Feuerwehr bekommt Fahrstühle und ... - Sicherheit für den B 2 Tunnel & mehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten vom 12.01.2021:
16:50 Uhr - heute etwas eher, da der erwarteten längeren Vorträge. Mal sehen, ob sich noch etwas Neues ergibt. Großer Andrang herrscht nicht. Von den Nicht-Ausschuss-Stadträten sehe ich jetzt noch nicht so richtig viele.
Es sind (Stand 16:51 Uhr) sechs “neue” anwesende Stadträte im Saal.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die stellvertretende Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Ausschuss ist beschlussfähig und es wurde form- und fristgerecht geladen.
Frau Kammerl fragt nach dem neuen TOP zum Sachstand Feuerwehr und Betriebshof. Das wird angenommen.
TOP 2 B2-Entlastungstunnel; abwehrender Brandschutz
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 beschlossen, die International Fire Academy (IFA) mit der Erstellung eines Sicherungs- und Rettungskonzeptes für den B2- Entlastungstunnel Starnberg zu beauftragen.
Das hierfür erstellte Grobkonzept wurde dem Stadtrat in der Sitzung am 10.12.2018, Vorlage Nr. 2018/395, vorgestellt.
Im BOS-Arbeitskreis kamen seitens der BOS-Vertreter diverse Forderungen, insbesondere Vergrößerung der Treppenhäuser sowie Einbau von Feuerwehraufzügen, Installation einer ortsfesten Brandbekämpfungsanlage, zusammen. Nachdem diese in einem Planänderungsverfahren geprüft und festgehalten werden sollten, wurde bisher der Auftrag für das Brandschutz- und Rettungskonzept in der Betriebsphase noch nicht erteilt. Erst nach Planfeststellung zum Planänderungsverfahren wird der Auftrag an die IFA für das Brandschutz- und Rettungskonzept in der Betriebsphase erteilt, da erst zu diesem Zeitpunkt alle Faktoren bekannt sind, die berücksichtigt werden müssen.
Herr Brauner von der International Fire Academy stellt dem Gremium in der Sitzung nochmals das Grobkonzept für den Interventionsfall vor und steht für Fragen zur Verfügung.
(siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/181000447254/kaum-b%C3%BCrgerinteresse-viel-sicherheit, TOP Ö4)
17:05 Uhr - Herr Brauner beginnt mit seinem Vortrag. Er hält den gleichen aber aktualisierten Vortrag wie vor zwei Jahren.
Ein paar Kernaussagen:
Die Sicherheit der Einsatzkräfte geht vor.
je weniger Kräfte, desto spezieller die einzusetzenden Fahrzeuge
Brandereignisse im Tunnel selten, aber herausfordernd
Hilfsfristen sind entscheidender Sicherheits- und Kostenfaktor
Der Rauch ist die Gefahr.
vorbeugender Brandschutz begrenzt die Ausbreitungsgeschwindigkeit
Brandabschnitte in großen Häusern sind im Allgemeinen zwischen 30 m und 40 m
Tunnel bestehen immer nur aus einem Brandabschnitt
neue Taktik für Tunnel: “Löschen um zu retten” - erst löschen, damit der Rauch möglichst schnell verschwindet bzw. abzieht
zu enge Zufahrten sind oft Probleme
Mögliche Eindringtiefen sind maximal 300 Meter bis 400 Meter
Brandunterdrückungsanlagen ersparen nicht das Löschen
Es sind “Doppelflaschen” für die Beatmung der Feuerwehrleute erforderlich
wendende Autos sind das Hauptproblem für die schnelle Zufahrt der Feuerwehr
“Vierseitenangriff” ist erforderlich (2 x Portal, 2 x Notausgang)
(Anm. d. Verf.: Wie erfahren jetzt also wieder, was alles passieren kann. Leider kann frau/man ja immer irgendein “Worst-Case-Szenario” aufbauen, für das es eigentlich keine Lösung gibt. Da bin ich eher auf die daraus resultierende Forderungen gespannt.)
Es werden immer sicherheitshalber viele Feuerwehren aktiviert werden müssen.
60 Feuerleute und 48 davon unter Atemschutz sind (wenn man nicht optimiert) erforderlich
Für Starnberg sind die Fragen zur Erfüllung der aufgestellten Forderungen noch offen.
