gewinnen
#epa #elektronischepatientenakte #elektronischesrezept #und #die #aeh #dieaeh #diegellullten @deutschland .@deutschland .@bild die wollen die daten um etwas aeh zu aeh v o r t e i l gewinnen aber schoene sache wennes nicht gepluendert wird I am Christian KISS BabyAWACS – Raw Independent Sophistication #THINKTANK + #INTEL #HELLHOLE…
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surveycircle · 2 years
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Teilnehmer für Online-Studie gesucht! Thema: "Kenntnis und Akzeptanz der elektronischen Patientenakte" https://t.co/BaH07tg1KD via @SurveyCircle #ElektronischePatientenakte #ehealth #epa #patientenakte #patienten #arzt #akte #umfrage #surveycircle https://t.co/SjftS2X9FS
— Daily Research @SurveyCircle (@daily_research) Oct 9, 2022
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medconweb · 4 years
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Künftig sollen mehr Daten aus der medizinischen Versorgung bei der Arzneimittelbewertung berücksichtigt werden
Dazu liegen jetzt Vorschläge vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf dem Tisch.  Dr. Markus Frick vom vfa sagt dazu: "Jetzt muss das deutsche Gesundheitswesen eine entscheidende Weichenstellung vornehmen! Fließen Versorgungsdaten ("Real World Evidence") künftig in die Zusatznutzenbewertung von Arzneimitteln ein oder nicht? International stehen immer mehr Daten aus der Versorgung bereit. Können sie in Deutschland nicht genutzt werden, bedeutet das auf lange Sicht eine Abkopplung vom medizinischen Fortschritt. Denn dann wird hier buchstäblich nicht gesehen, was andernorts klar erkannt werden kann." "Das IQWiG kann mit seinem Vorschlag seine bekannten Vorbehalte gegen die Nutzung von Versorgungsdaten nicht überwinden. Schließt sich der G-BA diesem Methodenvorschlag an, werden Versorgungsdaten künftig kaum in die Zusatznutzenbewertung einfließen," sagt der Geschäftsführer Markt und Erstattung des vfa. Er macht das Problem an einem Beispiel klar: "Die künftige Berücksichtigung versorgungsnaher Daten aus elektronischen Patientenakten und aus Abrechnungsdaten der Krankenkassen wird vom IQWiG gänzlich ausgeschlossen. Dabei richten sich die Hoffnungen auf Qualitäts- und Evidenzverbesserungen im Gesundheitswesen gegenwärtig genau auf diese Art von Daten." Hintergrund: Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht vor, dass bei bestimmten Arzneimitteln künftig Versorgungsdaten in die Zusatznutzenbewertung einfließen können. Dazu wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ermächtigt, bei bestimmten Arzneimitteln die Erhebung von Versorgungsdaten verlangen zu können. Wie das konkret aussehen soll, entscheidet letztlich der G-BA in seiner Verfahrensordnung. Er ist dabei nicht an die Empfehlung des IQWiG gebunden. Aus Sicht des vfa muss die künftige Ausgestaltung jedenfalls einem klaren Prinzip folgen: Wenn der G-BA die Auswertung von Versorgungsdaten beauflagt, muss er diese auch tatsächlich berücksichtigen. Ein Vorschlag der forschenden Pharma-Unternehmen zu Versorgungsdaten in der Arzneimittelbewertung findet sich unter  www.vfa.de/anwendungsbegleitende-daten-in-der-nutzenbewertung.pdf Pressemitteilung: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. Lesen Sie den ganzen Artikel
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Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA
Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen
Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.
Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren  ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:
"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."
Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?
Gemeinwohl oder private Profitinteressen
Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:
Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
(Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
"Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung"  in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.
*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."
Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.
Der European Health Data Space
Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.
Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.
Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861 und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3t2 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8338-20230317-wenige-vorteile-viele-nachteile-bei-der-epa.htm
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aktionfsa-blog-blog · 16 days
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Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich
"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"
... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.