Ausbildung ist notwendig
Fehlerverträglichkeit bei Brandeinsätzen in Straßentunneln viel geringer
Tunnelbrände nehmen zu, da es mehr Tunnel gibt
Auch eine Tunnelbohrmaschine kann brennen.
Eine Spezialfeuerwehr wahrend der Bauphase ist mehr als sinnvoll.
Empfehlung: Baustellen-Spezialfeuerwehr und eigene ausgebildete Feuerwehr für den Betrieb
Die Debatte:
Herr Dr. Glogger (WPS): Entspricht der Starnberger Tunnel dem jetzigen EU-Standard? Ja oder Nein (Anm. d. Verf.: Da die B2 nicht zum “Europäischen Durchgangsstraßennetz” gehört, sind auch nicht die EU-Normen für Tunnel im “Europäischen Durchgangsstraßennetz” zu erfüllen. Ich hoffe mal, dass diese Frage nicht wieder in dieser Richtung gemeint war.)
Herr Brauner: Das kann er so nicht sagen. Er würde heute so einen Tunnel nicht mehr planen. (Anm. d. Verf.: Man gut, dass Frau Kammerl da nachher noch einmal nachhakt.)
Herr Dr. Glogger (WPS): Gibt es Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen?
Herr Brauner: Es gibt immer mehr Erfahrungen mit Batteriebränden.
Herr Pfister (BLS): Er fragt nach dem Fall der Anströmseite, wenn Fahrzeuge hinter dem brennenden Fahrzeug stehen.
Herr Brauner: Bei einem Abzug mit Lüftungskaminen hat man im Prinzip immer zwei Anströmseiten.
(Anm. d. Verf.: Es ist mit immer noch schleierhaft, welche Erkenntnisse man gewinnen möchte, wenn hier mögliche Fälle diskutiert werden, in denen es Probleme beim Löschen geben könnte. Wir werden zu entscheiden haben, wie stark die Feuerwehr im Landkreis mit oder ohne Hilfe des Bundes sein soll und welches (Rest)Risiko damit eingegangen werden wird. Und das ist meiner Meinung nach nicht abhängig von den möglichen problematischen Situationen.)
Herr Pfister (BLS): Wir sprechen über das Grobkonzept. An die Verwaltung: Wie weit ist das Planänderungsverfahren? Gibt es da ein Zeitfenster?
Herr Janik: Es gibt noch keinen Termin. Es wird damit gerechnet, dass das Verfahren im Laufe des Jahres abgeschlossen wird.
Herr Pfister (BLS): Er stellt den Antrag, alle Kosten von der Stadt beziffern zu lassen und zusichern zu lassen, wer welche Kosten vom Bauherrn übernommen werden. “Der Tunnel kostet Starnberg keinen Euro.” (Anm. d. Verf.: Nicht schon wieder dieser Missbrauch dieses vermaledeiten Zitats.)
Herr Janik: Er bittet um den Antrag in schriftlicher Form, damit der entsprechend vorbereitet kann.
Herr Frühauf (CSU): Er fragt nach den Optimierungen bei der Personalstärke.
Herr Brauner: Zum Beispiel könnten die Zufahrtswege anders sein, so dass nicht von allen Notausgängen eigene Stosstrupps erforderlich wären.
Frau Kammerl (CSU): Sie bittet um eine Konkretisierung bzgl. der Europanorm. Sie ist mit der bisherigen Antwort nicht zufrieden.
Herr Brauner: Er kann das nicht beantworten. Er geht davon aus, dass heutige Tunnel anders geplant werden würden (Anm. d. Verf.: Zunächst sei erwähnt, dass er die RABT nicht kennt - die Richtlinien für den Bau und Betrieb von deutschen Tunneln -, so dass Herr Brauner korrekterweise keine Aussage darüber treffen kann, ob der B2 Tunnel der deutschen Norm entspricht. Wir können davon ausgehen, dass keine öffentliche Behörde ein Bauwerk erstellt, welches nicht die jeweils aktuell gültigen Normen und Vorschriften erfüllt. Auch bin ich mir sicher, dass ein Tunnel, der “heute” geplant werden würde, in 30 Jahren beim Bau auch wieder als “veraltet” gelten würde.)
Frau Falk (SPD): Sie hat eine Aussage irritiert: “Eine Lüftung sorgt für zu einer weiteren Verrauchung.” Wie war das gemeint?
Herr Brauner: Die Lüftung soll die Arbeit der Einsatzkräfte erleichtern. Es trifft nicht immer zu, was die Tunnelingenieure sich bei der Planung vorgestellt haben.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt ergänzend zu der Anfrage von Herrn Pfister die Verwaltung nach gesetzlichen Grundlagen zur Aufteilung von Betriebskosten bei Bauwerken von Bundesstraßen in Analogie zu den Verordnungen zur Finanzierung von Straßenkreuzungen.
Herr Janik: Es gibt keine Regelungen. Das ist im wesentlichen Verhandlungssache.
Herr Heidinger (BLS): Während der Bauphase ist der Bund für die Sicherheit bzgl. Brandschutz zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Ausführungen von Herrn Brauner (International Fire Academy) werden zur Kenntnis genommen.
angenommen: (Anm. d. Verf.: keine Abstimmung?)
Nachtrag: Abstimmung: (zusammen mit dem TOP 3 gegen 19:15 Uhr):
angenommen: einstimmig
TOP 3 B2-Entlastungstunnel; Sachstand zum bauzeitlichen Brandschutz- und Rettungskonzept
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt Weilheim hat der Stadt Starnberg in einer Besprechung am 18.09.2020 ein Grobkonzept der Firma STUVATEC aus Köln für das bauzeitliche Brandschutz- und Rettungskonzept im B2- Entlastungstunnel Starnberg vorgestellt.
Der durch die Stadt Starnberg beauftragte Fachberater der Firma PhoenixFire, Herr Dr. Schneider, sowie der federführende Kommandant Herr Markus Grasl haben an der Besprechung teilgenommen und dargelegt, warum hier eine Werkfeuerwehr notwendig ist. Herr Dr. Schneider stellt die Notwendigkeit einer Werkfeuerwehr im Gremium vor.
Mit Schreiben vom 30.11.2020 hat die Stadt Starnberg einen Antrag auf Errichtung einer Werkfeuerwehr für den B2-Entlastungstunnel bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
(siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/181908172389/die-individuelle-sicherheit-und-der-b2-tunnel, TOP 4)
18:27 Uhr - Herr Dr. Schneider beginnt mit seinem Vortrag.
Ein paar Kernaussagen:
der B2 Tunnel ist ein Standardtunnel
Für Tunnel gilt immer die aktuelle RABT - aktuell sogar schon die RABT 2016.
Alle Tunnel haben unterschiedliche Standards - auch in Europa.
Die RABT 2016 ist gut, aus Sicht der Feuerwehr noch mit Mängeln.
Mit den aktuellen Planungen der Feuerwehr ist das Risiko des B2 Tunnels vertretbar.
Herr Dr. Glogger (WPS): Würde er (Herr Dr. Schneider) heute einen Tunnel mit Selbstrettung und ohne Rettungsstollen (Anm. d. Verf.: Wir haben sogar sechs Rettungsstollen.) bauen? Würde man so etwas noch einmal planen? (Anm. d. Verf.: Heute sicher anders - ist das in 20 Jahren dann auch wieder zu gefährlich?)
Herr Dr. Schneider: „Nein, das würde man nicht. Hauptproblem ist die Planung von nur einer Röhre“.
Eine Doppelröhre ist immer vorzuziehen, ist aber in Starnberg nicht vorgesehen.
Die Bohrmaschine sollte mindestens eine Fluchtkammer haben, wobei dann auch noch geklärt werden muss, wie die dort dann u. U. festsitzenden Bauarbeiter gerettet werden können.
Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist erforderlich.
Die “Tropfenvorhänge” müssen funktionieren und die Verbreitung des Rauchs auch zu unterbinden. „Wasservorhänge sind sinnvoll, wenn die Tröpfchendichte richtig bemessen ist und eine richtige Anzahl der Systeme an der richtigen Stelle verwand wird. Zudem muss das System mit dem Entlüftungskonzept abgestimmt werden damit die Entrauchung nicht behindert wird“.