In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Digitale Bankrotterklärung: Das Gesundheitssystem in Deutschland sei auf Cyberangriffe nicht vorbereitet, erklärt ein Vertreter der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK),
Medikamenten-Notstandsgebiet Deutschland – Erfahrungsbericht eines Allergikers,
Gefahren von Gentests durch Privatunternehmen: Vorsicht vor Online-Gentests!
Probleme beim Widerspruch gegen ePA und EHDS - Diesem letzten Punkt widmet der Newsletter den Schwerpunkt.
European Health Data Space - EHDS
EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA
Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:
ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.
Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter [email protected].
Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8746-20240415-digitalisierung-loest-keine-probleme-im-gesundheitsbereich.html
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aktionfsa-blog-blog · 5 months
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DigiG und GDNG beschlossen
Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich
"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:
"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."
Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.
Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.
Probleme mit der elektronischen Patientenakte
Diskussionsveranstaltung zur Engagementwoche am 14.9.20
02.01.2021 Probleme mit der elektronischen Patientenakte (ePA)
Einen Entwurf für einen Musterbrief für den Widerspruch gibt es z.B. hier https://annaelbe.net/bilder_gesundheitskarte/Vorlage-Ablehnung-elektronische-Patientenakte.pdf
Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.
Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.
Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xT Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8620-20231216-digig-und-gdng-beschlossen.html
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aktionfsa-blog-blog · 5 months
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GDNG "verzichtet" auf Einwiligung
Mit Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz in die Zukunft?
Immer wieder haben wir über die privatsphäre-gefährdenden Ideen der Gesundheitsminister berichtet. Die an jeglicher Realität vorbei gehenden Pläne haben sich interessanterweise durch einen Wechsel von Herrn Spahn (CDU) zu Minister Lauterbach (SPD) kaum verändert. Die Handschrift der Pharmaindustrie ist weiterhin deutlich sichtbar.
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. schreibt uns zu den aktuellen Plänen:
Vieles deutet darauf hin, dass wir – was den Schutz unserer Gesundheits- und Behandlungs- sowie unserer genetischen Daten angeht - in Kürze in einer neuen Realität ankommen werden. Mit den Plänen der Bundesregierung für das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) und mit den Plänen der EU-Kommission für den European Health Data Space (EHDS – auf Deutsch: Europäischer Gesundheitsdatenraum) sollen diese Daten ohne freiwillige und informierte Einwilligung der einzelnen Menschen nicht nur behandelnden Ärztinnen, sondern auch Krankenkassen und öffentlichen und privaten Forschungszwecken zur Verfügung stehen.
Informationen zum geplanten Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) gibt es u. a. hier:
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 14.08.2023 -     https://datenschutzkonferenz-online.de/media/st/23_08_14_DSK_Stellungnahme_GDNG-E.pdf
Stellungnahme von Mezis e.V. - Gemeinnützige Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte und Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. vom September 2023 -  https://mezis.de/wp-content/uploads/2023/08/MEZIS_Positionspapier_GDNG_Fokus-Patientenrechte_ePA_2023-08-22.pdf
Ein Beitrag auf der Homepage des Vereins - https://patientenrechte-datenschutz.de/mit-dem-geplanten-gesundheitsdatennutzungsgesetz-gdng-sollen-krankenkassen-ermaechtigt-werden-abrechnungs-und-behandlungsdaten-ihrer-mitglieder-auszuwerten/
Informationen zum geplanten European Health Data Space (EHDS – auf Deutsch: Europäischer Gesundheitsdatenraum) gibt es u. a. in zwei Beiträgen auf der Homepage des Vereins:
https://patientenrechte-datenschutz.de/ehds-informationsportal/
https://patientenrechte-datenschutz.de/appell-zum-projekt-europaeischer-gesundheits-datenraum-ehds/
58.188 Menschen unterzeichneten seit Mai 23 eine Petition an den Bundestag gegen die Zwangseinführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Daraufhin wurde die Ärztin Simone Connearn im Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Inhalt und dem Ziel der Petition am 09.10.2023 angehört. Dies ist hier dokumentiert https://www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7601600#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjAxNjAw&mod=mediathek
Verein Patientenrechte und Datenschutz eV
Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/mit-dem-geplanten-gesundheitsdatennutzungsgesetz-gdng-sollen-krankenkassen-ermaechtigt-werden-abrechnungs-und-behandlungsdaten-ihrer-mitglieder-auszuwerten und alle unsere Artikel dazu https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
Kategorie[17]: Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xp Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8592-20231120-gdng-verzichtet-auf-einwiligung.html
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aktionfsa-blog-blog · 8 months
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Kosten von eGK und ePA
Wie viele Milliarden wurden der Gesundheit vorenthalten?