(Anm. d. Verf.: Ein Vortrag nur zum Zuhören. Es werden die Vorgaben aus den Unterlagen zitiert und kurz bewertet.)
Bei Überdruck brennen Materialien leichter.
Die kommunalen Feuerwehren können nicht den Werkschutz in der Bauphase übernehmen.
Rettungsdienste haben generell keine Atemgeräte.
Im Überdruckbereich können die kommunalen Rettungsdienste und die Feuerwehr nicht arbeiten. Da braucht es eine spezielle Werkfeuerwehr.
Ein Lotse für die Feuerwehr wird nicht empfohlen, da dieser normalerweise nicht für den Brandfall geschulte Mitarbeiter der Baufirma zu einem zusätzlichen Risiko im Rettungsfall werden könnte.
Annahmen “Es passiert schon nichts” sind nicht zulässig
Seine Empfehlung: Werkfeuerwehr - gestellt durch den Bauherren
Werkfeuerwehr erforderlich, wenn die Zumutbarkeit für die kommunale Feuerwehr nicht möglich
Werkfeuerwehr erforderlich, wenn entsprechende Erfahrung durch die kommunale Feuerwehr nicht vorhanden
(Anm. d. Verf.: Die vielen Aspekte, die wir heute hören, werden wir wohl nicht behalten. Oder wird es noch einen Bericht zum Nachlesen geben? Wenn ja, könnte man sich hier durchaus etwas verkürzen. Denn die Empfehlung ist ja gerade schon gegeben worden.)
Das OVG Münster, NRW, anerkannt durch Kommentierung im BayFwG, hat Kriterien für die Einrichtung einer Werkfeuerwehr festgelegt. Diese sind: Notwendiges Vorhalten von Spezialausrüstung, benötigte spezielle Ausbildung für die Gefahrenabwehr, Einhaltung einer kurzen Hilfsfrist.
Wer die Gefahrenlage schafft, muss auch für deren Beherrschung sorgen. So nachzulesen im Kommentar zum Art. 15. BayFwG.
Die Debatte
Herr Janik: Ein Antrag für eine Werkfeuerwehr wurde schon gestellt. Das Bauamt hat für das Thema Verständnis gezeigt. Dafür soll dann der jeweilige Unternehmer verantwortlich sein. Die Starnberger Feuerwehr wäre dann nur für den oberirdischen Bereich zuständig. Es gibt auch schon eine Zusage vom Bund, dass die Kosten (Anm. d. Verf.: wohl zumindest während er Bauphase) zwischen Stadt und Bund aufgeteilt werden.
Es gibt eine Sitzungspause bis 19:10 Uhr.
Herr Janik: Er versucht zu formulieren: Die RABT 2016 ist nicht ausreichend, wird aber eingehalten?
Herr Dr. Schneider: Die RABT 2016 ist eine große Verbesserung. Sie wird beim B2 Tunnel eingehalten.
Beschlussvorschlag
Der Sachvortrag von Herrn Dr. Schneider wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 B2-Entlastungstunnel; Planänderungsverfahren, Angriffswege der Feuerwehr
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt Weilheim hat, als Ausfluss aus dem BOS-Arbeitskreis für den B2- Entlastungstunnel Starnberg, mit Schreiben vom 10.06.2020 einen Antrag auf Planänderung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Das Verfahren wurde am 22.06.2020 durch die Regierung eingeleitet.
Der federführende Kommandant, Herr Markus Grasl, wird dem Gremium eine Zusammenfassung der Inhalte des BOS-Arbeitskreises geben und die davon berücksichtigen Punkte im Planänderungsverfahren aufzeigen.
19:16 Uhr - Herr Grasl beginnt mit seinem Vortrag.
Herr Janik erläutert vorab:
Die Forderungen der Stadt werden vollumfänglich erfüllt.
Ein paar Kernaussagen vom Vortrag von Herrn Grasl:
Für den Brandschutz gibt es einvernehmliches gemeinsames Konzept.
Tunnel können nicht verglichen werden
Die Anzahl der Röhren ist der wesentliche Unterschied.
Der Bund hat alles getan, um das Bauwerk sicher zu gestalten.
(Anm. d. Verf.: Ein großes Lob von dem Ersten Bürgermeister und von Herrn Grasl.)