Erst vor 3 Wochen haben wir berichtet, dass 0,6% der gesetzlich Versicherten das e-Rezept nutzen und vor einigen Monaten, dass Krankenkassen einen Widerspruch gegen die Einrichtung einer Zwangs-ePA (einer elektronischen Patientenakte) zurückweisen, obwohl man "irgendwann" das Recht haben soll diese abzulehnen.
Nach beiden Artikeln gab es Anfragen, warum wir diese "digitalen Innovationen" so pauschal ablehnen. Dazu stellen wir klar:
Wir sind für "digitale Innovationen", wenn sie 
wirklich die Arbeit erleichtern,
die Privatsphäre schützen,
ihre Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Alle 3 Punkte werden weder durch die Gesundheitskarte (eGK) noch die Patientenakte (ePA) auch nur annähernd erfüllt. Mindestens bei der eGK und dem e-Rezept können wir das mit Sicherheit sagen. Wenn die Ärzte wegen Schlüsseleingabe und Zertifikaten beim e-Rezept mindestens die 3-fache Zeit (30sec) wie beim manuellen Rezept (5-10sec) brauchen, dann ist das Produkt untauglich.
Über die vielen Fälle von Datenverlusten bei Gesundheitsdaten haben wir berichtet, auch über die mehrfachen Nachweise des CCC, dass die Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens in Deutschland angreifbar ist (z.B. Patientendaten beim DRK gehackt , Gesundheitsdaten ungeschützt im Netz , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , PC macht Update während Vollnarkose).
Das Kostenargument
Über die letzten 15 Jahre gab es die verschiedensten Zahlen zu den Kosten der angeblich eierlegenden Wollmilchsau eGK. Für die Einführung der Gesundheitskarte veranschlagte man 1,6 Mrd. Euro. Die Kassen sollten den größten Teil übernehmen. Für Ärzte, Kliniken und Apotheker war eine Beteiligung in Höhe von 600 Millionen Euro vorgesehen (https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte#Kostenerwartungen).
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bezeichnete der Bund der Steuerzahler als „skandalös“. Die eGK könne elf Jahre nach ihrer Einführung noch nicht richtig genutzt werden. Dabei beliefen sich die Kosten für Entwicklung und Hardware auf rund 2,2 Milliarden Euro. Erst 2015 sei die eGK ausgeliefert worden – mit einer Verspätung von neun Jahren. Neu seien zu diesem Zeitpunkt nur das Passbild des Versicherten gewesen - Merke: Das sind nur die Kosten für eine Plastikkarte mit einem Foto ohne jede der geplanten Funktionen. (https://www.aerzteblatt.de/archiv/193895/Elektronische-Gesundheitskarte-Bund-der-Steuerzahler-kritisiert-Kostenexplosion)
Kurze Zeit später stellte eine Kosten-Nutzen-Analyse der Unternehmensberatung von Booz, Allen, Hamilton für die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) fest, die der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vorliegt, dass die Kosten der eGK 3,9 Milliarden Euro betragen werden, im ungünstigsten Fall sieben Milliarden Euro. Auf die Ärzte kommen dem Gutachten zufolge Gesamtbelastungen von 1,933 Milliarden Euro zu. Sie müssen circa 2 000 bis 10 000 Euro je Praxis in die Anschaffung der neuen Technologie investieren. Dem steht nur ein Nutzen von 553 Millionen gegenüber (https://www.aerzteblatt.de/archiv/52753/Gesundheitskarte-Teurer-als-geplant).
Im ungünstigsten anzunehmenden Fall gehe man von einer vollständigen Funktionsfähigkeit der eGK erst in acht bis zehn Jahren aus, so der Pressesprecher der Firma gematik, Daniel Poeschkens, gegenüber Monitor. Die Gesamtkosten könnten dabei nach den internen Szenarien sogar auf 14,1 Milliarden Euro anwachsen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte#Kostenerwartungen [82])
Es gab bis 2013 übrhaupt keine Kosten-Nutzen-Analyse des eGK-Projekts. Die bis 2013 amtierende Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Ulrike Flach, bestätigte, dass das Projekt schon 2009 1,5 Milliarden Euro gekostet habe. Insofern sind unsere Schätzungen im Jahr 2018 von 8 Milliarden Euro, die für die eGK versenkt wurden, sehr realistisch. Inzwischen dürften die 10 Milliarden erreicht sein. Im Gegensatz zu Großbritannien, wo die Reißleine nach der Vernichtung von 6 Milliarden gezogen wurde, wird in Deutschland weiter Geld in die "Entwicklung" der eGK gesteckt.
Was bleibt?
Von den für die eGK geplanten Anwendungen bleibt im wesentlichen nur der Identitätsnachweis und die Schlüsselfunktion zur geplanten ePA. Letztere ist durch das Verschieben der Anwendungen in irgendwelche Apps auf dem Smartphone eigentlich schon wieder obsolet.
Jedenfalls werden dafür z.Zt. für den NFC Chip Einbau in neue eGK Mehrkosten von 0,70 Euro pro Karte entstehen und man geht von Gesamtkosten von vier Euro pro Karte aus. Dadurch entstehen für die Gesetzliche Krankenversicherung geschätzte Mehrkosten für den Austausch in Höhe von weiteren 50 bis 60 Millionen Euro über die nächsten fünf Jahre. (https://www.serapion.de/kommt-die-elektronische-gesundheitskarte-mit-kontaktloser-schnittstelle/
Auf jeden Fall wurden in Deutschland inzwischen mehr als 10 Milliarden Euro in eine Plastikkarte (inkl. Telematik-Infrastruktur mit Lesegeräten in Praxen und Kliniken) für die 74,4 Millionen gesetzlich Versicherten gesteckt, die ihrer gesundheitlichen Versorgung sicher mehr genutzt hätten.
Über die Kosten der ePA gibt es bisher nur grobe Schätzungen. Da die Einführung vom 1.1.22 erst auf den 1.1.24 und nun als Zwangs-ePA für alle auf den 1.1.25 verschoben wurde, kann man wohl annehmen, dass erstens noch nicht allzuviel funktioniert und auch in 18 Monaten nicht funktionieren wird (Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? u.v.a. Artikel zur ePA).
Mehr in unseren Artikel zu eGK und ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=egk+epa&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wf Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8525-20230916-kosten-von-egk-und-epa.htm
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aktionfsa-blog-blog · 11 months
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ePA: Wohin mit dem Widerspruch?
Widersprechen schwer gemacht
Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.
Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen
Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA
Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch
Guten Tag Frau ... danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.
Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.
Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.
Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.
Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da.  ...
Wir haben Fragen!
Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
"Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?
Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.
Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.
Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ur Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8420-20230605-epa-wohin-mit-dem-widerspruch.htm
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Der europäische Gesundheitsdatenraum
So wird das nichts!
Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.
In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:
"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."
Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.
Was ist geplant?
Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?
Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.
Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall  Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.
Anonym - pseudonym Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.
Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?
Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8336-20230315-der-europaeische-gesundheitsdatenraum.htm
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aktionfsa-blog-blog · 2 years
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Zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten
Datenvermeidung hätte vieles einfacher gemacht
Ordnung ins Chaos bringen
"Fürsorglich", wie unsere Regierung nun einmal ist, möchte sie (jetzt endlich!) dem Datenschutz-widrigen Verhalten der letzten 2 Corona-Jahre  ein geordnetes Datenmangement überstülpen. Wir kommen gleich zum Thema zurück ...
Aber schauen wir zuerst, was das Großreinemachen nach Corona von uns verlangt.  2 Jahre wurden überall Daten gesammelt, die jetzt wieder gelöscht werden müssen. Wo überall liegen denn diese Daten?