Der Bund hat sich maximal bewegt.
Die Feuerwehr war im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren nicht involviert (Anm. d. Verf.: So habe ich das verstanden.).
(Anm. d. Verf.: Die Präsentation ist vom Staatlichen Bauamt Weilheim(!), hat somit durch aus “Gewicht”.)
Position vom Notausstieg 1 auf andere Tunnelseite verlagert
Gerade Treppen mit Podesten statt Wendeltreppen
Aufzüge statt mobile Kräne
Aufstellflächen bei den Notausstiegen
Wandhydranten und HDWN-Anlage (Hochdruckwassernebelanlage als Brandbekämpfungsanlage gemäß Empfehlung aus RABT 2016)
(Anm. d. Verf.: Das sagt noch jemand, dass dieses Bauwerk nicht sicher ist oder der Bund auf einer vermeintlich “alten Planung” beharrt.)
Angriffswege der Feuerwehr über die Aufzüge
Angriffs- und Fluchtweg getrennt
Aufstellflächen bewirken Betroffenheiten
Überdruckbelüftung an allen Notausstiegen
Die Innenmaße der Aufzüge wurden angepasst.
Überdruckbelüftung für den gesamten Rettungsstollen (Anm. d. Verf.: So habe ich das verstanden.)
Wandschränke in den Notausgängen
Ein Sonderlöschmittelfahrzeug ist ggf. zu beschaffen.
Eine herausnehmbare Mittelleitplanke wird noch diskutiert. Weitere Themen ohne Einfluss auf das Bauwerk sind noch offen.
Der Bund bezahlt die Feuerwehr in der Bauphase.
Fazit: Er ist sehr zufrieden.
Die Debatte
Herr Janik: Er bedankt sich beim “umtriebigen” Kommandanten. Die erreichten Verbesserungen hätte das Bauamt nicht machen müssen. Das Bauamt versucht aber mit wirtschaftlich vertretbaren Aufwand so viel wie möglich Sicherheit zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Ertüchtigung Brückenbauwerk Maisinger Bach; hier: Wiederherstellung der Befahrbarkeit für Rettungskräfte
Sachverhalt
Die Verwaltung möchte dem Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten den aktuellen Sachstand mitteilen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg, Wasserrecht und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim kann grundsätzlich eine Ausnahme vom Wasserschutzgebiet erteilt werden, wenn es zu keinerlei negativen Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet kommt. Hierbei ist eine aussagekräftige Planung zur Beurteilung, sowie ein Antrag beim Landratsamt Starnberg einzureichen.
Zur Erstellung der benötigten Planunterlagen wurden im Haushaltsplan 2021 Haushaltsmittel angemeldet, die nach Genehmigung des Haushalts der Stadt Starnberg für die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zur Verfügung stehen. Nach haushaltsrechtlichen Vorgaben, kann die Beauftragung erst mit Genehmigung des Haushalts 2021 erfolgen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg, Wasserrecht und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim ist im Antrag planerische und verkehrslenkend darzustellen, warum die Ertüchtigung der Bürckenanlage und die Durchfahrt durch das Wasserschutzgebiet zwingend erforderlich ist. Hierzu kann der Feuerwehrbedarfsplan nach Kenntnisnahme des Stadtrates herangezogen werden. Eine Entwurfsfassung ist nicht ausreichend.
Des Weiteren muss die Art von Einsatzfahrzeugen, die Fahrtwege, die Anzahl der Fahrzeuge und die voraussichtliche Häufigkeit der Nutzung der Brücke argumentativ beschrieben und dargelegt werden. Nach Rücksprache und erster Durchsicht des Feuerwehrbedarfsfalls bezieht sich die Ertüchigung auf die Freiwillige Feuerwehr Söcking mit insgesamt 3 Einsatzfahrzeugen. Die voraussichtliche Nutzungshäufigkeit der Brücke ist Seitens der Freiwilligen Feuerwehr noch mitzuteilen.
Nach Rückmeldung des Wasserwerks Starnberg ist bei einer Öffnung der Brücke für die Freiwillige Feuerwehr Söcking die Nutzung auf das notwendige Maß zu beschränken (ausschließlich die Einsatzfahrt), die Nutzung nur mit Ausschluss einer möglichen Kontamination der Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen und eine entsprechende Durchfahrts-/Absperrvorrichtung zur Gewährleistung, dass ausschließlich die Feuerwehr die Durchfahrt nutzen kann ist sicherzustellen.