Selbst die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel schlägt Alarm: „Es darf nicht sein, dass riesige Datensammlungen erhalten bleiben, für die es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt.“ Fast alle Verordnungen im Zusammenhang mit Corona sind abgelaufen und die Daten müssen gelöscht werden!
Netzpolitik.org hat eine sicher noch unvollständige Liste veröffentlicht, wo überall Daten gesammelt wurden und wer nun für die Löschung veramtwortlich ist. Die Liste umfasst Restaurants über Thermalbäder bis zum Friseur, Schulen, Universitäten und Hochschulen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, staatliche Stellen und Behörden, Impf- und Testzentren, Apotheken, Krankenkassen, Gesundheitsämter, ...  Dazu kommen Online-Datenbanken von Cloud-Diensten, der verschiedenen Corona Apps ...
Stellen wir uns die Aufgabe der Datenlöschung nicht zu einfach vor. Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten stellt fest: „Die Verantwortlichen müssen die Daten ordnungsgemäß löschen bzw. vernichten, etwa mittels eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe P4 ..." Ein einfaches Zerreißen der ganzen Listen ist nicht ordnungsgemäß. Vielleicht hätte man sich das mal vor dem Sammeln der ganzen Daten überlegen sollen ...
Fehlende Widerspruchsrechte der Patienten
Kommen wir zurück zur zentralen Speicherung unserer Gesundheitsdaten ab Oktober. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht keine Widerspruchsmöglichkeiten für die Menschen vor. Die Kritik von Patienten- und Datenschützen ging in der beginnenden Corona Hysterie untern. Alle Daten aller Menschen sollen gesammelt werden. Als Grundlage für die Sammlung soll die immer wieder fehleranfällige Telematik-Infrastruktur (TI) genutzt werden. Gedacht hatten sich die Macher, dass bis zum Start Jede/r gesetzlich Versicherte eine ePA, eine elektronische Patientenakte hätte, aus der man dann diese Daten "pseudonymisiert" hätte ziehen können.
Nun hat die ePA ein Jahr mit Startschwierigkeiten gekämpft und ist nur rudimentär vorhanden - einige zehntausend Testnutzer kämpfen mit den Tücken des Systems. Sie werden dann im Herbst als Testkaninchen für die "zentrale Sammlung" mißbraucht, wenn die jetzt gestarteten Klagen der Gesellschaft für Freiheitsrechte keine aufschiebende Wirkung entfalten können.
Wir haben über die Gefahren und Probleme der ePA mehrfach in Artikel und auch Videogesprächen berichtet (s. Link unten). Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-klagen-gegen-zentrale-gesundheitsdatensammlung/ und https://netzpolitik.org/2022/datenschuetzer-schlagen-alarm-an-diesen-orten-liegen-deine-corona-daten/ und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=metaKategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nj Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8007-20220504-zentrale-sammelstelle-fuer-gesundheitsdaten.htm
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surveycircle · 2 years
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Teilnehmer für Online-Studie gesucht! Thema: "Präferenzen deutscher Versicherter zur elektronischen Patientenakte" https://t.co/SnxnRJsE58 via @SurveyCircle #ElektronischePatientenakte #versicherte #DigitalHealth #discretechoice #epa #umfrage #surveycircle https://t.co/t1ngOrudoz
— Daily Research @SurveyCircle (@daily_research) Oct 3, 2022
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surveycircle · 2 years
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Teilnehmer für Online-Studie gesucht! Thema: "Evaluation zur Akzeptanz der elektronischen Patientenakte" https://t.co/OOhPdQrO0o via @SurveyCircle #akzeptanz #ElektronischePatientenakte #digitalisierung #gesundheitswesen #akte #umfrage #surveycircle https://t.co/bc2wIgLHJT
— Daily Research @SurveyCircle (@daily_research) Sep 20, 2022
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aktionfsa-blog-blog · 3 years
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Zwangsdigitalisierung - Teil 2
Vom Zwang zur Nutzung digitaler Geräte - Teil 2
📷
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Steuererklärung mit Elster
Personalausweis und Reisepass
Elektronische Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte (eGK+ePA)
Car Sharing
Banking Apps und virtuelle Banken
Der virtuelle Stromanbieter
Einleitung
Vor einem Jahr hatten wir ein erstes Gespräch bei Alex TV, dem Offenen Kanal Berlin, über das Thema Zwangsdigitalisierung ( https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/videos/202011DiskussionZwangsdigitalisierung.mp4 und bei Youtube https://youtu.be/-C8muyZjy6o ), damals noch mit einem Roboter. Ein halbes Jahr später haben wir uns erneut zu einem einstündigen Online-Gespräch bei Alex TV getroffen, um die inzwischen aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema zu hinterfragen.
Hier nun eine Mitschrift dieser Diskussion, die für Lesefaule bei uns ( https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/videos/202106Zwang2AlexTV1.5Mb.mp4 ) und auch bei Youtube ( https://youtu.be/-2l4SUxZqbE ) anzusehen ist.
....
Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm und Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7809-20211024-zwangsdigitalisierung-teil-2.htm
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aktionfsa-blog-blog · 2 years
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Sozialkreditsysteme und Zwangsdigitalisierung
Von China lernen, heißt siegen lernen?
Zunächst ist die App freiwillig
Man kann damit als tugendhafter Bürger "Punkte" sammeln, wenn man den Müll trennt, den ÖPNV benutzt und sich auch sonst nichts zu schulden kommen lässt. Was wie viele Punkte bringt, wird zur Zeit noch von der Stadtverwaltung definiert.
Natürlich ist die Nutzung der App freiwillig, der Anreiz sind dabei die Vorteile, die einem die "Punkte" einbringen. Mit der Zeit werden auch Nachteile für diejenigen entstehen, die sich dem System verweigern. Am Schluss werden "die wenigen Uneinsichtigen", die Verweigerer, eine Minderheit darstellen und "ausgesondert".
Das ist die Erwartung der Kritiker eines Sozialkreditsystems. Eine erste mißlungene Probe waren Corona-Warn-App und Luca-App. Auch die Nutzer dieser Apps sollten mit Vorteilen, meist dem Zugang zu einer Gaststätte oder Veranstaltung, geködert werden. Die Nicht-Nutzer wurden ausgeschlossen oder es wurden ihnen Hürden in Form von Formularen oder Corona-Test auferlegt.
Beobachtung auf Schritt und Tritt
Mit der Installation der App holt man sich gleichzeitig den Spion in die Hosentasche. Die App ist selbstverständlich an die digitale Identität des Nutzers gebunden - etwa über den digitalen Ausweis (auf dem Handy) oder über eine lokale Registrierung. Und die App "weiß" wo man mit seinem Handy entlang geht und kann in weiteren Entwicklungsschritten sicher mit anderen Apps "kooperieren". Dazu bieten sich im Kapitalismus sicher diverse Einkauf-Apps an, die gerne registrieren würden, was ihr Kunde sonst noch so macht ...
Neben Italien gibt es auch in anderen EU-Staaten ähnliche Entwicklungen. So nennt der verlinkte Artikel Österreich: die „ID Austria“ ersetzt die „Bürgerkarte“ und die „Handysignatur“ und ist ein entscheidender Schritt in Richtung des österreichischen „smarten Bürgers“.
Alle diese Projekte sollen zusammenlaufen in das große Projekt: das „European Digital Identity Wallet“ – ein Projekt der EU-Kommission und Ursula von der Leyen. In Deutschland sind die dazu gehörenden Pläne zu einem verdeckten Smartphone-Zwang  der digitale Führerschein und der Ausweis auf dem Handy. Der analoge Ausweis wird noch einige Zeit akzeptiert werden, aber seine Nutzung wird "umständlicher" gemacht. Irgendwann bedeutet das: ohne Smartphone kein Ausweis und kein Führerschein.
Mehr dazu bei https://tkp.at/2022/04/19/in-italien-erstes-europaeisches-sozialkreditsystem-kommt/ und unsere Artikel zum Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htmKategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3na Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7998-20220426-sozialkreditsysteme-und-zwangsdigitalisierung.htm
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