Die vorgebrachten Argumente, werden im Rahmen der Planung Berücksichtigung finden.
Die Veränderung der Brücke und damit verbundene bauliche Maßnahmen, sowie die Auswirkungen auf den Wildbach "Maisinger Bach" ausgehend von der Bautätigkeit und der anschließenden Nutzung sind im schriftlichen Antrag ausführlich darzulegen. Der Maisinger Bach wird auf Höhe des Brückenbauwerks über die Söckinger Straße zum Georgenbach umbenannt und fließt ohne Reinigungsvorkehrung in den Starnberger See. Im Rahmen der baulichen Veränderungen sind wasserschützende Maßnahmen einzuplanen, sowie Maßnahmen im Kontaminationsfall des Gewässers oder des Schutzgebietes auszuarbeiten.
Die oben genannten Aspekte müssen in die Planungen durch ein geeignetes Ingenieurbüro einfließen, so dass eine aussagekräftige Grundlage zur Beurteilung der möglichen wasserrechtlichen Ausnahme vom Wasserschutzgebiet vorgelegt werden kann. Diese wird dem Projektausschuss für Feuerwehr und Rettungsdienstangelegenheit nach Erstellung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsangelegenheiten nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 6 (neu) Aktueller Sachstand zur Einrichtung eines Feuerwehr-Servicezentrums am Betriebshof Starnberg
Sachverhalt
Das Zukunftskonzept Feuerwehr Stadt Starnberg 2018 – 2026, welches der Federführende Kommandant, Markus Grasl, in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2019 vorstellte, sieht vor, dass am Betriebshof Starnberg ein Servicezentrum für die Freiwilligen Feuerwehren geschaffen wird.
Die im Feuerwehrhaus Starnberg freigewordenen Flächen können somit sowohl vom Verein als auch für die Arbeit der zukünftig notwendigen hauptamtlichen Feuerwehrdienstleistenden genutzt werden.
Die Debatte:
Herr Pfister (BMS): Er bittet Herrn Grasl um Erläuterungen.
Herr Grasl: Er berichtet kurz über die Historie, warum die Situation so ist, dass die Veränderung jetzt sinnvoll ist. Es gab unschöne Sachen - aktuell ist jetzt jeder mit der gefundenen Regelung zufrieden.
(Anm. d. Verf.: Da gab es wohl früher Kompetenzstreitigkeiten zwischen der Ersten Bürgermeisterin und dem Ersten Kommandanten und anscheinend auch noch mehr “Reibereien” im Umfeld.)
Das Feuerwehrservicezentrum soll Geld sparen.
Ein großes (neues) Gerätehaus ist günstiger als die Sanierung mehrerer kleinerer Gerätehäuser.
Mit der Verlagerung werden auf dem Betriebshof Synergieeffekte erzielt.
Herr Pfister (BMS): Der Stützpunkt ist sensibel umzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
angenommen: einstimmig
TOP 6 (alt) Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts ...
... es ist 20:15 Uhr und es ist eine früher Feierabend.
(M)ein Fazit:
Das sollten sich alle noch einmal bewusst machen. Es gab heute quasi Zusagen des Bundes, dass die Wünsche bzw. Forderungen der Feuerwehr nahezu alle erfüllt werden.
Wer jetzt noch ein Sicherheitsproblem mit dem B 2 Tunnel hat, wird dann wohl bis an sein Lebensende durch keinen einzigen Einröhren-Tunnel mehr fahren - alles andere wäre inkonsequent.
Und da es kein Bauwerk oder keine Fahrt “ohne Risiko” gibt und selbst die Sicherheitsfachleute von einem “vertretbaren Risiko” sprechen (wir wissen ja, die Fachleute haben immer einen besonders hohen Anspruch in Ihrem Fachgebiet), sollten wir alle die Debatte über die Tunnelsicherheit hinter uns lassen oder denjenigen überlassen, die in ihrer Argumentationsblase verweilen wollen.
Also für mich ist der B2 Tunnel sicher.
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